mini|Gebäude des ehemaligen Amtsgerichts Teterow (2015) Das Amtsgericht Teterow war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern und vorher in Mecklenburg-Schwerin.
Gerichtssitz und -bezirk Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Teterow.§ 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 83,6 kB). Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet des damaligen Landkreises Teterow.§ 4 Abs. 8 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
Geschichte Mecklenburg-Schwerin Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden die bestehenden Gerichte des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin aufgelöst und Amts-, Landes- und Oberlandesgerichte gebildet. Das Amtsgericht Teterow war dem Landgericht Güstrow und dem Oberlandesgericht Rostock nachgeordnet.Verordnung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 vom 31. Mai 1879; in: Regirungeblatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin 1879 Nr. 20, S. 131 ff., Digitalisat Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 462 online
Sein Gerichtsbezirk umfasste die Stadt Teterow, und Teile des Dominialamtes Dargun (Jörgenstorf und Niendorf), des Dominialamtes Güstrow (Dalkendorf, Nienhagen, Groß Roge, Tenze, Groß Wokern und Klein Wokern) des ritterschaftlichen Amtes Goldberg (Langhagen) und die größten Teile der ritterschaftlichen Ämter Güstrow, Neukalen und Stavenhagen.Mecklenburg-Schwerinsches Staatshandbuch, 1916, S. 295, Digitalisat
DDR In der DDR wurden die Amtsgerichte 1952 aufgelöst und einheitlich Kreisgerichte gebildet. In Teterow entstand so das Kreisgericht Teterow, welches dem Bezirksgericht Neubrandenburg nachgeordnet war. Gerichtssprengel war der Kreis Teterow.
Nach dem Jahr 1989 Nach dem Zusammenbruch der DDR wurden die Kreisgerichte wieder aufgehoben und erneut Amtsgerichte, darunter das Amtsgericht Teterow, gebildet.§ 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 684 kB). Am 31. Dezember 1997 wurde das Gericht aufgehoben und in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Güstrow umgewandelt. Die Zweigstelle wurde am 26. Juli 1999 geschlossen.Verordnung vom 5. Juli 1999, GVOBl. M-V 1999, S. 428.
Gebäude Das Gericht befand sich in einem denkmalgeschützten Gebäude in der Warener Straße 31.Denkmalliste des Landkreises Güstrow (PDF; 934 kB), unter der Identitätsnummer 1137. Auch die Zweigstelle war dort untergebracht.
Übergeordnete Gerichte Dem Amtsgericht Teterow war ab 1945 das Landgericht Neubrandenburg übergeordnet.§ 3 Abs. 6 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991. 1994 wechselte die Zuständigkeit zum Landgericht Rostock.Art. 1 Nr. 1 des ersten Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes (Gerichtsstrukturänderungsgesetz – GStrukÄndG) vom 28. Juni 1994, GVOBl. M-V 1994, S. 657 (PDF; 698 kB). Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.
Einzelnachweise
Teterow Teterow Kategorie:Teterow Kategorie:Organisation (Landkreis Rostock) Kategorie:Geschichte (Landkreis Rostock) Kategorie:Gerichtsgründung 1879 Kategorie:Aufgelöst 1952 Kategorie:Gerichtsgründung 1991 Kategorie:Aufgelöst 1997