mini|Einfahrt mit ehemaligem Eishaus und Neuhof 14–16 Das Gut Neuhof ist ein ehemaliger Gutshof in der Gemarkung von Leihgestern, einem Stadtteil von Linden im Landkreis Gießen. Als klösterliche Gründung im 13. Jahrhundert erbaut, gehört es zu den ältesten hessischen Hofgütern.
Lage Das Anwesen liegt auf einer Anhöhe des Großenlindener Hügellandes ca. drei Kilometer südöstlich von Leihgestern und nordöstlich von Lang-Göns. 800 Meter südöstlich des Neuhofs liegt der etwa 1850 errichtete Ludwigshof. Neuhof ist umgeben von Feldern, Streuobstwiesen und einem kleinen Waldstück. Westlich unterhalb des Gutes fließt der Schafbach, ein Zufluss des Lückebachs, in nördlicher Richtung nach Leihgestern. Das Gehöft ist über die L3130 erreichbar.
Geschichte Klosterhof Nach Goswin Freiherr von der Ropps Aufsatz Der Neuhof bei Leihgestern von 1894 wurde der Neuhof 1230 erbaut.Ropps (1894), S. 148 Kaminsky (2005) zweifelt das Datum jedoch an, da Ropp keine Quelle für seine Behauptung angibt.Kaminsky (2005), Anm. 131, S. 53. Historische Namen sind Nuehof (nach 1285), Nuwin habe (1341), Nuwenhob (1343) und Nuwemhobe (1355).
Augustiner Im frühen 13. Jahrhundert als zweiter Hof der Augustiner vom Kloster Schiffenberg (1129 gestiftet) bei Leihgestern gegründet, wurde der Neuhof etwa 7 Kilometer südwestlich des Klosters als Klosterhof erbaut. Der Hof sollte das sichere und schnelle Einbringen der Ernte in den abgelegenen Feldern des Klosters sicherstellen. 1237 gewann das Kloster einen Weidestreit gegen Leihgestern, verpflichtete sich aber dazu, „dass unser Stift auf ewig in der Kapelle in Leihgestern an drei Wochentagen den Gottesdienst versorgen wird“. In der Urkunde zum Weidestreit wird der Neuhof erstmals erwähnt,Wyss III, Nr. 1348, S. 325f. und somit in der Zeit zwischen 1129 (Klostergründung) und 1237 (Urkunde) erbaut. Der geschlossene Besitzkomplex und die Größe des Neuhofs deuten darauf hin, dass das Gut auf gerodetem Land entstand.Krieb (2004), S. 65 Der Neuhof war der größte und erträglichste Einzelbesitz des Klosters. Eine Pachturkunde von 1307, die auf dem Neuhof überdauerte, bevor sie 2001 an das Stadtarchiv Gießen ging, betrifft den Stiftshof in Leihgestern, nicht den Neuhof.Kaminsky (2005): S. 47 Der Stiftshof wurde darin an die Brüder Hermann und Konrad von Aldendorf verpachtet. Die Pachtzeit betrug zwölf Jahre.Wyss (1899): 1412 Die kanoniker zu Schiffenberg verpachten ihren hof zu Leihgestern auf zwölf jahre. 1307 dec. 31, S. 384
Deutscher Orden mini|Nach 1285 gefälschte Urkunde Schiffenberg 1323 übernahmen die Deutschherren der Landkommende Marburg der Deutschordensballei Hessen das Kloster Schiffenberg und dessen Besitztümer von den Augustinern. Sie konnten die alten Güter und Rechte des Klosters halten und sogar vermehren. Die neuen Chorherren verpachteten das Gut mehrfach, jedoch nicht zu bäuerlicher Erbleihe, sondern meist auf sechs oder zwölf Jahre zu Landessiedelrecht. 1356 wurde der Mönchshof in Leihgestern an die Bauern Hermann Strube (Sohn von Hermann Allendorf) und Heinrich Stoppelbein verpachtet.Wyss II, Nr. 931, S. 620 Unter den Deutschherren schwelte der Streit um die Nutzung der gemeinschaftlichen Leihgesterner Weiden- und Waldstücke (Allmende) weiter. Die Leihgesterner Bauern verweigerten den Pächtern des Neuhofs die Nutzung der Flächen, auf denen sie Brennholz sammelten, Bauholz schlugen und die Schweine mit Eicheln mästeten. Zwei „Kundschaften“, in Urkunden niedergeschrieben, berichten von den Auseinandersetzungen zwischen dem Deutschen Orden und den Bauern aus Leihgestern. Darin bezeugen ehemalige Landsiedel, dass sie während ihrer Pachtzeit die Allmende mitnutzten.Wyss II, Nr. 732, S. 515; Nr. 733 S. 515fKrieb (2005), S. 61–62 Da sich der Konflikt nur kurzzeitig beruhigte, versuchten die Deutschherren den Konflikt nun grundsätzlich in ihrem Sinne zu klären.
Am 2. Januar 1356 kam es auf Burg Gleiberg zu einem Schlichtungsspruch unter Graf Johann von Nassaus Amtmann Heinrich von Michelbach. Die Deutschherren versuchten ihre Ansprüche zu beweisen und beriefen sich auf eine UrkundeWyss II, 1347. Graf Wilhelm von Tübingen schlichtet die bei gründung des Neuhofs entstandenen streitigkeiten zwischen dem stift zu Schiffenberg, welches für seinen hof zu Leihgestern gewisse rechte beanspruchte, und dieser gemeinde zu gunsten des stifts. 1235 jul. 25., S. 324 die 1235 von Pfalzgraf Wilhelm von Tübingen ausgestellt worden sein soll. Die Urkunde, selbst ein Schiedsspruch zugunsten der Augustiner, war zwar nach 1285 auf dem Schiffenberg gefälscht,Kaufmann, Kaminsky (2004), S. 156 und dem Pfalzgrafen Wilhelm untergeschoben worden. Die Deutschherren schafften es mit ihr jedoch ihre Sonderrechte zu behalten. In dem Rechtsstreit hatten die wohl nicht schriftkundigen Leihgesterner Bauern keine guten Aussichten. Heinrich von Michelbach und die Schöffen (Lehnsleute und Burgmannen) entschieden, dass die Deutschherren den Neuhof frei besitzen und für diesen Besitz niemandem Dienste schuldig sind. Die Privilegien der gefälschten Urkunde wurden bestätigt, so durften die Gutspächter mit der Getreideernte einen Tag vor den Leihgesternern beginnen und mit einem Flurschützen die Felder bewachen. Zudem solle der Schiffenberger Propst Mitspracherecht an allen wichtigen Leihgesterner Entscheidungen, insbesondere der Flurordnung, haben, und an allen Geschäften des Ortes beteiligt werden. Die gefälschte Urkunde ist die älteste Urkunde des Gießener Stadtarchivs,, 1. Juni 2008, Gießener Allgemeine die es 2001 erwerben konnte. Das Dokument reiht sich in eine Serie von sieben Schiffenberger Fälschungen ein mit denen sich die Stiftsherren durch Rückdatierung von Urkunden Rechtstitel sichern wollten, die sie wahrscheinlich nie innehatten oder deren Originale abhandengekommen waren.Euler (1984): Schiffenberger Fälschungen des 13. Jahrhunderts, S. 1–2
Der Historiker Arthur Wyss erkannte die Urkunde 1899 in seinem Hessischen Urkundenbuch als Fälschung und schreibt dazu:
mini|Plan des Gefechts bei Grüningen 1762, der Neuhof ist unten in der Mitte eingezeichnet 1501 war der Neuhof 417 Morgen groß und erwirtschaftete ein Viertel des gesamten Getreides für Kloster Schiffenberg. Im Spätmittelalter unterhielt der Schiffenberg eine große Schafzucht zur Wollproduktion. Die Tiere wurden zum größten Teil auf dem Baumgartenhof sowie auf dem Neuhof gehalten.Schaal (2004), S. 36
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt bedeutete die Reformation für die Niederlassungen des katholischen Deutschen Ordens in der Ballei einen Einschnitt. 1543 ließ der evangelische Landgraf Phillip das Deutsche Haus in Marburg besetzen und das Gut der Deutschherren inventarisieren mit dem Vorhaben den Besitz zu säkularisieren, so auch auf dem Schiffenberg und in Neuhof. Man inventarisierte in Neuhof das Haus des Pächters, ein Haus des Schiffenberger Komturs für Aufenthalte, Kuh- und Pferdeställe, Getreide- und Heuscheunen, ein Backhaus, eine Mühle an einem Teich („Kollers moln“) mit Müller, sowie drei Waldstücke, Eichwald („Oberheck“), Rodwald und Hinterwald. Der Landgraf konnte die Güter des Ordens jedoch nicht säkularisieren, nachdem sich der Kaiser zugunsten des Ordens eingeschaltet hatte.Schaal (2004), S. 37–40
1559 bestätigt Kaiser Ferdinand dem Deutschen Orden (DO) verliehene Reichslehen, u. a. auch „zu Schiffenberg und zum Neuhof bei Leihgestern (Leitgestern) samt allen ihren Obrigkeiten, Gerechtigkeiten und Zugehörden. Er verbietet allen, den DO an dieser Ratifikation, Konfirmation und Verleihung zu hindern und setzt für Verstöße eine Strafe von 40 Mark lötigen Goldes fest, die halb des Reichs Kammer, halb dem DO zufällt.“Kaiser Ferdinand (I.) bestätigt auf Bitten des Johann von Rehen (von Rhena), Landkomtur der Ballei Hessen, dem DO, dem Landkomtur der Ballei Hessen und den Komturen der Deutschen Häuser Marburg, Griefstedt (Griffstat) und Schiffenberg folgende durch Kaiser Karl V. dem Vorgänger von Rehens, Wolfgang Schutzbar gen. Milchling, verliehene Reichslehen, (Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 272 a U 10, 4. Juli 1559) ()
1664 kam es zu einem Streit zwischen dem Leihgesterner Pfarrer und Kloster Schiffenberg. Der Schiffenberger Komtur Adolph Eitel von Nordeck zur Rabenau erlaubte den Bewohnern des Neuhofs einen Sonntag zu tanzen. Der Leihgesterner Pfarrer kam daraufhin mit Kirchenältesten zum Neuhof um den Tanz zu verhindern da die Erlaubnis gegen die Hessisch-Darmstädtische Kirchenordnung verstoße. Auf seine Anklage beim Komtur erhielt der Pfarrer die Antwort:
1668 wurde der Neuhof von dem Komtur Moritz von Nordeck zur Rabenau für neun Jahre an Johann Jakob verpachtet.Krieb (2004), S. 65
Das Gefecht bei Grüningen 1762 im Siebenjährigen Krieg fand in unmittelbarer Nähe des Neuhofs statt.
Der reichsunmittelbare Stand des Ordens, dessen landeshoheitliche Besitzungen direkt dem Kaiser unterstellt waren, war bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation Grund für Streitfälle. So listet der Staatsrechtslehrer Johann Jacob Moser (1701–1785) noch für die 1770er Jahre Prozesse zwischen Hessen-Darmstadt und dem Deutschen Orden über Kloster Schiffenberg und Neuhof wegen „zu Schiffenberg und Neuhof gewaltsam aufgesprengten Fruchtspeichers“ oder „zu Schiffenberg und Neuhof abgeholter Früchten“.Johann Jacob Moser: Zusätze zu seinem neuen Teutschen Staatsrecht: darinn, nebst vilen ungedruckten, zum Theil sehr wichtigen, Urkunden und Nachrichten, von allen neuesten bekannten Teutschen (allgemeinen und besonderen) Staatsangelegenheiten hinlänglicher Bericht ertheilet wird, Band 2, 1782, S. 682
Gut Neuhof wurde seitens der Landgrafschaft zum hessischen Amt Hüttenberg gerechnet. L. Ewald: Beiträge zur Landeskunde. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landes-Statistik (Hg.): Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen. Jonghaus, Darmstadt 1862, S. 54. 1803 fasste die Landgrafschaft ihre nördlich des Mains gelegenen Gebiete in dem Fürstentum Oberhessen (später: Provinz Oberhessen) zusammen, wo nun auch Gut Neuhof lag, 1806 wurde die Landgrafschaft zum Großherzogtum Hessen. Dieses führte 1821 eine Verwaltungsreform durch, in der das Amt Hüttenberg aufgelöst wurde. Übergeordnete Verwaltung war nun der Landratsbezirk Gießen, zuständiges Gericht das Landgericht Gießen.
Privatbesitz mini|Wappenstein am Brunnen der Pferdeschwemme, Inschrift: „G Firnhaber Jordis von Eberstein 1845“