Büroleiter ist eine nicht gesetzlich geschützte Berufs- beziehungsweise Funktionsbezeichnung. Dem Büroleiter obliegt die meist administrative Führung einer Büroeinheit mit mehreren Mitarbeitern. Dabei ist er verantwortlich für den reibungslosen Ablauf des Bürobetriebs.
Die Bezeichnung Büroleiter wird genutzt: in Rechtsanwalts-, Notar- und Patentanwaltbüros (veraltet als Bürovorsteher bezeichnet); im politischen Bereich bei Büroleitern von Präsidenten, Kanzlern, Ministerpräsidenten, Ministern und Abgeordneten, also meistens der Chef der persönlichen Referenten;Gerd Mielke: Regierungszentralen zwischen Formalität und Informalität – Informelle Strukturen und Prozesse in Staatskanzleien. In: Martin Florack, Timo Grunden (Hrsg.): Regierungszentralen – Organisation, Steuerung und Politikformulierung zwischen Formalität und Informalität. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-531-17003-9, S. 93–106 (hier: S. 99 ff.). im wirtschaftlichen Bereich bei Büroleitern von Konzern- und Firmenvorständen, Leitern der Hauptstadtsbüros von Unternehmen und Verbänden; in der Verwaltung etwa bei Büroleitern von kommunalen oder staatlichen Behörden.
Vielfach sind die Büroleiter mit erheblichen Entscheidungskompetenzen ausgestattet.
Einzelnachweise
Kategorie:Dienstleistungsberuf Kategorie:Büromanagement