Das Europäische Wettbewerbsrecht ist ein Teil des EU-Rechts und umfasst neben dem Lauterkeitsrecht das Kartellrecht sowie das Recht der staatlichen Beihilfen, gelegentlich auch das Vergaberecht und das Recht öffentlicher Unternehmen.
Rechtsgrundlagen Geregelt ist es in Titel VII des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), und zwar in bis AEUV das Kartellrecht, in AEUV Bestimmungen über öffentliche und monopolartige Unternehmen und in den AEUV bis AEUV das Beihilfenrecht.
Das europäische Vergaberecht stützt sich im Wesentlichen auf Sekundärrecht (die so genannten Vergaberichtlinien). Bestandteil des Europäischen Wettbewerbsrechts ist zudem die präventive Kontrolle von Konzentrationsvorhaben einer bestimmten Größenordnung auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt nach der so genannten Fusionskontrollverordnung (Zusammenschlusskontrolle).
Europäisches Lauterkeitsrecht Zum europäischen Lauterkeitsrecht gehören die folgenden Rechtsakte: („UGP-Richtlinie“), mit der eine Vollharmonisierung des Lauterkeitsrechts im Verhältnis Unternehmen–Verbraucher eingeführt wurde; („Werbe-Richtlinie“), die im Bereich der vergleichenden Werbung zu einem einheitlichen Regelungsstand in der Europäischen Union geführt hat.
Darüber hinaus enthalten die folgenden verbraucherschützenden Rechtsakte lauterkeitsrechtliche Vorschriften: E-Commerce-Richtlinie, Fernabsatz-Richtlinie, sowie eine Reihe weiterer Rechtsakte, darunter die (Humanarzneimittelrichtlinie), die Fernsehrichtlinie und die (Telekommunikationsrichtlinie).
Siehe auch Wirtschaftspolitik der Europäischen Union
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