Der Nationale Klimaschutzbeitrag, häufig nur kurz Klimabeitrag oder umgangssprachlich Kohleabgabe genannt, war eine im Jahr 2015 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unter Führung von Minister Sigmar Gabriel (SPD) geplante Zusatzabgabe auf CO2-Emissionen von Kraftwerken in Deutschland, die ab 2017 fällig werden sollte. Der Beitrag sollte zwar grundsätzlich für alle Kraftwerke gelten, war aber so ausgestaltet, dass effektiv vor allem ältere Kohlekraftwerke, insbesondere Braunkohlekraftwerke, getroffen worden wären.

Der Vorschlag für den Nationalen Klimaschutzbeitrag wurde nach wochenlanger kontroverser Diskussion vor allem aufgrund des Widerstandes von Gewerkschaften, Versorgern und Wirtschaftspolitikern im Juli 2015 zurückgezogen.Koalition beschließt Abschaltung von Kohlekraftwerken. FAZ.net, 2. Juli 2015. Stattdessen sollten insgesamt acht Blöcke von Kohlekraftwerken vorübergehend für vier Jahre in eine Sicherheitsbereitschaft ausgelagert und anschließend endgültig stillgelegt werden, wofür die Kraftwerksbetreiber eine Vergütung von 1,6 Milliarden Euro erhalten sollten.https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-weiterentwicklung-des-strommarktes-strommarktgesetz/70185

Ziele des Konzepts Die Einführung des Nationalen Klimaschutzbeitrags hatte mehrere Ziele:

Primäres Ziel war die Reduktion des CO2-Ausstosses in Deutschland, um so die Klimaschutzziele der Bundesregierung für das Jahr 2020 zu erreichen.

Ein gewünschter Nebeneffekt war die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Gaskraftwerken, um so eine drohende Stilllegung dieser flexiblen Anlagen abzuwenden. So sollte der Klimaschutzbeitrag in Kombination mit der Strategischen Kapazitätsreserve und anderen Maßnahmen für den Strommarkt auch dazu beitragen, die notwendige Reserveleistung im Netz und somit die Versorgungssicherheit in Deutschland aufrechtzuerhalten, so dass kein sogenannter Kapazitätsmarkt benötigt würde.

Geschichte Hintergrund für die Forderung nach dem Klimabeitrag war einerseits die 2014 gereifte Erkenntnis, dass Deutschland ohne zusätzliche Anstrengungen voraussichtlich die von der Bundesregierung angekündigten CO2-Einsparziele für das Jahr 2020 nicht erreichen würde und andererseits das Eingeständnis, dass sich der eigentlich als zentrales Instrument für die CO2-Reduktion gedachte EU-Emissionszertifikatehandel (ETS) als weitgehend unwirksam herausgestellt hat, dort dringend notwendige Reformen aber nicht rechtzeitig bis 2020 greifen würden. So entstand im BMWi der Plan, für die Übergangszeit bis zur Reform des ETS ein zusätzliches Instrument auf nationaler Ebene zu schaffen, ähnlich wie dies andere Staaten der EU bereits getan hatten.

Ab Ende 2014 wurde das Konzept vom BMWi unter Führung des Staatssekretärs Rainer Baake (Grüne) im Detail erarbeitet, wobei das Ministerium vom Öko-Institut und Prognos beraten und mit Simulationsrechnungen zu den voraussichtlichen Auswirkungen auf den Strommarkt unterstützt wurde.

Mitte März 2014 stellte das BMWi den Klimabeitrag als eine von mehreren geplanten Maßnahmen zur Umgestaltung des deutschen Strommarktes in einem Eckpunktepapier erstmals der Öffentlichkeit vor.

Die Reaktionen waren kontrovers (siehe unten): Während die Unterstützer der erneuerbaren Energien, Umweltpolitiker und -organisationen die Pläne mehrheitlich begrüßten und teils sogar noch radikalere Maßnahmen forderten, kam teils heftige Kritik von den Kohlekraftwerksbetreibern, der Industrie und den Gewerkschaften sowie aus dem wirtschaftspolitischen Flügel der SPD und CDU/CSU auf Bundesebene und in den betroffenen Bundesländern.

Um die kritischen Fragen zu adressieren, veröffentlichte das BMWi in den Tagen und Wochen nach der Bekanntgabe der Pläne zusätzliche Hintergrundinformationen zur Wirkungsweise des Klimabeitrages, Staatsminister Baake bezeichnete in einem Interview die Befürchtungen der Kritiker als unbegründet. Minister Gabriel nahm am 26. März 2015 in einer Aktuellen Stunde im Bundestag zu den Fragen Stellung. Am 27. März 2015 traf sich Gabriel mit den Energie- und Wirtschaftsministern der betroffenen Länder. Gabriel beharrte grundsätzlich auf der Notwendigkeit des Klimabeitrages, bot aber als Kompromiss an, die Höhe des Beitrages an die Großhandelspreise für Strom zu koppeln, um die Kraftwerksbetreiber nicht mehr zu belasten als nötig. Am 13. April lieferte das BMWi eine schriftliche Antwort auf Fragen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zum Konzept.

Ihren Höhepunkt erreichte die Kontroverse um den Klimabeitrag am 25. April 2015, als Befürworter und Gegner des Klimabeitrages zeitgleich Demonstrationen durchführten: Am Tagebau Garzweiler bildeten 6.000 Demonstranten der Anti-Kohlekraft-Bewegung eine Menschenkette und forderten einen Kohleausstieg. Gleichzeitig fand in Berlin eine von den Gewerkschaften organisierte Kundgebung statt, an der 15.000 Beschäftigte der Braunkohleindustrie, Unternehmensvertreter sowie Landes- und Kommunalpolitiker teilnahmen.

Am 19. Mai 2015 bezeichnete Bundeskanzlerin Angela Merkel die Klimaabgabe als „eine Möglichkeit“, das CO2-Einsparziel zu erreichen, deutete somit bereits an, dass auch andere Lösungen in Frage kommen könnten.

Mitte Juni 2015 wurde von verschiedenen Medien gemeldet, die Klimaabgabe sei „vom Tisch“. Im Gegenzug hätten die Kohlekraftwerksbetreiber in Verhandlungen angeboten, gegen Zahlung einer Entschädigung Kohlekraftwerksblöcke vom Netz zu nehmen. Am 24. Juni 2015 dementierte das BMWi eine solche Vereinbarung und bestätigte lediglich laufende Gespräche zum Thema.

Funktionsweise Der Plan sah vor, dass jeder Kraftwerksblock nach Überschreitung eines Freibetrages für darüber hinaus gehenden CO2-Emissionen eine Zusatzabgabe entrichten muss. Die Abgabe sollte in Form von CO2-Zertifikaten erfolgen. Die zusätzlichen Zertifikate müssten am Markt eingekauft und dem Staat überschrieben werden, der sie anschließend gelöscht hätte. Der Freibetrag sollte mit dem Alter des Blockes abnehmen; während Blöcke, die jünger als 20 Jahre sind, einen unbegrenzten Freibetrag genossen hätten, also effektiv vom Klimabeitrag ausgenommen wären, reduziert sich der Freibetrag ab 20 Jahren linear bis auf einen Sockelbetrag, der ab einem Alter von 40 Jahren erreicht wird.

Obwohl die Abgabe grundsätzlich nicht auf bestimmte Kraftwerkstypen oder Brennstoffarten beschränkt, also „technologie- und brennstoffneutral“ angelegt sein sollte, hätte sie de facto voraussichtlich nur Kohlekraftwerke, insbesondere Braunkohlekraftwerke, getroffen. Dies wäre durch die Höhe des Freibetrages erreicht worden, der so bemessen sein sollte, dass er von Kraftwerken mit hohem spezifischem CO2-Ausstoß (Ergebnis von Wirkungsgrad, Heizwert und H:C-Verhältnis des Brennstoffes) bereits nach einer entsprechend niedrigen Betriebsstundenzahl überschritten worden wäre. Während beispielsweise GuD-Kraftwerke aufgrund ihres niedrigen spezifischen CO2-Ausstoßes und ihres üblichen Einsatzregimes (Mittel- bis Spitzenlast) den Freibetrag selbst bei einem hohen Alter voraussichtlich nie ausgeschöpft hätten, hätte ein typischer, alter Braunkohlekraftwerksblock den jährlichen Freibetrag bereits nach wenigen Tausend Betriebsstunden (also in der Grundlast nach wenigen Monaten) erreicht. Da ab hier die Zusatzabgabe fällig geworden wären, hätten sich die variablen Kosten des Blockes erhöht, wodurch er in der Merit-Order nach hinten gerutscht wäre, was dazu geführt hätte, dass er deutlich seltener, nur noch in Zeiten mit entsprechend höheren Strompreisen, zum Einsatz gekommen wäre. Im Gegenzug wären Kraftwerke mit niedrigeren spezifischen CO2-Emissionen, die ihren Freibetrag noch nicht ausgeschöpft haben, in der Merit-Order vorgerückt; ihre Betriebsstundenzahl hätte sich entsprechend erhöht. In Summe würde bei gleicher Stromproduktion spezifisch weniger CO2 emittiert.

Da die Zusatzabgabe in Form von ETS-Zertifikaten zu entrichten sein sollte, wäre der Nationale Klimabeitrag laut BMWi-Plan mit dem europäischen System (ETS) kompatibel und würde dieses ergänzen. Ob dies tatsächlich zu erwarten war oder ob der deutsche Klimabeitrag auf europäischer Ebene durch gegenteilige Effekte ausgehebelt worden wäre, war allerdings umstritten (siehe unten).

Auswirkungen Auswirkung auf die Merit-Order und den Strompreis Der Effekt der CO2-Einsparungen sollte hauptsächlich auf Verschiebungen innerhalb der Merit-Order beruhen: Kraftwerke mit hohem spezifischem CO2-Ausstoß sollten nach Ausschöpfung des Freibetrages in der Merit-Order nach hinten gedrängt werden und seltener laufen; Kraftwerke mit niedrigerem spezifischem CO2-Ausstoß sollten vorrücken und deshalb häufiger laufen.

Strittig war, wie stark sich der Klimabeitrag auf den Strompreis auswirken würde: Nach Einschätzungen des BMWi, basierend auf Modellrechnungen, wären die Verschiebungen in der Merit Order nur geringfügig gewesen, und deshalb wäre ein Strompreisanstieg von nur etwa 0,2 Ct/kWh (= 2 €/MWh) zu erwarten gewesen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) prognostiziert durch die Abgabe einen Anstieg des Strompreises von etwa 0,29 Cent/kWh bis 2020. RWE führt als Argument gegen den Klimaschutzbeitrag ins Feld, dass der Strompreis deutlich stärker steigen könnte und rechnete mit mindestens zusätzlichen 5 €/MWh.

Umstritten war weiterhin, welche Folgen der Preisanstieg für den Markt, die Kraftwerksbetreiber und die Verbraucher haben würde: Wirtschaftsverbände wie der Verband der Chemischen Industrie oder die Industrie- und Handelskammer befürchten, dass vor allem auch die energieintensive Industrie in Deutschland Wettbewerbsnachteile hätte. Im Jahr 2015 waren die Großhandelspreise von Strom allerdings auf einem sehr niedrigen Niveau, was auch dazu führt, dass Kraftwerksbetreiber wie RWEBilligstrom vermasselt RWE-Gewinn. Handelsblatt. oder EnBW weniger einnahmen. Das DIW sah deshalb eine Stabilisierung der Großhandelspreise für Strom als notwendig an und empfahl eine Abschaltung von ca. 3 GW Steinkohle und 6 GW Braunkohle. Neben der Reduktion von 23 Mio. t CO2-Emissionen würden so gleichzeitig Überkapazitäten abgebaut und die Großhandelspreise für Strom steigen. Dies würde die Wirtschaftlichkeit des verbleibenden Kraftwerksparks verbessern und auch die EEG-Umlage senken, da die Differenz zwischen den Börsenpreisen für Strom und den EEG-Vergütungssätzen kleiner würde. Eine Senkung der EEG-Umlage würde vor allem private Haushalte und Kleine und mittlere Unternehmen entlasten und so den Preisanstieg für diese Verbraucher mildern.

Auswirkungen auf den Europäischen Emissionszertifikatehandel Der deutsche Klimabeitrag sollte nach dem Konzept des BMWi mit dem EU-Emissionshandel (ETS) kompatibel sein und diesen ergänzen, obwohl oder gerade deshalb, weil der ETS in seiner jetzigen Form nicht die gewünschten Effekt gebracht hat und daher kein ausreichendes Instrument ist, die Klimaziele bis 2020 zu erreichen.

Strittig war, ob der deutsche Nationale Klimabeitrag auch auf europäischer Ebene tatsächlich die CO2-Bilanz verbessern würde:

Das BMWi prognostizierte eine Reduktion der Gesamtemissionen innerhalb des ETS durch den Klimabeitrag. Gleichzeitig argumentierte das BMWi, durch die zusätzlichen ETS-Zertifikate, die bei Überschreitung des Freibetrages fällig geworden wären, wäre die Nachfrage nach Zertifikaten gestiegen. Auswirkungen auf den Preis seien aber wegen des hohen Überschusses nicht zu erwarten.

Demgegenüber argumentierte RWE, dadurch dass deutsche Kraftwerksblöcke wegen der Zusatzabgaben stillgelegt würden, bliebe die gewünschte Steigerung der Nachfrage nach Zertifikaten aus. Die Zertifikationsmenge im ETS bliebe unverändert, die Folge sei eine Verlagerung von Emissionen ins Ausland. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) befürchtete, dass in Europa in Summe kein CO2 eingespart würde.