Die Landtagswahl in Bayern 2018 war die 18. Landtagswahl in Bayern nach dem Zweiten Weltkrieg und fand am 14. Oktober 2018 statt.Wahltermine Gleichzeitig mit der Wahl zum Bayerischen Landtag wurden die sieben bayerischen Bezirkstage gewählt.

Mit 72,3 % gab es die höchste Wahlbeteiligung seit 1982. Während die CSU ihr schlechtestes Ergebnis seit 1950Vorläufiges Endergebnis. Spiegel Online und die SPD ihr schlechtestes Ergebnis bei einer Landtagswahl in Bayern seit 1893 einfuhr, schafften die erstmals antretende AfD und die 2013 ausgeschiedene FDP den Einzug in den Landtag. Die Grünen und die Freien Wähler erreichten jeweils ihre besten Ergebnisse bei einer Landtagswahl in Bayern. Erstere wurden deutlich zweitstärkste Kraft und erzielten erstmals sechs Direktmandate.

CSU und Freie Wähler vereinbarten eine Koalition. Das Kabinett Söder II regierte die gesamte Legislaturperiode.

Wahltermin und Vorbereitungsfristen Laut der Bayerischen Verfassung ist die Wahl auf einen Sonntag „frühestens 59 Monate, spätestens 62 Monate“ nach der vorausgehenden Landtagswahl festzulegen,Artikel 16 (1) Satz 3 Bayerische Verfassung die am 15. September 2013 stattfand. Damit war ein Wahltermin zwischen 19. August und 11. November 2018 möglich. In der Praxis lagen die Wahlen seit 1978 stets zwischen Mitte September und Mitte Oktober.Übersicht über Wahltermine und -ergebnisse (PDF) Landeswahlleiter Bayern; abgerufen am 7. September 2016 Die Bayerische Staatsregierung schlug am 9. Januar 2018 den 14. Oktober 2018 als Wahltermin vorWahltermine und legte ihn nach Anhörung der Landtagsparteien am 20. Februar offiziell fest.Staatsregierung setzt 14.10.2018 als Termin für Landtagswahl fest. Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport, 20. Februar 2018

Stichtag für die Bestimmung der Einwohnerzahlen, die maßgeblich für die Aufteilung der 180 Landtagsmandate auf die sieben bayerischen Regierungsbezirke und eine eventuelle Neueinteilung der Stimmkreise sind, war der 15. Juni 2016 (33 Monate nach der Wahl des vorhergehenden Landtags).Artikel 21 (1) Bayerisches Landeswahlgesetz Auf dieser Basis war dem Landtag vom bayerischen Innenministerium bis 36 Monate nach der Wahl ein Stimmkreisbericht vorzulegen.Artikel 5 (5) Bayerisches Landeswahlgesetz Dies erfolgte am 6. September 2016.Stimmkreisbericht: Anpassung bei Verteilung der Abgeordnetensitze und der Stimmkreise. Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, Pressemitteilung, 7. September 2016; abgerufen am 7. September 2016

Delegierte zu den internen Aufstellungsversammlungen konnten frühestens 43 Monate nach der vorausgegangenen Wahl bestimmt werden, also seit 16. April 2017. Die eigentliche Aufstellung der Stimmkreiskandidaten war seit 16. Juli 2017 zulässig.Landtagswahl 2018: Fristen für die Aufstellung der Bewerber. LandeswahlleiterArtikel 28 (2) Bayerisches Landeswahlgesetz Die Parteien und sonstigen organisierten Wählergruppen, die im Bayerischen Landtag oder im Deutschen Bundestag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten waren (CDU, CSU, SPD, Freie Wähler, Grüne, FDP, Linke, AfD), mussten ihre Beteiligungsabsicht dem Landeswahlleiter bis zum 90. Tag vor der Wahl anzeigen, also spätestens am 16. Juli 2018.Art. 24 LWG Die eigentlichen Wahlvorschläge und gegebenenfalls notwendige Unterstützungsunterschriften mussten bis zum 2. August 2018 eingereicht werden.Art. 26 LWG

Ausgangslage

Seit der Landtagswahl in Bayern 2013 verfügte die CSU wie bereits von 1962 bis 2008 wieder über die absolute Mehrheit der Mandate. Unter anderem aufgrund des schlechten Abschneidens der CSU bei der Bundestagswahl 2017 erklärte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) jedoch im Dezember 2017 endgültig seinen Verzicht auf die Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Bayern 2018 und gab im März 2018 auch sein Amt als Ministerpräsident vor dem Ende der Wahlperiode ab. Zum neuen CSU-Spitzenkandidaten und später auch im Landtag zum bayerischen Ministerpräsidenten wurde der bisherige bayerische Finanzminister Markus Söder gewählt.

Spitzenkandidaten der vor der Wahl im Landtag vertretenen Parteien CSU SPD Freie Wähler Bündnis 90 / Die Grünen 120x160px 200x200px 120x160px 120x160px120x160px Markus Söder Natascha Kohnen Hubert Aiwanger Katharina Schulze und Ludwig Hartmann

mini|hochkant=1.2|Stimmzettel für die Zweitstimme im Stimmkreis 104 des Wahlkreises Oberbayern

Spitzenkandidaten anderer Parteien Spitzenkandidaten von Parteien, die vor der Wahl nicht im Landtag vertreten waren:

FDP: Martin Hagen Die Linke: Ates Gürpinar und Eva Bulling-Schrötermerkur.de Bayernpartei: Florian Weberrosenheim24.de ÖDP: Agnes Becker Piratenpartei Bayern: Benjamin Wildenauerpiratenpartei-bayern.de AfD: kein SpitzenkandidatAfD-Bayern zieht ohne Spitzenkandidat in Landtagswahl. Welt Online

Parteien Politische Parteien und Wählergruppen, die bei der letzten Landtagswahl weniger als 1,25 % der gültigen Gesamtstimmen errangen, mussten für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln.

Die Wahlkreisausschüsse entschieden am 17. August 2018 über die Zulassung der Wahlvorschläge. Insgesamt nahmen 18 Parteien und Wählergruppen an der Wahl teil, davon 12 in allen sieben Regierungsbezirken. Dies sind (in der Reihenfolge auf den Stimmzetteln; in Klammern die jeweilige Kurzbezeichnung): (PDF; 166 kB) Landeswahlleiter

Christlich-Soziale Union in Bayern (CSU) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) Freie Wähler (FREIE WÄHLER) Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE) Freie Demokratische Partei (FDP) Die Linke (DIE LINKE) Bayernpartei (BP) Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) Partei für Franken (DIE FRANKEN) (kandidierte nur in Mittelfranken und Unterfranken) Alternative für Deutschland (AfD) Liberal-Konservative Reformer (LKR) (kandidierten nur in Oberbayern und Schwaben) mut Partei der Humanisten (Die Humanisten) (kandidierte nur in Oberbayern) Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) (kandidierte nicht in Niederbayern) Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung) (kandidierte nur in Oberbayern, Oberpfalz, Oberfranken und Mittelfranken) Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) (kandidierte nur in Oberbayern, Niederbayern und Unterfranken) V-Partei3 – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei3)

Wahlsystem

Im Gegensatz zum Bundestagswahlrecht werden bei der Sitzverteilung nach Verhältniswahl auch die Erststimmen berücksichtigt. Es gibt keinen landesweiten Verhältnisausgleich, die Sitzverteilung erfolgt innerhalb der sieben Regierungsbezirke, die im Wahlrecht als Wahlkreise bezeichnet werden. An der Sitzverteilung nehmen Parteien und Wählergruppen teil, die mindestens 5 % der Gesamtstimmen (Summe aus Erst- und Zweitstimmen) in Bayern erringen. Die Wahlkreise sind in Stimmkreise unterteilt, in denen jeweils ein Abgeordneter direkt gewählt wird. Die Zahl der Stimmkreise beträgt etwa die Hälfte der Sitze im Wahlkreis.

Wahlkreis- und Stimmkreisänderungen Im gesetzlich vorgeschriebenen Stimmkreisbericht stellte die Staatsregierung im September 2016 fest, dass die zahlenmäßige Verteilung der 180 Landtagsmandate auf die sieben Regierungsbezirke, die gleichzeitig die Wahlkreise bilden, wegen Veränderungen der Einwohnerzahlen abgeändert werden müsse. Es wurde empfohlen, ein bisher im Wahlkreis Unterfranken zu vergebendes Listenmandat dem Wahlkreis Oberbayern zuzuschlagen.

Innerhalb von Oberbayern wurde mit dem zusätzlichen Mandat ein Neuzuschnitt der Stimmkreise in der Landeshauptstadt München durchgeführt, da hier zwei – Giesing und Milbertshofen abgerufen am 7. September 2016 – die durchschnittliche Einwohnerzahl um mehr als 15 Prozent übertrafen. Oberbayern hat für die Wahl 2018 jetzt 31 Stimmkreise, von denen 9 auf die Landeshauptstadt entfallen.

Sitze und Stimmkreise verteilen sich wie folgt:

Sitze Stimm- kreise Wahlkreis Oberbayern 61 31 Wahlkreis Niederbayern 18 9 Wahlkreis Oberpfalz 16 8 Wahlkreis Oberfranken 16 8 Wahlkreis Mittelfranken 24 12 Wahlkreis Unterfranken 19 10 Wahlkreis Schwaben 26 13 Summe 180 91

TV-Duelle Ein TV-Duell zwischen Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und Ludwig Hartmann (Bündnis 90/Die Grünen) fand am 26. September statt. Das Bayerische Fernsehen begründete die Parteienauswahl mit dem Ergebnis des Bayerntrends vom 12. September, wonach CSU und Grüne bei der Wahl auf die meisten Stimmen hoffen durften. SPD-Generalsekretär Uli Grötsch bezeichnete diese Entscheidung als „völlig absurd.“Schwarz gegen Grün. FAZ.net, 18. September 2018 Am 28. September folgte eine Sendung mit Vertretern der anderen fünf Parteien, deren Umfrageergebnisse über oder nahe der Fünf-Prozent-Hürde lagen: Natascha Kohnen (SPD), Hubert Aiwanger (Freie Wähler), Martin Sichert (AfD), Martin Hagen (FDP) und Ates Gürpinar (Linke). Die erste Sendung moderierte BR-Chefredakteur Christian Nitsche, bei der zweiten Sendung war Ursula Heller Co-Moderatorin.

Ergebnis hochkant=1.6|mini|Stimmkreismehrheiten (Erststimmen):

+ Ergebnis der Landtagswahl vom 14. Oktober 2018 Partei Erst- stimmen Zweit- stimmen Gesamt- stimmen Summe in Prozent Differenz zu 2013 Sitze (gesamt) Differenz zu 2013 Direkt- mandate Differenz zu 2013 Gültige Stimmen/ Sitze Gesamt6.796.2496.768.49813.564.747100,0 %—205+25 91 +1 CSU2.495.1862.550.8955.046.08137,2 %−10,5 %85−16 85 −4 GRÜNE1.196.5751.195.7812.392.35617,6 %+9,0 %38+20 6 +6 FREIE WÄHLER809.666763.1261.572.79211,6 %+2,6 %27+8 0 0 AfD701.384687.2381.388.62210,2 %+10,2 %22+22 0 0 SPD680.180628.8981.309.0789,7 %−11,0 %22−20 0 −1 FDP353.800336.699690.4995,1 %+1,8 %11+11 0 0 DIE LINKE220.031217.857437.8883,2 %+1,1 % BP122.266109.465231.7311,7 %−0,4 % ÖDP111.212100.739211.9511,6 %−0,5 % PIRATEN23.90035.24559.1450,4 %−1,5 % Die PARTEI18.56140.53559.0960,4 %+0,4 % mut17.99227.49845.4900,3 %+0,3 % Tierschutzpartei11.61629.28140.8970,3 %+0,3 % V-Partei³15.26619.24334.5090,3 %+0,3 % DIE FRANKEN17.07514.37831.4530,2 %−0,5 % Gesundheitsforschung1.0066.7447.7500,1 %+0,1 % Die Humanisten1593.2343.3930,0 %+0,0 % LKR3741.6422.0160,0 %+0,0 %

Die CSU gewann 85 der 91 Stimmkreise, die Grünen sechs (davon fünf in München und einen in Würzburg). In jedem Wahlkreis außer Unterfranken gab es mindestens ein Überhangmandat. Die CSU erhielt insgesamt 10 Überhangmandate, die übrigen Parteien 15 Ausgleichsmandate (FW 5, Grüne 4, SPD 4, AfD 1, FDP 1). Dadurch vergrößerte sich der Landtag von 180 auf 205 Sitze.

Die Wahlbeteiligung lag mit 72,3 Prozent um 8,7 Prozentpunkte höher als 2013 (plus knapp 850.000 Wähler; inkl. 0,4 Prozent Zunahme der Wahlberechtigten). Somit nahm mehr als ein Viertel der Wahlberechtigten nicht an der Wahl teil. Ein Prozent der abgegebenen Stimmen waren ungültig (Durchschnitt Erst- und Zweitstimmen).

+ Stimmen ohne Einfluss auf die Sitzverteilung bei der Landtagswahl 2018 Nichtwähler × 2 (Stimmen)5.254.784 Von Wählern nicht abgegebene Stimmen1.660 Ungültige Gesamtstimmen137.655 Gesamtstimmen für Parteien ohne Sitze1.165.319 Stimmen ohne Einfluss auf die Sitzverteilung insgesamt6.559.428 Stimmberechtigte × 2 (Stimmen)18.958.856 Anteil Stimmen ohne Einfluss auf die Sitzverteilung34,6 %

Umfragen Sonntagsfrage Letzte Umfragen vor der Wahl Institut Datum Forschungsgruppe Wahlen 11.10.2018 34 % 12 % 10 % 19 % 5,5 % 4 % 10 % 5,5 % INSA 09.10.2018 33 % 10 % 11 % 18 % 5,5 % 4,5 % 14 % 4 % Forschungsgruppe Wahlen 05.10.2018 35 % 12 % 10 % 18 % 5,5 % 4,5 % 10 % 5 % Infratest dimap 04.10.2018 33 % 11 % 11 % 18 % 6 % 4,5 % 10 % 6,5 % GMS 27.09.2018 35 % 13 % 10 % 16 % 5 % 4 % 12 % 5 %INSA 26.09.2018 34 % 11 % 10 % 17 % 6 % 4 % 14 % 4 % Forschungsgruppe Wahlen 21.09.2018 35 % 13 % 11 % 18 % 5 % 4 % 10 % 4 % Infratest dimap 12.09.2018 35 % 11 % 11 % 17 % 5 % 5 % 11 % 5 % GMS 11.09.2018 36 % 12 % 7 % 16 % 6 % 4 % 14 % 5 % Landtagswahl 2013 15.09.2013 47,7 % 20,6 % 9,0 % 8,6 % 3,3 % 2,1 % — 8,7 %

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