thumb|Gebäude des ehemaligen Amtsgerichtes Grimmen (2008) Das Amtsgericht Grimmen war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichtes Stralsund.
Gerichtssitz und -bezirk Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Grimmen.§ 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 83,6 kB). Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet des damaligen Landkreises Grimmen.§ 4 Abs. 8 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991. Am 31. Dezember 1997 wurde das Gericht aufgehoben und in eine Zweigstelle des Amtsgerichtes Stralsund umgewandelt.§ 1 Nr. 6 der Verordnung über die Errichtung von amtsgerichtlichen Zweigstellen und den Übergang der Verfahren auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit bei Änderungen der Gerichtseinteilung (Zweigstellen- und Übergangsverordnung - ZwÜggVO) vom 24. November 1997, GVOBl. M-V 1997, S. 763. Die Zweigstelle wurde am 1. Juni 2008 geschlossen.Verordnung vom 22. April 2008, GVOBl. M-V 2008, S. 134.
Gebäude Das Gericht befand sich in einem denkmalgeschützten Gebäude in der Hafenstraße 14. (PDF; 934 kB), unter der Identitätsnummer 382. Auch die Zweigstelle war in dem 1838 erbauten Backsteinbau untergebracht.
Übergeordnete Gerichte Dem Amtsgericht Grimmen war das Landgericht Stralsund übergeordnet.§ 3 Abs. 5 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991. Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.
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Einzelnachweise
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