Die Eidgenössische Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» ist eine Volksinitiative, über die das Schweizer Stimmvolk per 14. Juni 2015 mittels Abstimmung entschieden hat. Die Initiative wurde mit 71 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.
Initiative
Initiativkomitee
Trägerschaft
ChristNet CSP EVP Grüne SGB SP
Wortlaut
Argumente Argumente des Initiativkomitees Aufgrund des Steuerwettbewerbs seien direkte Nachkommen immer mehr von einer Erbschaftssteuer befreit worden. Dies hätte dazu geführt, dass die Vermögensschere immer grösser geworden sei; denn die reichsten 2 % der Bevölkerung besässen gleich viel Vermögen wie die restlichen 98 %. Mit einer massvollen Steuer von 20 % auf sehr grossen Erbschaften möchte man dieser Missentwicklung gegensteuern. Die Erbschaftssteuerreform entlaste Familien und schone Familienunternehmen: Es würden nur Nachlässe von über 2 Millionen besteuert, und bei verheirateten Eltern gelte dieser Freibetrag pro Elternteil – potenziellen Erben könnte also bis zu 4 Millionen steuerfrei vererbt bekommen. Damit könnten Wohnungen und Einfamilienhäuser steuerfrei auf die nächste Generation übertragen werden. Kleine und mittlere Erbschaften zugunsten entfernten Verwandten, die heute in vielen Kantonen mit Steuern bis zu 50 % belastet würden, würden neu steuerfrei. Familienbetriebe könnten mit einem 50 Millionen Freibetrag rechnen (genaue Modalitäten werde das Parlament ausarbeiten), sodass kleine und mittlere Unternehmen steuerfrei vererbt werden könnten. Zudem stärke die Initiative die AHV, da zwei Drittel des Ertrags an den Ausgleichsfonds der AHV gehe.
Argumente von Bundesrat und Parlament Die nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer könnte in Familienbetrieben – mehrheitlich handle es sich dabei um kleine und mittlere Unternehmen – die Regelung der Nachfolge erschweren. Sie könnte diesen Unternehmungen beim Generationenwechsel finanzielle Mittel entziehen, die sonst im Interesse der Unternehmen und der Wirtschaft eingesetzt würden. Die Initiative sehe zwar Steuerermässigungen für Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe vor, sie lasse aber offen, wie hoch diese ausfallen sollen. Zudem setzte sie voraus, dass die Erben oder Beschenkten den Betrieb mindestens zehn Jahre weiterführen. Dies zu kontrollieren, hätte für die Kantone einen hohen Aufwand zur Folge. Bei den Kantonen sei zudem die Finanzhoheit zu beachten, die nicht unnötig eingeschränkt werden sollte, da diese einen integralen Bestandteil des schweizerischen Föderalismus darstelle. Zudem zeige sich ein weiteres Problem: Bei einer Annahme der Initiative würden die neuen Verfassungsbestimmungen am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Schenkungen würden rückwirkend ab Anfang 2012 dem Nachlass zugerechnet. Es könnte also zu einer nachträglichen Besteuerung von Schenkungen kommen, die bis zu fünf Jahre zurückliegen. Eine derart lange Rückwirkung sei unverhältnismässig. Der Vollzug der Rückwirkungsklausel würde zudem einen beträchtlichen Verwaltungsaufwand erfordern. Zuletzt führte die Einführung einer nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuer von 20 % bei den meisten Erbgängen zu einer höheren Steuerbelastung. Deswegen werde die Schweiz an steuerlicher Attraktivität einbüssen. Würden vermögende Personen deshalb aus der Schweiz wegziehen oder gar nicht erst in die Schweiz ziehen, so könnten sowohl die Zahl vermögender Personen als auch der Kapitalbestand in der Schweiz sinken.
Abstimmungsresultat Die vorläufigen amtlichen Endergebnisse zur Vorlage Nr. 594 Volksinitiative vom 15. Februar 2013 «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» lauten gemäss Schweizerische Bundeskanzlei (BK) wie folgt:
Kanton Ja-Stimmen Jain Prozent Nein-Stimmen Neinin Prozent Stimmbeteiligungin Prozent 43'585 25.4 128'106 74.6 41.8 5'002 28.2 12'755 71.8 46.5 885 20.8 3'376 79.2 38.0 23'277 29.2 56'380 70.8 43.0 22'646 41.3 32'169 58.7 43.0 101'805 35.6 183'820 64.4 39.3 23'368 28.8 57'694 71.2 42.2 30'795 28.1 78'791 71.9 45.4 2'731 30.1 6'328 69.9 34.9 12'976 24.0 41'146 76.0 39.8 6'650 33.8 13'050 66.2 38.7 30'862 26.9 83'965 73.1 43.1 14'386 34.0 27'926 66.0 38.6 2'710 17.9 12'390 82.1 50.2 2'272 17.8 10'523 82.2 49.9 9'608 31.7 20'736 68.3 62.9 8'614 17.2 41'584 82.8 49.6 21'355 29.6 50'732 70.4 40.9 37'502 28.0 96'462 72.0 42.3 25'654 27.1 69'043 72.9 44.1 18'014 27.0 48'652 73.0 40.7 2'501 26.0 7'108 74.0 36.7 52'698 28.3 133'256 71.7 44.4 16'940 15.7 91'284 84.3 51.0 8'682 19.4 36'075 80.6 60.5 132'700 32.9 270'043 67.1 45.2 20px|Schweiz Schweizerische Eidgenossenschaft 658'218 29.0 1'613'394 71.0 43.2
Gründe für das Scheitern Die Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Badran sieht den Grund für das deutliche Nein in der finanziellen Überlegenheit der Gegner: «Was will man gegen eine 10-Millionen-Kampagne machen?» «Wir hatten die Redaktionsstuben gegen uns», sagte Badran der sda. Bei der eigenen Kampagne könne sie keine Fehler ausmachen: «Wir hatten einfach 100 mal weniger Budget.»blick.ch
Siehe auch Erbschaftssteuer in der Schweiz
Weblinks Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV (Erbschaftssteuerreform)» in der Datenbank Swissvotes
Einzelnachweise
Erbschaftssteuerreform Kategorie:Erbschaftssteuer Kategorie:Steuerrecht (Schweiz) Kategorie:Politik 2015