Arbeitsverbot steht für ein Verbot einer Erwerbstätigkeit, insbesondere: ein Arbeitsverbot für Asylsuchende, siehe: Arbeitsverbot für Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung (Deutschland) Aufenthaltstitel nach dem Asylgesetz (Österreich) in der jüdischen Religion: ein Arbeitsverbot an bestimmten Tagen, zum Beispiel 39 Melachot am Schabbat und andere
Oft auch als „Arbeitsverbot“ bezeichnet werden: Beschäftigungsverbote: im Rahmen des Mutterschutzes Verbot von Kinderarbeit Sonntagsruhe Berufsverbot (Deutschland)
Im Nationalsozialismus: Arbeitsverbote für Juden, siehe z. B. Reichsbürgergesetz Arbeitsverbote für Frauen, siehe z. B. Ehestandsdarlehen#Aufhebung des Arbeitsverbots Arbeitsverbote für Künstler, siehe Berufsverbot (Deutschland)#Berufsverbot für Künstler
Siehe auch: