mini|Schirmmütze für Heeresuniformträger der Dienstgradgruppen Leutnante, Hauptleute und für den Dienstgrad Oberfähnrich mini|Schirmmützen für Heeresuniformträger der Dienstgradgruppe Generale

Die Schirmmütze (auch: Dienstmütze) ist eine der Kopfbedeckungen der Bundeswehr. Für viele MarineuniformträgerAnmerkung: Die Bundeswehr bezeichnet als Heeres- bzw. Luftwaffen- bzw. Marineuniformträger alle Soldaten, die die Uniform der jeweiligen Teilstreitkraft tragen. Der Begriff umfasst also auch Soldaten außerhalb der drei Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine, also beispielsweise Soldaten in der Streitkräftebasis oder im Bundesministerium der Verteidigung, vgl. Die ZDv 37/10 ist an diese neue Begriffe jedoch noch nicht angepasst. Wenn die ZDv 37/10 also Bestimmungen über die Uniform von Heer, Luftwaffe oder Marine trifft, dann sind damit gleichermaßen jeweils alle Heeres-, Luftwaffen- und Marineuniformträger gemeint. ist die Schirmmütze die gewöhnliche Kopfbedeckung zum Dienstanzug. Seltener wird die Schirmmütze von Luftwaffen- und Heeresuniformträgern getragen, wo meist stattdessen Barett, Bergmütze oder Schiffchen vorgezogen werden. Die Schirmmütze wird überwiegend nur zum Dienst- und Gesellschaftsanzug getragen. Die Ausführung und die Schirmapplikationen erlauben meist die Zuordnung des Soldaten zu einer Teilstreitkraft oder Dienstgradgruppe.

Rechtsgrundlagen Die Schirmmütze ist Teil der Uniform der Bundeswehr und daher durch ihre Relevanz im Völkerrecht besonders reglementiert. Maßgebliche gesetzliche Grundlage für Trageweise und Gestaltung ist die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten , die auch einige konkrete Bestimmungen über die zu tragenden Schirmmützen enthält. Konkrete Bestimmungen zur Ausführung und den Tragebestimmungen regelt die Zentralvorschrift A2-2630/0-9804 „Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“. Diese Zentralvorschrift führt die zuvor in der ZDv 37/10 „Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr“„“ enthaltenen Bestimmungen nur leicht verändert fort. Die detaillierte Ausführung beschreiben mehrere vom Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr herausgegebenen Technische Lieferbedingungen.

Tragebestimmungen alternativtext=Heeres Schirmmützen|mini|Heeresschirmmützen für alle Dienstgradgruppen Stand 2018 mini|Flottillenadmiral Markus Krause-Traudes mit der Schirmmütze für Admirale mini|Feierliches Gelöbnis: im Vordergrund rechts Feldjäger im Feldanzug mit Weißzeug und weißbezogener Schirmmütze

Gemäß der Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 „Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr“ kann die Schirmmütze Kopfbedeckung zur Grundform und verschiedener Abwandlungen der Uniform der Bundeswehr sein. Soldaten tragen die Schirmmütze in folgender Kombination: Dienstanzug: Marineuniformträger (nur Marineuniform tragende Mannschaften ab dem 30. Lebensjahr, Offiziere und Unteroffiziere) zur Grundform und allen Kombinationen des dunkelblauen Dienstanzuges zur Grundform und allen Kombinationen des sandfarbenen Sommeranzugs zur Grundform und allen Kombinationen des weißen Sommeranzugs Luftwaffenuniformträger (nur Luftwaffenuniform tragende Offiziere und Unteroffiziere) (Schirmmützen müssen selber beschafft werden, da nicht Teil des Ausstattungssolls.) zur Grundform, zur abgewandelten Grundform und allen Kombinationen des blauen Dienstanzuges, aber nicht in Verbindung mit dem blauen Pullover zur abgewandelten Grundform des sandfarbenen Sommeranzuges, jedoch nicht in Verbindung mit dem blauen PulloverDie einst mit sandfarbenen Serge ausgeführte Mütze für den sandfarbenen Sommerdienstanzug ist nicht mehr zulässig. Es ist stattdessen die „gewöhnliche“ blaue Schirmmütze zu tragen. Heeresuniformträger zur abgewandelten Grundform des grauen Dienstanzuges (Schirmmützen müssen selber beschafft werden, da nicht Teil des Ausstattungssolls.Die Beschaffung und folglich auch das Tragen war daher gem. ZDv 37/10 im Fall der Heeresuniformträger den „Selbst- und Teilselbsteinkleidern“ vorbehalten. Selbst- und Teilselbsteinkleider sind gemäß den Bestimmungen im Bundesbesoldungsgesetz § 69 a) Offiziere mit Restdienstzeit von mehr als einem Jahr und b) auf Antrag Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit in einer anderen Laufbahn als den Laufbahnen der Offiziere mit mindestens 8-jähriger Verpflichtungszeit und einer Restdienstzeit von mindestens vier Jahren. In der Praxis waren daher in der Regel fast ausschließlich Offiziere und Unteroffiziere Teil- oder Selbsteinkleider. Mittlerweile zählt gemäß Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 auch die Ausführung für Luftwaffenuniformträger ausdrücklich nicht mehr zum Ausstattungssoll. Ausdrücklich dürfen aber alle Heeres- und Luftwaffenuniformträger (also nicht mehr nur Selbst- und Teilselbstankleider) selbstbeschaffte Schirmmützen tragen soweit kein anderer Anzug befohlen ist. Vgl. ) zur abgewandelten Grundform des grauen Dienstanzuges in Verbindung mit Weiß- oder Schwarzzeug und weißem Mützenbezug (nur Heeresuniformträger der Truppengattung Feldjägertruppe im Feldjägerdienst unabhängig vom Dienstgrad) zur ergänzten Grundform des Gesellschaftsanzugs zur abgewandelten Grundform des 5-Farb-Tarndruck-Feldanzugs (nur Heeresuniformträger der Truppengattung Feldjägertruppe im Feldjägerdienst unabhängig vom Dienstgrad in Verbindung mit Weiß- oder Schwarzzeug und weißem Mützenbezug)

Gebrauch in der Praxis mini|Mit Ausnahmegenehmigung trugen entgegen der ZDv 37/10 selten auch Mannschaften die Schirmmütze, hier Obergefreiter Benjamin Winter in einer abgewandelten Luftwaffenuniform mit vorschriftswidrigen silberfarbenem (statt hellaltgoldenem) Streitkräfteabzeichen

Die Schirmmütze ist nach Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 (ausgenommen die Varianten für den Feldjägerdienst) ausdrücklich nicht Teil des Ausstattungssolls für Heeres- und Luftwaffenuniformträger. Zu den oben beschriebenen Anzugarten ist ihr Gebrauch dennoch ausdrücklich zugelassen, wenn nicht explizit durch Vorgesetzte anders befohlen. Heeres- und Luftwaffenuniformträger können die Schirmmütze in jeder denkbaren Anzugart durch andere Kopfbedeckungen ersetzen. Insgesamt ist die Schirmmütze im Heer daher sehr selten und wird meist durch Bergmütze oder Barett ersetzt. Selbst im Feldjägerdienst, wo die Schirmmütze mit weißem Bezug dienstlich ausgegeben werden kann und wo sie früher analog zur Kopfbedeckung der deutschen Polizeiuniformen beispielsweise bei Verkehrskontrollen oder im Ordnungsdienst häufig getragen wurde, ist die Schirmmütze mittlerweile eine selten gewordene Kopfbedeckung. Luftwaffenuniformträger ersetzen die selbst zu beschaffende Schirmmütze meist durch Schiffchen oder Barett.

Für Marineuniformträger ist die Schirmmütze dagegen eine weitverbreitete Kopfbedeckung und gehört bei Mannschaften ab dem 30. Lebensjahr, Unteroffizieren und Offizieren zum Ausstattungssoll. In der Regel tragen Kommandanten zum Bordgefechtsanzug nicht die Bordmütze, sondern die Schirmmütze.

Ausführung mini|Ausführung für Unteroffiziere in Marineuniform (außer Oberfähnriche zur See)

Allgemeines Da die Schirmmütze für Heeresuniform- und Luftwaffenuniformträger in der Regel nicht mehr zum Ausstattungssoll zählt, ist ihr genaues Aussehen nicht mehr in aktuellen Technischen Lieferbedingungen normiert. Daher ist die Fertigung auf die Reproduktion der früher dienstlich ausgegebenen Schirmmützen sowie den Abbildungen in der Zentralvorschrift A2-2630/0-9804 abzustellen. Im Wesentlichen können die bis heute durch Technische Lieferbedingungen normierten Fertigungsbeschreibungen der Dienstmützen für Marineuniformträger (im Wesentlichen die TL 8405-0167 und TL 8405-0171) oder für Feldjäger (TL 8405-0180 und TL 8405-0181) zu Grunde gelegt werden. Auf Grund der angedeuteten lückenhaften Vorschriftenlage und fehlender Konstruktionsbeschreibungen sind die in der Truppe von Heeres- und Luftwaffenuniformträgern getragenen Ausführungen in verschiedensten Ausführungen anzutreffen. Nach Maßgabe der genannten Lieferbedingungen ist die Schirmmütze der Bundeswehr eine im Wesentlichen aus einem formprägenden Mützengestell mit halbrunden Schirm und einem daran mittels eines Bügels zu befestigenden Mützenbezug zu fertigen. Der Mützenbezug ist in dieser Variante zur Reinigung abnehmbar. Bei vielen hochwertigeren Modellen mit meist dunkleren und daher unempfindlicheren Oberstoffen gibt es aber auch fest miteinander verbundene Ausführungen.

Das in seiner Grundfarbe wie der Serge des Dienstanzuges (Hellgrau, Blaugrau, Blau für Heeres-, Luftwaffen- bzw. Marineuniformträger) ausgeführte Mützengestell ist umlaufend von einem 4 cm breiten Randband umgeben (abgesetzt in anthrazit für die Heeresuniformträger oder im selben Farbton wie die Grundfarbe des Mützengestells für Luftwaffen- und Marineuniformträger), das oben und unten durch Randbiesen (zu deren Ausführung siehe unten) begrenzt wird. Am unteren Rand des Randbandes und auf dem Mützenschirm liegt ein Sturmriemen aus schwarzem Lackleder mit 2 Schiebern (Breite 14 mm) auf, der nur noch der Zierde dient. Der Kinnriemen wird beidseitig durch Metallknöpfe (goldfarben für Marineuniformträger und Generale, sonst silberfarben) am Mützengestell gehalten. Die vorne mittig am Mützengestell angebrachte Stütze, die vom Bezug überdeckt wird, verleiht der Schirmmütze ihre charakteristische Spitzform und schafft die Fläche, auf der die Kokarde (siehe unten) und das Streitkräfteabzeichen (siehe unten) am Mützenbezug fixiert werden. Das Streitkräfteabzeichen liegt an der unteren Randbiese an, wird unten teils durch den Riemen verdeckt und reicht oben deutlich über das Randband hinaus und berührt fast die Kokarde. Die auf ein Trägermaterial in der Farbe des Grundstoffs der Mütze gestickten Streitkräfteabzeichen werden unten fest auf das Randband aufgenäht, während der über das Randband reichende obere Teil mit dem Mützenbezug entweder nicht oder leicht lösbar verbunden wird, wenn ein Austausch des Mützenbezugs vorgesehen ist. Vorne unterhalb des Randbandes ist der Schirm angebracht (siehe unten). Die Naht zwischen Seitenteilen und Boden des Bezuges ist für Unteroffiziere in Luftwaffenuniform, sowie für Offiziere und Oberfähnriche in Heeres- und Luftwaffenuniform mit einer farblich abgesetzten Biese verziert (siehe unten). Der Mützenbezug ist für Luftwaffen- und Heeresuniformträger (außer der Version für den Feldjägerdienst) jeweils in der Grundfarbe des Mützengestells (grau, blaugrau) ausgeführt. Die Bezüge für Marineuniformträger und Feldjäger für den Feldjägerdienst sind weiß.

Schirm An der Vorderseite, unterhalb des Randbandes ist der halbrunde Schirm (Breite maximal 55 mm) angebracht.

Für Mannschaften und Unteroffiziere (außer für Oberfähnriche) ist der Schirm ein glatter schwarzer Lackschirm mit grauer Unterseite. Diese Variante des Schirms ist unbestickt.

Die Oberseite der Schirme für Offiziere und Oberfähnriche sind im selben Serge wie die übrige Mütze ausgeführt (Hellgrau, Blaugrau oder Blau für Heeres- bzw. Luftwaffen- bzw. Marineuniformträger) und entsprechend der Dienstgradgruppe und Uniformträgerbereich des Trägers bestickt (siehe unten). Die vordere Kante des Schirms für Offiziere (außer Generale) und Oberfähnriche ist in schwarzem Lackplastikmaterial (Breite: 6 mm) gefasst. Die Unterseite der Schirme für alle Offiziere (außer Generale) und Oberfähnriche ist in Rindleder ausgeführt; bei Generalen gleicht der Bezug der Unterseite der Oberseite.

Schirmstickereien