mini|Darstellung der Marienkirche auf dem Trebaw’schen Epitaph von Thomas Heren (Emden) aus dem Jahr 1586 in der St.-Gotthardt-Kirche. mini|Die Marienkirche auf dem Harlungerberg auf der ältesten Stadtansicht Brandenburgs von 1582. Aus: Otto Tschirch, Geschichte der Chur- und Hauptstadt Brandenburg 1928, Bd. 1 Das Prämonstratenserstift St. Marien auf dem Harlungerberg (auch Prämonstratenser-Chorherrenstift „Unser Lieben Frauen“ auf dem Berge, oder Marienstift oder Bergstift) war ein Chorherrenstift des Prämonstratenserordens auf dem Harlungerberg (Marienberg) in der Nähe der Altstadt Brandenburg. Es wurde 1435 vom brandenburgischen Kurfürsten Friedrich I. gegründet und 1543 aufgelöst.

Die Marienkirche auf dem Harlungerberg war im Hoch- und Spätmittelalter ein zeitweise überregional bedeutender Wallfahrtsort. Das Marienstift war im 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts ein wichtiger Kreditgeber für Adlige der näheren Umgebung und konnte auch einen, allerdings kleineren grundherrschaftlichen Streubesitz in der Zauche und im Havelland erwerben. 1543 wurde das Marienstift säkularisiert und zunächst verpfändet. Später wurde es vom Landesherrn zurückerworben, der grundherrschaftliche Stiftsbesitz auf verschiedene landesherrliche Ämter aufgeteilt. Von der Kirche und den Stiftsgebäuden hat sich oberirdisch nichts erhalten, das Gelände ist heute teilweise Park, aber auch teilweise bebaut.

Die Marienkirche auf dem Harlungerberg Eine erste Marienkirche auf dem Harlungerberg wurde an der Stelle eines slawischen Heiligtums, in dem der Gott Triglav verehrt wurde, zwischen 1150/1160 errichtet. Die Triglav-Figur wurde noch bis 1526 in der Kirche aufbewahrt und symbolisierte den Sieg des Christentums über die heidnische Gottheit. 1165/66 wurde die Marienkirche von Markgraf Albrecht dem Bären dem Domkapitel in Brandenburg geschenkt. Die Kirche wurde vor der Gründung des Stifts von einem Priester ohne eigenen Pfarrbezirk betreut, der dem Domkapitel unterstand und von diesem bestellt wurde. Schon im 12. Jahrhundert entwickelte sich die Marienkirche durch ein angeblich wundertätiges Marienbild zur Wallfahrtsstätte, die überregionale, ja deutschlandweite Bedeutung erlangte. Die Geldspenden der Wallfahrer flossen anscheinend so reichlich, dass das Domkapitel sich vor 1222 zu einem prächtigen Neubau entschloss. Um für den Bau einen größeren finanziellen Spielraum zu bekommen, genehmigte Papst Honorius III. einen Ablass über 20 Tage für Wallfahrer, die die Bergkirche an Mariä Geburt (8. September) besuchten und eine Spende für den Kirchenbau machten. Die Marienkirche verlor aber in den folgenden 200 Jahren immer mehr an Anziehungskraft. Andere Wallfahrtsstätten gewannen dafür immer mehr Pilger, so Wilsnack, die Kirche in Neukammer bei Nauen und Anfang des 15. Jahrhunderts auch Tremmen. Dies führte 1362 sogar zu einem Streit zwischen dem Nauener Magistrat und dem Domkapitel zu Brandenburg. Das Domkapitel beanspruchte nämlich einen Teil der Spenden der Pilger für sich. Zwar besaß das Domkapitel das Patronat, doch durften auch Bettelorden in der Marienkirche predigen und Spenden sammeln. Auch hier gab es Konflikte zwischen Domkapitel und Bettelorden, die 1380 mit einer Gottesdienstordnung geregelt wurden. Anfang des 15. Jahrhunderts war die Marienkirche auf das Niveau eines regionalen Wallfahrtsortes herabgesunken. Die Gründung des Stifts auf dem Harlungerberg erfolgte daher in erster Linie, um den weiteren Niedergang des Wallfahrtswesens aufzuhalten und die Marienverehrung wieder zu beleben (und damit verbunden natürlich auch die Steigerung der Geld- und Opferspenden).

Gründungsgeschichte und Aufgaben Der brandenburgische Kurfürst Friedrich I. bestätigte am 25. September 1435 die Stiftsordnung, die der Propst des brandenburgischen Domkapitels Peter von Klitzing und das Domkapitel ausgearbeitet hatten. Durch kanonische Stundengebete und Lobgesänge sollte die Verehrung der heiligen Muttergottes in der Marienkirche auf dem Harlunger Berg sichergestellt werden und die Wallfahrten wieder belebt werden.

Nach den Statuten des Stifts war die Hauptaufgabe der Stiftsherren das Lesen täglicher Messen, das Stundengebet und das Marienlob in der Stiftskirche St. Marien auf dem Berge. Nicht zu ihren eigentlichen Tätigkeiten gehörten dagegen Predigten und die Seelsorge für Laien. Da jedoch die Stiftsherren auch die Aufgaben des vor der Stiftsgründung hier tätigen Pfarrers übernahmen, ist anzunehmen, dass sie zumindest an den Feiertagen auch die Messen für die Wallfahrer und Besucher lasen und zu ihnen predigten. Auf dem Kirchenvorplatz ist für 1545 eine steinerne Kanzel belegt.

Die Erstausstattung des Stifts, das Patronat der Kirche in Rathenow und ein Weinberg vor der Altstadt Brandenburg, war aber sehr dürftig. Die Einkünfte dürften daher kaum für die ersten sechs Stiftsherren ausgereicht haben, d. h. das Stift war auf Spenden der Kirchenbesucher angewiesen. Durch weitere Schenkungen kam das Stift auch zu einem bescheidenen Grundbesitz. Anscheinend flossen vor allem Opfergelder und Spenden der Wallfahrer reichlich, denn das Marienstift war in der 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts bis Anfang des 16. Jahrhunderts ein nicht unbedeutender Kreditgeber für Adlige und Bürger der näheren Umgebung.

1440 gründete Markgraf Friedrich II. die Adelsgesellschaft Unser Lieben Frauen, auch Schwanenorden genannt, und siedelte die Gesellschaft im Stift auf dem Harlunger Berg an. Anliegen des Markgrafen war sicher nicht nur die Förderung der Marienverehrung und Förderung des Stifts, sondern auch die Eindämmung des Fehdewesens und die Integration der aus Franken in die Mark Brandenburg gekommenen Adligen. Das kultische Zentrum des Schwanenordens war in einer eigens an die Marienkirche angebauten Kapelle. Die Mitglieder waren viermal im Jahr zu Geldzahlungen an die Stiftsherren verpflichtet. Auch dadurch verbesserte sich die wirtschaftliche Situation des neuen Stifts. Die Stiftsherren verwalteten auch die Kasse der Ordensgesellschaft. 1443 erhielt das Stift eine deutliche Aufwertung mit der Gleichstellung zum Domkapitel, der Vorsteher war nun nicht mehr nur Dekan, sondern wurde nun Propst genannt.

Stellung innerhalb des Prämonstratenserordens Das Marienstift hatte durch den brandenburgischen Kurfürsten die gleichen Rechte und Freiheiten wie das Domstift Brandenburg erhalten. 1442 erhielt es vom Abt von Prémontré und dem Generalkapitel des Prämonstratenserordens die Gleichstellung mit den übrigen Prämonstratenserstiften. Das Marienstift gehörte der Sächsischen Zirkarie des Prämonstratenserordens an und schloss sich der Reformbewegung der strengen Observanz innerhalb des Prämonstratenserordens an. Es war von der Zahlung von Jahresbeiträgen befreit, da diese bereits in den Beiträgen des Domstifts enthalten seien. 1443 erlangte das Marienstift auch die Gleichstellung mit dem Domstift, die sich dadurch äußerte, dass der Vorsteher nun zum Propst aufgewertet wurde, den die Stiftsherren selber wählten. Das Recht auf die Bestätigung der Propstwahl sowie das Aufsichts- und Visitationsrecht verblieben weiterhin beim Domkapitel. Über das Aufsichts- und Visitationsrecht kam es 1451 zwischen Domstift und Marienstift zum Streit, da das Marienstift der strengen Observanz angehörte, das Domstift dagegen nicht. Kurfürst und Bischof von Brandenburg entschieden gemeinsam, dass das Aufsichts- und Visitationsrecht zwar beim Domstift verblieb, der Dompropst aber die Visitation nur in Begleitung von zwei Pröpsten der strengen Observanz des Prämonstratenserordens vornehmen dürfe. Die Stifte und Klöster der Sächsischen Zirkarie versammelten sich alle drei Jahre. Die Kapitel wurden vom Stift regelmäßig (zumindest von 1466 bis 1493 nachweislich) besucht. 1490 beschloss das Triennalkapitel der Sächsischen Zirkarie in einem Unionsbrief u. a. auch einen Solidaritätsbeitrag, der von allen Klöstern und Stiften der Sächsischen Zirkarie zu leisten war. Dabei wurde festgestellt, dass das Marienstift keinen Siegelberechtigten geschickt hatte. Dies wurde anscheinend bis zur nächsten Kapitelversammlung 1493 nachgeholt. Das Marienstift verweigerte jedoch die Zahlung des Solidaritätsbeitrags mit der Begründung, dass es 1442 von der Zahlung von Beiträgen befreit worden sei. Das Kapitel beschloss, dass das Marienstift den Privilegierungsbrief von 1442 vorlegen müsse, und vertagte die Entscheidung auf die nächste Kapitelversammlung 1496. Anscheinend hatte das Marienstift keinen Vertreter zur Versammlung 1496 geschickt, denn das Kapitel beschloss, dass das Marienstift sich nicht auf das Privileg von 1442 berufen könne, da es den Unionsbrief der Sächsischen Zirkarie bereits ratifiziert habe. Das Marienstift wurde zur Zahlung des Solidaritätsbeitrags unter Androhung der Exkommunikation verpflichtet. Leider ist der Ausgang des Streites nicht überliefert. Jedenfalls scheinen die Beziehungen zwischen der Sächsischen Zirkarie und dem Marienstift damit abgebrochen zu sein.

Struktur des Konvents und Ämter 1435 gab es einen Dekan und fünf Stiftsherren. Der Titel Dekan für den Vorsteher des Stifts wird als Hinweis auf die rechtliche Abhängigkeit vom Domstift Brandenburg gewertet. Die ersten Stiftsherren gehörten vorher dem Brandenburger Domkapitel an. Erst 1443 wurde es selbständiges Prämonstratenserstift. Nun sind auch die Ämter eines Propstes und eines Priors nachgewiesen, Ehrentitel Senior (Stiftsältester). Die Stiftsverwaltung wurde 1504 vom Bürgermeister und einem Richter der Altstadt wahrgenommen.

Konventsgebäude Das Stift entstand in unmittelbarer Nähe zur Marienkirche, die schon vor Gründung des Stifts von mehreren Gebäuden umgeben war. Vermutlich wurden diese nur umgebaut und/oder erweitert. Von den Konventsgebäuden hat sich nichts erhalten.

Besitzgeschichte Zur Grundausstattung bei seiner Gründung gehörte nur ein Weinberg vor der Altstadt Brandenburg und das Kirchlehen der Pfarrkirche St. Marien und Andreae in Rathenow. Die Wallfahrten zur Marienkirche sollten die Haupteinnahmen des Stifts einbringen. In der Folge konnte das Stift noch einigen Besitz erwerben. Vier Dörfer waren zur Zeit der Säkularisation im Vollbesitz des Stiftes. Die große Mehrheit waren jedoch grundherrschaftliche Renten aus einzelnen Hufen, Wiesen, Mühlen. Anscheinend brachten Spenden von Wallfahrern und Schenkungen erhebliche Geldmittel ein, die die Stiftsherren als Darlehen an Adlige und Bürgerliche der näheren Umgebung gegen Geld- und Naturalrenten vergaben. Die Einnahmen aus den an die Stiftsherren verpfändeten Gütern machten einen erheblichen Anteil der Einnahmen aus. Leider ist die Besitzgeschichte oft schlecht dokumentiert, so dass Erwerb oder auch Verlust einzelner Besitzungen oder Renten urkundlich nicht fassbar sind. Unerklärlich sind auch konträre Angaben zur Besitzgeschichte im Klosterbuch und im Historischen Ortslexikon.

Grundrenten und Grundbesitz Die einzelnen Besitzungen des Marienstift werden hier in alphabetischer Reihung abgehandelt. Altstadt Brandenburg. Der Stiftsherr Ludwig Mützelitz, Sohn des Brandenburger Bürgers Heinrich Mützelitz, erbte von seiner Mutter einen Weinberg bei der Altstadt Brandenburg. Zwar kam es darüber zum Familienstreit, den schließlich sogar der Kurfürst entschied, jedoch scheint das Stift diesen Weinberg tatsächlich erhalten zu haben. Insgesamt hatte das Stift 1543 fünf Weinberge bei Brandenburg, deren Erwerbsgeschichte nicht im Detail geklärt ist. 1443 erhielt das Stift eine jährliche Geldrente von 100 Gulden vom Dompropst Peter von Klitzing in der Altstadt Brandenburg. Die 100 Gulden stammten aus Einkünften, die das Domstift in der Altstadt Brandenburg erworben hatte.