mini|Trauerzug für die Polizeihauptleute Paul Anlauf und Franz Lenck
Die Morde auf dem Bülowplatz in Berlin waren ein politisches Verbrechen während der Endphase der Weimarer Republik. Im Auftrag der KPD erschossen Erich Mielke und Erich Ziemer, beide damals Angehörige des Parteiselbstschutzes (PSS), am 9. August 1931 auf dem damaligen Bülowplatz (heute: Rosa-Luxemburg-Platz) die Polizeioffiziere Paul Anlauf und Franz Lenck und verletzten einen weiteren lebensgefährlich.
Vorgeschichte und Auftrag Hintergrund war der Volksentscheid zur Auflösung des preußischen Landtages vom 9. August 1931, den der Stahlhelm initiiert hatte und der von KPD, DNVP, NSDAP sowie kleineren Rechtsparteien unterstützt wurde. Im Vorfeld der Abstimmung hatte sich der politische Kampf in Berlin verschärft. Am 8. August kam es bei einer wiederholten Räumung des Bülowplatzes in der unmittelbaren Nähe der KPD-Parteizentrale zu Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Anwesenden, bei denen der 19-jährige Klempner Fritz Auge am 8. August von der Polizei aus nächster Nähe erschossen und ein weiterer Arbeiter durch einen Armschuss verletzt wurde. Um dafür unmittelbar Rache zu üben, wollten die Täter die Verkündung des Ergebnisses nutzen und mittelbar eine neue politische Situation schaffen.Heinrich August Winkler: Weimar 1918–1933. Die Geschichte der ersten deutschen Demokratie. Beck, München 1998, ISBN 3-406-43884-9, S. 424. In diesem Zusammenhang tauchten an Häuserwänden mit „R.F.B. lebt“ und „Rot-Front nimmt Rache“ unterschriebenen Losungen auf, die für einen erschossenen Arbeiter den Tod zweier Schupo-Offiziere ankündigten. Andere Quellen halten die Anbringung dieser Losungen erst für den Zeitpunkt nach den Morden an Anlauf und Lenck fest.
Während die sozialdemokratische Presse wie der Vorwärts die Kommunisten als Verbündete der Nationalsozialisten, die Schüsse der Polizei als Selbstverteidigung darstellteVolksfeinde als Prügelhelden. In: Vorwärts, Berliner Morgenausgabe, 9. August 1931. und von einer „Kommunistische[n] Blutschuld“ schrieben,Kommunistische Blutschuld. In: Vorwärts, Berliner Abendausgabe, 8. August 1931. warf Die Rote Fahne als Organ der KPD dem Vorwärts durch die zugespitzte veröffentlichte Meinung im Blatt eine Mitschuld an den Schüssen vor.Die Mordschuld des „Vorwärts“. In: Die Rote Fahne, 9. August 1931. Nachfolgend planten – nach späteren Aussagen Tatbeteiligter – die KPD-Reichstagsabgeordneten Hans Kippenberger als Leiter des KPD-Nachrichtendienstes Antimilitärischer Apparat und Heinz Neumann im Hinterzimmer einer Kneipe zusammen mit dem Leiter des Parteiselbstschutzes Berlin-Wedding, Michael Klause, die Erschießung des Offiziers der preußischen Schutzpolizei und Leiters der Revierwache 7, Paul Anlauf. Dazu fand Klause in Kippenbergers Auftrag in Erich Mielke und Erich Ziemer zwei Freiwillige als Schützen.
Inwieweit Walter Ulbricht, zu jener Zeit der Politische Leiter des KPD-Bezirks Berlin-Brandenburg-Lausitz-Grenzmark, in die Aktion verwickelt war oder vorab von ihr wusste, wird in der Forschung unterschiedlich dargestellt. Nach Mario Frank hat er die Morde billigend in Kauf genommen. Laut John O. Koehler hatte er die Abgeordneten Kippenberger und Neumann am 2. August abgekanzelt und dazu aufgerufen, in Kürze der Polizei „in den Kopf zu schießen.“John O. Koehler: Stasi. The untold story of the East German Secret Police, Boulder Colorado USA 1999, S. 36. Laut Ilko-Sascha Kowalczuk stammen die Quellen, die eine Beteiligung Ulbrichts nahelegen, von KPD-Renegaten, bei denen man aber immer kritisch nach ihren Motiven und etwaigen Legitimationsproblemen fragen müsse. Beispielhaft erinnerte sich Ernst Wollweber an ein Gespräch mit Ernst Thälmann über die Morde, in dem dieser ausführte, „er [Ulbricht] hat es nicht verhindert. Wenn ich da gewesen wäre, wäre es nicht passiert.“Wilfriede Otto (Hrsg.): Ernst Wollweber: Aus Erinnerungen. Ein Porträt Walter Ulbrichts, in: Bei- träge zur Geschichte der Arbeiterbewegung (BzG), 1990, H. 3, S. 350–379, zitiert nach: Jochen Staadt: Buch und Diskussion. DDR-Revisited – bizarre Retrospektiven, in: Zeitschrift des Forschungsverbund SED-Staat, Nr. 51, 2023, S. 142. Kowalczuk resümiert, dass eine Beteiligung Ulbrichts „weder nachweisbar noch unwahrscheinlich“ ist.Ilko-Sascha Kowalczuk: Walter Ulbricht. Der deutsche Kommunist (1893-1945). C.H.Beck, München 2023, ISBN 978-3-406-80660-5, S. 422 f.
Der Volksentscheid scheiterte mit 93,93 % Ja-Stimmen und einer Beteiligung von 39,21 % unecht am Quorum, das eine 50-%-Mindestbeteiligung vorsah.
Tathergang Am Abend des 9. August 1931 gegen 19 oder 20 Uhr befanden sich der Hauptmann der Schutzpolizei Paul Anlauf (* 9. April 1882), der Hauptmann Franz Lenck (* Mai 1892) vom Gewerbeaußendienst und der Polizeioberwachtmeister August Willig auf Streifengang von der Revierwache 7 in der Hankestraße (heute: Rosa-Luxemburg-Straße) durch die Weydingerstraße Richtung Karl-Liebknecht-Haus. Dort angekommen trafen sie auf den Polizeioberwachtmeister Burkert. Er riet ihnen, den Bülowplatz räumen zu lassen, da die Stimmung der ungefähr 1000 Menschen auf dem Platz sehr aggressiv und aufgeheizt sei.
Die drei Beamten gingen daraufhin durch die Weydingerstraße zurück in Richtung Hankestraße. Mielke und Ziemer, die sich vermutlich bis dahin in einem Hauseingang versteckt gehalten hatten, näherten sich den Beamten nun sehr schnell von hinten. In der auf das Kino Babylon zulaufenden Weydingerstraße sprachen sie ihr Tatvorhaben kurz und unmittelbar hinter den Beamten befindlich ab. Willig bemerkte dies und wollte seine Pistole 08 aus dem Holster ziehen und sich zu den Attentätern umdrehen. In diesem Moment feuerten die Täter aus einer Entfernung von etwa vier bis fünf Metern mindestens sechsmalBGH 5 StR 434/94 – Urteil vom 10. März 1995 (LG Berlin). hrr-strafrecht.de auf ihre Opfer. Anlauf erlitt einen Kopfschuss und war sofort tot, Lenck wurde in den Rücken getroffen, schleppte sich noch mit gezogener Pistole in den Eingang des Kinos Babylon und starb wenig später auf dem Weg in die Rettungsstelle. Willig, kurzzeitig zusammengebrochen, konnte sich wieder aufrichten und feuerte das gesamte Magazin seiner Dienstwaffe auf umstehende unbeteiligte Passanten leer. Er überlebte mit einem Bauchschuss und einer Handverletzung.
Die Polizeikräfte vor dem Karl-Liebknecht-Haus – mittlerweile in Panik geraten – glaubten nun an einen groß angelegten Angriff und schossen wahllos auf flüchtende Passanten. Nachdem Verstärkung eingetroffen war, war der Bülowplatz fast menschenleer, Polizeibeamte feuerten noch auf vermeintliche Heckenschützen. Umliegende Häuser wurden durchsucht, ebenso wie die Besucher des Kinos Babylon. Mielke und Ziemer konnten entkommen.
Die Täter Die Täter, die auf die Polizisten schossen, gehörten dem Parteiselbstschutz der KPD (PSS), einer paramilitärisch organisierten und bewaffneten Gruppe innerhalb der Partei, an. Die Schützen waren der spätere Minister für Staatssicherheit der DDR, Erich Mielke, und Erich Ziemer. Beide flohen mit Hilfe ihrer Partei über Rostock und Leningrad nach Moskau. Der Auftrag zur Ermordung kam von Hans Kippenberger, kommunistischer Reichstagsabgeordneter und Leiter des Antimilitärischen Apparates der KPD. Politischer Hauptverantwortlicher war Heinz Neumann, damals in der KPD die Nummer zwei nach Ernst Thälmann. Der instruierte Michael Klause bat um zwei Freiwillige (Mielke und Ziemer) und stellte zur weiteren Ausführung fünf bewaffnete Ordner als Nachhut und mehrere unbewaffnete Eingeweihte ab, die möglichen Verfolgern wie der Polizei den Weg versperren sollten. Klause beteiligte sich darüber hinaus nicht an der Ausführung.Jochen von Lang: Erich Mielke. Eine deutsche Karriere Rowohlt, Reinbek, 1993, S. 23–26, 219.
Bis heute ist nicht restlos geklärt, ob an der Tatdurchführung noch ein dritter Attentäter beteiligt war, der aus seiner Pistole keine Schüsse abgegeben haben soll.
Strafverfolgung Weimarer Republik Noch am 9. August 1931 wurden am Bülowplatz mehrere Häuser durchsucht, darunter das gegen 23 Uhr abgeriegelte Karl-Liebknecht-Haus, das am Folgetag um 5 Uhr morgens von der Polizei besetzt wurde. Es erfolgten Personalienfeststellungen, eine KPD-Personalkartei und die aktuelle Ausgabe der Roten Fahne wurden beschlagnahmt.
Als einzigen möglichen Tatverdächtigen konnte die politische Polizei seinerzeit nur Max Thunert ermitteln, der am 9. August am Bülowplatz von der Polizei in einer Regentonne sitzend entdeckt worden war und angegeben hatte, sich nur aus Angst vor den Schüssen der Polizei dort versteckt zu haben. Eine direkte Tatbeteiligung konnte ihm nicht nachgewiesen werden.
NS-Zeit mini|Fahndungsplakat der Berliner Polizei vom September 1933. Gesucht wurde nach flüchtigen Tatverdächtigen (v. l. n. r.): 1. Reihe: Heinz Neumann, Hans Kippenberger, Erich Ziemer, Erich Mielke; 2. Reihe: Walter Ulbricht, Wilhelm Becker, Herbert Dobersalske, Wilhelm Peschky, Paul Kähne, Gerhard Wallitschke. Im Jahr 1935 befanden sich alle zur Fahndung ausgeschriebenen Verdächtigen in der Sowjetunion. Nur Ulbricht und Mielke überlebten die NS-Diktatur und kehrten 1945 nach Deutschland zurück. Erich Ziemer meldete sich im Jahr 1936 freiwillig zum Kampfeinsatz im Spanischen Bürgerkrieg bei den Internationalen Brigaden. Er fiel im Oktober 1937 in Aragonien.Wilfriede Otto: Erich Mielke – Biographie. Aufstieg und Fall eines Tschekisten. Dietz, Berlin 2000, ISBN 3-320-01976-7, S. 65 Neumann und Kippenberger wurden in der Sowjetunion hingerichtet. Wilhelm Beckers letztes Lebenszeichen kam 1937 aus einem Lager des Gulag in Sibirien, auch Wilhelm Peschky und Gerhard Wallitschke kamen im Gulag um. Herbert Dobersalske wurde im Zweiten Weltkrieg als sowjetischer Fallschirmagent in Deutschland erschossen; zu Paul Kähne ist nichts überliefert.Zu den Gesuchten siehe auch Michael Stricker: Letzter Einsatz. Im Dienst getötete Polizisten in Berlin von 1918 bis 2010. Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt 2010, ISBN 978-3-86676-141-4, S. 103 f.
Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten 1933 wurden bislang nicht aufgeklärte Fälle sogenannter Rotmorde der Mordkommission der Berliner Kriminalpolizei unter Ernst Gennat übergeben. Beide Tatwaffen, die Mielke und Ziemer auf ihrer Flucht in Richtung Volksbühne über einen Zaun geworfen hatten, konnten aufgefunden werden.John O. Koehler: Stasi. The untold story of the East German Secret Police, Boulder Colorado USA 1999, S. 41–42. Thunert wurde durch Gennat nochmals verhört. Nun gab er eine Tatbeteiligung zu, bestritt jedoch, selbst geschossen zu haben und belastete Max Matern als angeblichen Auftraggeber schwer. Am 23. April 1933 erließ das Landgericht Berlin Haftbefehle gegen Mielke und Ziemer. Mielke behauptete später, die NS-Justiz hätte ihn 1934 „in Abwesenheit verurteilt zum Tode (Bülowplatz)“. Tatsächlich war das Verfahren gegen ihn durch Beschluss vom 23. April 1934 gemäß § 205 StPO noch vor der Eröffnung des Hauptverfahrens eingestellt worden, da man seiner nicht habhaft werden konnte.Zu Mielkes Behauptung Otto, S. 93, mit Nachweis; zu den Urteilen S. 44, mit Nachweis. Siehe auch BGH 5 StR 434/94 – Urteil vom 10. März 1995 (LG Berlin). hrr-strafrecht.de