mini|Franz Johann Joseph von Reilly: Pfleggerichte des Herzogtums Niederbayern im Rentamt Straubing (1792)

Das Rentamt Straubing gehörte von 1507 bis 1623 zum Herzogtum, danach bis 1806 Kurfürstentum Bayern. Zusammen mit dem Rentamt Landshut bildete es das „Unterland“. Zwischen 1802 und 1919 war es der Name des Vorläufers des heutigen Finanzamts Straubing.

Geschichte mini|Rechts das Gebäude Schloßplatz 2; früher Sitz des ehemaligen Rentamts

Bereits seit dem 13. Jahrhundert amtierten im Herzogtum Bayern Vitztume (), die die Rechte des Herzogs in Teilen des Landes wahrnahmen, wo der Herzog nicht dauerhaft präsent war. Da die Aufgaben dieser Viztume im Laufe der Zeit immer weiter zunahmen, bekamen diese Rentmeister als unterstützende Beamte zugeordnet. Da diese u. a. das Finanzwesen der herzoglichen Landgerichte und anderer Unterbehörden kontrollierten und mit diesen Aufgaben zunehmend bedeutender wurden als die Viztume selbst, wurden die Viztumämter um 1500 als Rentämter oder Rentmeisterämter bezeichnet.

Bereits im Jahr 1300 wird das Viztumamt von Landshut beschrieben. Unklar ist, ob es seit diesem Jahr eine durchgehende Abfolge von Viztumen gab oder ob in Straubing, wo im Zuge der Bayerischen Landesteilungen ohnehin lange Zeit ein Herzog residierte (Herzogtum Bayern-Straubing), auf die Einsetzung von Viztumen verzichtet wurde.

Nach der Wiedervereinigung Bayerns durch den Ausgang des Landshuter Erbfolgekrieges wurde das Herzogtum um 1507 durch eine Verwaltungsreform neu geordnet. In Straubing wurde dabei – wie auch in Burghausen und Landshut – eine Regierung eingerichtet. Diese Kollegialbehörde hatte weitgehende administrative, juristische und finanzielle Befugnisse im ihr anvertrauten Amtsbezirk. Ihre bedeutendste Aufgabe erfüllte sie, wenn sie als Hofgericht zusammentrat. Dieses bildete die zweite Instanz für Verfahren vor den untergeordneten Land- und Pfleggerichten und die erste Instanz für Personen mit privilegiertem Gerichtsstand (also insbesondere Adel und Klerus). Die Mitglieder der Regierung (die Regierungsräte oder Regimentsräte) verteilten sich auf die Ritterbank (für Adelige) und die Gelehrtenbank (für studierte Juristen). An der Spitze der Regierung stand als Vertreter des Herzogs der Viztum, der der Ritterbank angehörte. Der Gelehrtenbank stand der Kanzler vor, der für die Schriftverwaltung zuständig war. Der bedeutendste Beamte der Regierung war allerdings der Rentmeister. Dieser beaufsichtigte die der Regierung unterstehenden Behörden. Wichtigstes Instrument dazu waren regelmäßige Inspektionsreisen, die sogenannten Rentmeisterumritte. Außerdem übte er die Viztumwändel aus, durch die Leibstrafen in Geldstrafen umgewandelt werden konnten. Daneben gehörten der Regierung noch der Rentschreiber (Stellvertreter des Rentmeisters), der Landrichter und der Mautner. Die Regierung hatte ihren Sitz im Herzogsschloss Straubing, wobei das Regierungskollegium und das Rentamt in gesonderten Trakten heimisch waren.

Minister Montgelas löste im Zuge seiner Verwaltungsreformen zunächst 1800 das Rentamt auf und wandelte 1802 die Regierung Straubing in das Hofgericht Straubing um, aus dem 1809 das Appellationsgericht Straubing hervorging.Regierungsblatt 1802, Sp. 793–797 In Verwaltungssachen unterstanden die Landgerichte des ehemaligen Rentamtes der Generallandesdirektion in München. Als Bayern 1808 in Kreise aufgeteilt wurde, wurde die Stadt Straubing zunächst dem Regenkreis, ab 1810 dann dem Unterdonaukreis zugeordnet, aus dem 1838 der Kreis (ab 1935 Regierungsbezirk) Niederbayern hervorging.

Nach 1802 war Rentamt Straubing der Name für die Unterbehörde der Finanzverwaltung, die für das Landgericht, später das Bezirksamt Straubing zuständig war. Mit dem alten Rentamt hat es also im Wesentlichen nur den Namen gemein. 1919 wurde es in Finanzamt Straubing umbenannt.

Gliederung Das Rentamt Straubing umfasste die Stadt Straubing sowie folgende Land- und Pfleggerichte, die bis 1766 in drei Gruppen eingeteilt waren: die oberen Gerichte (Abbach, Dietfurt, Haidau, Kelheim und Stadtamhof) die mittleren Gerichte (Cham, Eschlkam, Furth, Kötzting, Mitterfels, Neukirchen und Viechtach) und die unteren Gerichte (Bärnstein, Deggendorf, Diessenstein, Hengersberg, Leonsberg, Linden, Regen, Schwarzach, Weißenstein, Winzer und Zwiesel)

1779 löste der Kurfürst von Bayern Karl Theodor das Rentamt Landshut auf und schlug infolgedessen einige Landgerichte Straubing zu: Abensberg, Altmannstein, Vilsbiburg, Dingolfing, Eggmühl, Geisenhausen, Kirchberg, Landau, Landshut, Natternberg, Neustadt, Osterhofen, Riedenburg, Reisach, Rottenburg und Teisbach.

Da diese Gebietsreform nicht die gewünschten Erfolge erzielt hatte und auch Konflikte mit dem niederbayerischen Adel provoziert hatte, wurde das Rentamt Landshut 1784 wiederhergestellt. Das Rentamt Straubing umfasste nun die Pfleggerichte Abbach, Abensberg, Altmannstein, Bärnstein, Cham, Deggendorf, Natternberg, Diessenstein, Dietfurt, Riedenburg, Furth, Haidau, Pfatter, Hengersberg, Weyr, Kelheim, Kötzting, Leonsberg, Mitterfels, Neustadt, Regen, Schwarzach, Straubing, Viechtach, Linden, Weißenstein und Zwiesel.

Viztume und Rentmeister

+ Viztume Name Amtszeit Burkhard von Schellenberg 1538–1562 Haimeran Notthafft 1562–1570 Jörg von und zu Gumppenberg 1570–1574 Christoph zu Schwarzenberg 1574–1596 Rudolph von Sulz 1598–1604 Ferdinand Khuen von Belasy 1604–1618 Christoph zu Hohenzollern 1618–1620 Friedrich Christoph zu Pienzenau 1621–1628 Johann Warmund von Preysing 1628–1643 Johann Friedrich von Pienzenau 1644–1645 Johann Sebastian Notthafft 1645–1664 Karl August von Leublsing 1664–1666 Johann Christoph von Preysing 1666 Johann Wiguleus von Paumgarten 1667–1688 Wolf Heinrich von Notthafft 1688–1705 Johann Friedrich von Aufseß 1705–1708 Maximilian Franz Maria von Seinsheim 1708–1724 Franz Ludwig Anton von Lerchenfeld 1724–1740 Johann Franz Adam von Herwarth 1740–1761 Joseph Ferdinand von Rheinstein und Tattenbach 1761–1762 Sigmund von Spreti 1762–1772 Joseph Georg Ignaz von Weichs 1772–1787 Joseph Maria von WeichsSohn seines Vorgängers 1787–1793 Johann Nepomuk Anton Felix Graf Zech 1793–1799 Franz Paul von FrauenbergFrauenberg wurde ab 1800 als Regierungspräsident bezeichnet. Er amtierte ab 1802 als Präsident des Hofgerichts. 1799–1802+ Rentmeister Name Amtszeit Wolf Schwartzdorffer 1526–1554 Andre Prew 1554–1571 Christoph Nusser 1571–1581 Leonhard Saurzapf 1582–1596 Georg Griesmair 1596–1617 Christoph von Lerchenfeld 1617–1626 Ferdinand von Puechhausen 1626–1634 Wolf Jakob Freymann 1634–1667 Hans Sigmund von Herwarth 1667–1680 Florentinus Gentiflor von Puechleitter 1680–1681 Friedrich SedlmayrSedlmayr hieß nach seiner Nobilitierung 1684 von Edlmar 1681–1698 Johann Martin von Schmid 1698–1716 Jakob Anton von EdlmarSohn von Friedrich Sedlmayr. 1716–1719 Johann Konrad von Berger 1719–1740 Joseph Klement von Pistorini 1741–1752 Franz Xaver von LerchenfeldSohn des Viztums Franz Ludwig Anton von Lerchenfeld. 1753–1776 Maximilian Emanuel von BergerSohn von Johann Konrad von Berger. 1776–1785 Maximilian von Daun 1785–1799

Literatur Gerhard Schwertl: Geschichte der Regierungen und Rentmeisterämter Landshut und Straubing 1507–1802. In: Verhandlungen des Historischen Vereins für Niederbayern, Landshut, 1990–1991, 116.–117. Band. Georg Ferchl: Bayerische Behörden und Beamte 1550–1804. In: Oberbayerisches Archiv, 1908–1912, Band 53.

Einzelnachweise

Kategorie:Historische Behörde (Deutschland) Kategorie:Geschichte (Straubing) Straubing