Das Deutsche Martyrologium des 20. Jahrhunderts, auch Martyrologium GermanicumHelmut Moll: Das Martyrologium Germanicum des 20. Jahrhunderts : Idee und Durchführung eines universalkirchlichen Projekts. In: Forum Katholische Theologie : Vierteljahresschrift für das Gesamtgebiet der katholischen Theologie Bd. 15 (1999), Nr. 3/4, S. 278–287., ist ein hagiographisch-historisches Verzeichnis von Deutschen, die aus römisch-katholischer Sicht als Märtyrer (von Moll durchgehend Martyrer geschrieben) gelten. Es wird im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) von Prälat Helmut Moll herausgegeben.
Entwicklung Papst Johannes Paul II. war es wichtig, die Erinnerung an die „Märtyrer des christlichen Glaubens“ wachzuhalten.Deutsche Bischofskonferenz (Hrsg.): Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls. Nr. 119 (1994), S. 33; auch online auf den Internetseiten des Vatikans. Er nahm während seines Pontifikats 482 Heiligsprechungen und 1338 Seligsprechungen vor. Darunter befinden sich eine große Zahl von Personen, die als Märtyrer ausgewiesen wurden.
In seinem Apostolischen Schreiben Tertio millennio adveniente vom 10. November 1994 zur Vorbereitung auf das Heilige Jahr 2000 führte Johannes Paul II. aus, im 20. Jahrhundert seien „die Märtyrer zurückgekehrt, häufig unbekannt, gleichsam ‚unbekannte Soldaten‘ der großen Sache Gottes“. Er forderte die Ortskirchen auf, alles dafür zu tun, um die Erinnerung an diejenigen, die das Martyrium erlitten hätten, nicht zu verlieren. Auch sei das Zeugnis für Christus bis hin zum Blutvergießen „zum gemeinsamen Erbe von Katholiken, Orthodoxen, Anglikanern und Protestanten geworden“.
1996 betraute die Deutsche Bischofskonferenz den Kölner Diözesanpriester und Historiker Helmut Moll mit der Erstellung eines deutschen Martyrologiums. Moll war ab 1993 bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2004 Konsultor der vatikanischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse. Joachim Kardinal Meisner, der langjährige Vorsitzende der Liturgiekommission der Deutschen Bischofskonferenz, veranlasste, dass jedes deutsche Bistum einen Verantwortlichen für dieses Projekt benannte, der Moll als dem hauptamtlichen Leiter der von der DBK eingerichteten Arbeitsstelle zuarbeitete. Moll gewann außerdem Verantwortliche aus Ordensgemeinschaften, Verbänden und anderen katholischen Zusammenschlüssen. Die 160 Autoren der zwei bis vier Seiten umfassenden Kurzbiographien stammen aus unterschiedlichen Berufs- und kirchlichen Tätigkeitsfeldern.Helmut Moll (Hrsg.): Zeugen für Christus. Das deutsche Martyrologium des 20. Jahrhunderts. Paderborn 2019, 7. Aufl., Band I, S. LIX–LXIV („Autorenverzeichnis“). 1999 übergaben Kardinal Lehmann als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz und Prälat Moll das Werk in seiner ersten Auflage im Rahmen einer Audienz an Papst Johannes Paul II. Mit der 4. (84 hinzugekommene Lebensbilder, 2006), 5. (76 neue Lebensbilder, 2010) und 6. Auflage (101 Lebensbilder, 2015) wurde es erweitert. Das zweibändige Werk bietet damit nahezu 1000 Lebensbilder von Personen, die nach geprüfter Übereinstimmung mit den lehramtlich verbindlichen Kriterien durch die Autoren und Herausgeber wegen ihres Glaubens einen gewaltsamen Tod erlitten haben und deshalb in das Martyrologium aufgenommen worden sind. Die 7. unveränderte Auflage erschien im März 2019. Im Jahr 2024 wurde die 8., erweiterte und aktualisierte Auflage ausgeliefert. Sie enthält 81 neue Lebensbilder, besonders aus der Gruppe der Martyrer und Martyrerinnen aus Missionsgebieten in Überseeländern aus der Kolonialzeit. Ausgewählte Biographien aus dem Abschnitt zur Verfolgung im Nationalsozialismus erschienen im Jahr 2007 in italienischer Sprache unter dem Titel Testimoni di Cristo.Helmut Moll (Hrsg.): Testimoni di Cristo. I martiri tedeschi sotto il nazismo (Reihe: Storia della Chiesa). Edizioni San Paolo, Turin 2007. Auch eine Übersetzung von Auswahlbiographien aus der 3. Auflage ins Englische war projektiert.Helmut Moll: Die Martyrer des 20. Jahrhunderts. Zeugnis und Beispiele. In: Communio 31 (2002), S. 429–446, auf den Seiten der Erzbischöflichen Diözesan- und Dombibliothek Köln.
Gliederung Die Lebensbilder der Glaubenszeugen wurden vier Bereichen zugeordnet: „Blutzeugen aus der Zeit des Nationalsozialismus“ (416 Personen – gegliedert nach Bistümern, Jurisdiktionsgebieten der Visitatoren und Ordensgemeinschaften), „Blutzeugen aus der Zeit des Kommunismus“ (171 Personen – nach Herkunftsregionen gegliedert), „Reinheitsmartyrien“ (118 Personen – nach inhaltlichen Gesichtspunkten gegliedert und innerhalb der Gruppen regional oder nach Bistümern sortiert), „Blutzeugen aus den Missionsgebieten“ (187 Personen – in chronologischer Folge nach Gemeinschaften gruppiert).
Geplant war ursprünglich, als fünfte Kategorie auch die „Martyrer in der DDR“ (1945–1989) aufzunehmen. Dieses Vorhaben erwies sich als unrealisierbar, weil kein Fall benannt werden konnte.
Die Opfer des Nationalsozialismus sind nach den heutigen deutschen Bistümern gruppiert, aus deren Gebieten sie stammten. Dort nicht einsortierbare Personen aus Gebieten, die heute zu Russland, Polen oder der Tschechischen Republik gehören, werden den vormals dort bestehenden reichsdeutschen Bistümern zugeordnet (in der Publikation als „Visitaturen“ bezeichnet). Ordensmänner und Ordensfrauen werden getrennt aufgelistet und nach Gemeinschaften geordnet. Die Sektion über die chronologisch weit gefasste „Zeit des Kommunismus“, die von Oktober 1917 bis in die Zeit des Kalten Krieges reicht, teilt ihr Personal in Russlanddeutsche und Donauschwaben ein und listet einige weitere Opfer in zusätzlichen, kleineren Gruppen für Personen aus dem früheren Sudetenland (nach 1945), Albanien und der Slowakei sowie mit Deutschland verbundene Geistliche auf. Die Kategorie der Reinheitsmartyrien bilden einer Erläuterung des Erzbistums Köln nach „Personen unterschiedlichen Alters, welche aus religiöser Motivation männlichen Angreifern die Stirn geboten und sich mit aller Kraft gegen deren unsittliches Verlangen gewehrt haben, dann jedoch tödlich verletzt wurden“. In diesen Martyrien werde die „göttliche Bestimmung des menschlichen Leibes“ sichtbar, der von Gott geschaffen sei, auf Hingabe und Liebe ziele und nicht zu einem „Objekt der Begierde“ werden dürfe.Deutsches Martyrologium des 20. Jahrhunderts - Zeugen für Christus. Kapitel III: Reinheitsmartyrien, abgerufen am 14. Oktober 2023. Sie sind gegliedert in schutzlose weibliche Jugendliche, Ordensschwestern und Frauen aus verschiedenen Ostgebieten gegen Ende des Zweiten Weltkriegs; eine weitere Abteilung behandelt Frauen und Männer, die sich schützend vor bedrohte Frauen stellten und dabei getötet wurden. Die Abteilung der Blutzeugen aus den Missionsgebieten umfasst praktisch nur Ordensleute, die nach chronologischen Gesichtspunkten sowie nach Gemeinschaften gruppiert sind und oft von Autoren besprochen werden, die der jeweiligen Gemeinschaft selbst angehören.
Aufnahmekriterien Als Kriterium für die Aufnahme in das Deutsche Martyrologium verweisen die Herausgeber auf den Martyrerbegriff der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen. Sie verwenden damit im Prinzip dieselben Kriterien, wie sie von der katholischen Kirche auch bei Selig- und Heiligsprechungen hinsichtlich des Martyriums angewendet werden. Diese gehen auf den italienischen Kanonisten Prospero Lambertini (1675–1758) zurück, den späteren Papst Benedikt XIV. Schon seit der Antike wurden „Heilige“ bzw. „Selige“ den Kategorien der „Märtyrer“ (martires, auch „Blutzeugen“) und der „Bekenner“ (confessores) zugeordnet, wobei Letztere nicht für ihren Glauben getötet worden waren.Theofried Baumeister: Bekenner. In: Herders Lexikon der Heiligen (gekürzte und geringfügig überarbeitete Taschenbuchausgabe). Freiburg im Breisgau 2011, ISBN 978-3-451-06180-6, S. 354f. Lambertini stellte in seinem Werk Opus de servorum Dei beatificatione, et beatorum canonizatione („Über die Seligsprechung der Diener Gottes und die Heiligsprechung der Seligen“) die aus älterer kirchlicher Überlieferung und Lehre übernommenen Maßstäbe für die Anerkennung eines Martyriums zusammen. Dafür zählt Lambertini drei hagiographisch-kanonistische Vorgaben auf, die zugleich erfüllt sein müssen:Reimund Haas: Helmut Moll (hrsg. im Auftrag des Deutschen Bischofskonferenz): Zeugen für Christus. Das Deutsche Martyrologium des 20. Jahrhunderts. 2 Bände, 1828 Seiten. Paderborn 2015 (Rezension zur 6. Auflage). In: Pastoralblatt für die Diözesen, Aachen, Berlin, Essen, Hildesheim, Köln und Osnabrück. Nr. 8/2015 (August 2015), S. 255 (online); dgl. Theologische Einführung des Martyrologiums, bes. S. XXXIX-XLI (6. Aufl.). die Tatsache des gewaltsamen Todes (martyrium materialiter), das Motiv des Glaubens- und Kirchenhasses bei den Verfolgern (martyrium formaliter ex parte tyranni), die bewusste innere Annahme des Willens Gottes trotz Lebensbedrohung (martyrium formaliter ex parte victimae). Allerdings listet das Martyrologium auch Fälle auf, in denen Abgrenzungsschwierigkeiten bestehen. Das Gros der aufgenommenen Personen wurde von der vatikanischen Kongregation bislang nicht als Martyrer anerkannt; der Personenbestand der achten Auflage umfasst nur 45 Selige und eine Heilige (Edith Stein).
Was das Kriterium der deutschen Volkszugehörigkeit angeht, wurden auch Angehörige deutscher Minderheiten in Osteuropa, dort tätige deutsche Ordensmitglieder und andere deutschstämmige oder mit Deutschland verbundene Martyrer aufgenommen.Erzbistum Köln, Deutsches Martyrologium, web.archive.org, Archivlink abgerufen am 15. Oktober 2023. Insbesondere unter den „deutschsprachigen Martyrern des Kommunismus“ versammelt das Verzeichnis nach den Worten des Herausgebers Helmut Moll in einem Interview aus dem Jahr 2015 im Wesentlichen „Volksdeutsche (Russlanddeutsche und Donauschwaben)“.Michaela Koller: Interview mit Prälat Professor Helmut Moll — Teil 2, in: Zenit, 30. November 2015, abgerufen am 15. Januar 2020. Seite nicht erreichbar am 14. Oktober 2023. Die Einschlusskriterien hatte bereits die katholische theologische Zeitschrift Die Neue Ordnung 2005 in einer Abhandlung über das deutsche Martyrologium aufgewiesen: Die Dargestellten seien „Blutzeugen deutscher Zunge (die Rußlanddeutschen und Donauschwaben sind Volksdeutsche) […]. Sie entstammen dem Territorium des damaligen Deutschen Reiches oder lebten als Priester und Ordensleute im Ausland bzw. in Missionsländern“.Christina Agerer-Kirchhoff: Christliche Martyrer im 20. Jahrhundert. In: Die Neue Ordnung 59 (2005), H. 1, S. 60–73 (online); hier: S. 61. Der Attribuierung „deutsch“ des Martyrologiums liegt mithin der genetische Volksbegriff für „ethnische Deutsche“ zugrunde.Für „ethnic Germans“: John Jay Hughes: Rezension Zeugen für Christus. Das Deutsche Martyrologium Des 20. Jahrhunderts. In: The Catholic historical review 87 (2001), S. 116–119.
Die Aufnahme österreichischer NS-Opfer, auf die eine österreichische Rezension hinweist,Peter Schwarz: Zeugen für Christus. …, in: Mitteilungen (Hrsg. Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstandes), Folge 157, Juli 2002, S. 9, doew.at. sowie solcher aus den von 1940 bis 1944 dem Deutschen Reich angeschlossenen ostbelgischen Gebieten Montzen, Eupen-Malmedy und St. Vith, auf die ein belgischer Rezensent kritisch verweist,Alfred Minke: Rezension in: Revue d’histoire d’ecclesiastique (Hrsg. Katholische Universität Lüttich), vol. 96, Januar–Juni 2001, S. 273–274. folgt der historischen deutschen Verwaltungsstruktur bis 1945.
Ökumenische Dimension