Der Bericht Kirche und Kirchengemeinschaft ist ein gemeinsames Dokument über die Grundlagen des Kirchenverständnisses der römisch-katholischen und altkatholischen Kirchen. Im Auftrag der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz der Utrechter Union der Altkatholischen Kirchen und des Päpstlichen Rats zur Förderung der Einheit der Christen wurde es von Theologen beider Kirchen in der von 2004 bis 2009 tagenden Internationalen römisch-katholisch-altkatholischen Dialogkommission (IRAD) verfasst. Der Bericht zeigt einen bilateralen Teilaspekt der modernen ökumenischen Bewegung. Veröffentlicht wurde er unter anderem in der ökumenischen Publikationsreihe Dokumente wachsender Übereinstimmung.

Hintergrund Vorgeschichte Der eigentliche Dialog zwischen römisch-katholischer und altkatholischer Kirche begann zur Zeit des II. Vaticanums, zu dem auch die Internationale Altkatholische Bischofskonferenz eine Beobachterdelegation entsandt hatte. Unter den Beobachtern war unter anderem der Direktor des Alt-Katholischen Seminars der Universität Bonn Werner Küppers. In den auf das Konzil folgenden 1960er und 1970er Jahren arbeiteten auf nationaler und internationaler Ebene bilaterale Gesprächskommissionen an ökumenischen Dokumenten und Vereinbarungen.Peter Neuner: Altkatholische Kirche. In: Wolfgang Thönissen (Hrsg.): Lexikon der Ökumene und Konfessionskunde. Im Auftrag des Johann-Adam-Möhler-Instituts für Ökumenik. Verlag Herder. Freiburg im Breisgau. 2007. ISBN 978-3-451-29500-3. S. 31–34. Ziel der damaligen Gespräche war, die Regelungen des Ostkirchendekrets Orientalium Ecclesiarum, insbesondere Nr. 27 und 28, auch auf Altkatholiken auszudehnen. Diese Intention hatte die 1968 von einer internationalen Kommission beschlossene Zürcher Nota. Nota über das Verhältnis zwischen den altkatholischen Kirchen und der römisch-katholischen Kirche.Werner Küppers: Zwischen Rom und Utrecht. Zur neueren Entwicklung der Beziehungen zwischen alt-katholischer und römisch-katholischer Kirche. In: Seckler/Pesch/Brosseder/Pannenberg (Hrsg.): Begegnung. Beiträge zu einer Hermeneutik des theologischen Gesprächs. Festschrift für Heinrich Fries. Styria. Graz/Wien/Köln. 1972. ISBN 3-222-10701-7. S. 507. Die Zürcher Nota wurde jedoch von den römischen Stellen nicht in dieser Form ratifiziert, sondern zur Ausarbeitung von weiteren Durchführungsbestimmungen an die nationalen Kommissionen rückgeleitet.

In Deutschland beschloss im September 1973 die in Fulda tagenden Deutsche Bischofskonferenz bezüglich der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland die Vereinbarung über eine bedingte und begrenzte Gottesdienstgemeinschaft zwischen der katholischen und der alt-katholischen Kirche.Peter Neuner: Neue Aspekte zur Abendmahlgemeinschaft. Die theologische Bedeutung der begrenzten Gottesdienstgemeinschaft mit den Altkatholiken. In: Wolfgang Seibel, SJ (Hrsg.): Stimmen der Zeit. 192. Bd. 99. Jg. Heft 3, März 1974. Herder. Freiburg im Breisgau. 1974. S. 169–180. Diese Vereinbarung umfasste mehrere Punkte, einer davon war die Ermächtigung der Gläubigen der römisch-katholischen Kirche und der altkatholischen Kirche, die Sakramente der Eucharistie, der Buße und der Krankensalbung wechselseitig von einem Geistlichen der anderen Kirche zu erbitten. Die Schweizer Bischofskonferenz und die Niederländische Bischofskonferenz erließen ähnliche Vereinbarungen zur Eucharistiegemeinschaft zwischen Katholiken und Altkatholiken.

In den Folgejahren wurden die Abkommen, nach Einarbeitung von Zusatzwünschen der Kongregation, neuerlich veröffentlicht, jedoch vom Papst nicht promulgiert. Mit dem Beginn des Pontifikats von Johannes Paul II. kam der internationale Dialog in dieser Angelegenheit praktisch zum Erliegen.

Internationale Römisch-Katholisch – Altkatholische Dialogkommission (IRAD) Anlässlich einer ökumenischen Feierlichkeit im Jahr 2000 wurde zwischen dem altkatholischen Erzbischof von Utrecht Antonius Jan Glazemaker und Edward Kardinal Cassidy erstmals seit den 1970er Jahren wieder über eine internationale und bilaterale Kommission gesprochen, 2003 tagte eine Vorbereitungsgruppe in Stuttgart. Die eigentliche Internationale Römisch-Katholisch – Altkatholische Dialogkommission (IRAD) nahm 2004 ihre Arbeit auf.

Die Internationale Altkatholische Bischofskonferenz unter Erzbischof Joris Vercammen berief den Bischof der Christkatholischen Kirche der Schweiz Fritz-René Müller (Co-Präsident), Jan Visser, Angela Berlis, Günter Esser, Maja Weyermann, Peter-Ben Smit, Harald Münch und Martin Eisenbraun als Mitglieder. Walter Kardinal Kasper als Präsident des Päpstlichen Rats zur Förderung der Einheit der Christen delegierte den emeritierten Bischof von Würzburg Paul-Werner Scheele (Co-Präsident), Weihbischof Johannes van Burgsteden, Domkapitular Hubert Bour, Heinrich J. F. Reinhardt, Hans Jörg Urban und Matthias Türk (Vatikanstadt). Die elf Sitzungen fanden zwischen Mai 2004 und Juni 2009 abwechselnd an altkatholischen und römisch-katholischen Tagungsorten statt, so etwa im Salzburger Johannesschlössl der Pallottiner und im Kirchengemeindehaus Bern gegenüber der altkatholischen St. Peter und Paul-Kirche. Am Ende der ersten Mandatsperiode legte die Kommission ihren Bericht unter dem Titel Kirche und Kirchengemeinschaft vor. Über die in diesem Bericht noch nicht geklärten Fragen tagte die internationale Kommission wieder von 2012 bis 2016 in ihrer zweiten Mandatsperiode (IRAD II). Der Bericht der 2. Kommission wurde 2017 als Kirche und Kirchengemeinschaft (Zweiter Bericht) herausgegeben.

Aufbau und Inhalt Der Bericht der Dialogkommission wurde 2009 vorgelegt und in der Reihe Dokumente wachsender Übereinstimmung sowie in einem 85-seitigen Separatdruck der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Dokument umfasst sechs Kapitel und mehrere Unterkapitel. Die Absätze sind von 1 bis 89 kapitelübergreifend durchnummeriert.

Ganz bewusst zitiert der Bericht nicht nur Dokumente aus den bisherigen Gesprächen zwischen römisch-katholischer und altkatholischer Kirche, sondern verwendet auch Passagen aus anderen ökumenischen Gesprächen, sofern sie mit dem jeweils erarbeiteten Kapitel kompatibel sind, so zum Beispiel aus dem altkatholisch-orthodoxen Dialog, dem anglikanisch-römisch-katholischen Dialog und dem evangelisch-lutherisch-römisch-katholischen Dialog.

Präambel Der Bericht spricht in den ersten Zeilen davon, dass die Entfremdung zwischen römisch-katholischer Kirche und altkatholischer Kirche, ein „innerkatholisches Problem“ sei. Auf der Grundlage der Hermeneutik des Vertrauens versucht das vorliegende Dokument einen möglichen Weg zu einer Kirchengemeinschaft zwischen Katholiken und Altkatholiken zu skizzieren. Da allerdings keine Rückkehr-Ökumene impliziert ist, betritt der Bericht Neuland.Gottfried W. Locher: Zu Kirche und Kirchengemeinschaft. Bemerkungen aus evangelisch-reformierter Sicht zum Bericht der Internationalen Römisch-Katholisch – Altkatholischen Dialogkommission. In: Wolfgang H. Müller (Hrsg.): Kirche und Kirchengemeinschaft. Die Katholizität der Altkatholiken (Christkatholiken). Studien Ökumenisches Institut Luzern 10. Theologischer Verlag Zürich. Zürich. 2013. ISBN 978-3-290-20089-3. S. 105.

Das Dokument Kirche und Kirchengemeinschaft beginnt mit den Worten:

Die sieben Sakramente Das 2. Kapitel Die Kirche – trinitarisch-soteriologische Grundlegung behandelt die Kirche als Gemeinschaft durch, mit und in Christus. Sie ist die von Gott ins Leben gerufene Gemeinschaft der Gläubigen und ihrem Wesen nach ein Mysterium. Beide Kirchen bezeugen die Siebenzahl der Sakramente, die Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Krankensalbung, Weihe und Ehe umfasst. Durch die Taufe wird der Mensch in die Kirche eingegliedert. Beide Kirchen praktizieren die Säuglingstaufe. Ordentliche Spender sind Bischof, Priester und Diakon, im Notfall auch Laien. Die Firmung verleiht die Gaben des Heiligen Geistes. Spender ist der Bischof oder ein bevollmächtigter Priester. Im Sakrament der heiligen Eucharistie bekennen katholische und altkatholische Kirche gemeinsam und ausdrücklich die Realpräsenz in den konsekrierten Gaben. Nur der Bischof und der Priester stehen der Eucharistiefeier vor. Die Kommission hat die Aussagen des Konzil von Trient und der Utrechter Erklärung Nr. 6 zum Opfercharakter gegenübergestellt. Nach eingehender und sorgfältiger Prüfung konnte die wesentliche Übereinstimmung in Lehre und Liturgie festgestellt werden. Im Sakrament der Buße werden die Sünden vergeben, Spender sind der Bischof und die Priester. Beide Kirchen kennen Bußandachten, diese hat jedoch in der altkatholischen Kirche mehr Gewicht, wohingegen die Praxis der römisch-katholischen Kirche deutlich von der Einzelbeichte dominiert ist. Im Altkatholizismus werden sowohl deprekative wie auch indiktive Absolutionsformeln verwendet.Bernd Jochen Hilberath: Ein Modell für die Ökumene? Ekklesiologische Anmerkungen zum Bericht der Internationalen Römisch-Katholisch – Altkatholischen Dialogkommission. In: Wolfgang H. Müller (Hrsg.): Kirche und Kirchengemeinschaft. Die Katholizität der Altkatholiken (Christkatholiken). Studien Ökumenisches Institut Luzern 10. Theologischer Verlag Zürich. Zürich. 2013. ISBN 978-3-290-20089-3. S. 135. Im Sakrament der Krankensalbung werden die Gläubigen unter Gebet mit Öl gesalbt. In beiden Kirchen ist ordentlicher Spender der Bischof und der Priester. Das Weihesakrament hat seinen Ursprung in der Sendung der Apostel. Katholische und altkatholische Kirche besitzen ein dreigliedriges Amt: Bischof, Priester und Diakon. Beide Kirche halten fest, dass die gültige Spendung der Weihe durch Bischöfe vollzogen wird, die in der apostolischen Sukzession stehen und dass Taufe, Firmung und Weihe unwiederholbar sind. Die römisch-katholische Kirche und die altkatholische Kirche bekennen gemeinsam die Sakramentalität und Unauflöslichkeit der Einehe. Ähnlich der orthodoxen Kirche werden in der altkatholischen Kirche nach pastoralen Gesichtspunkten auch Geschiedene (wieder) getraut und zu den Sakramente zugelassen.

Die Kirche Das 3. Kapitel Lokale, regionale und universale Dimension der Kirche zeigt eine Vielzahl von Ämtern und Diensten in der Kirche, wobei dem Amt des Bischofs eine unverzichtbare Aufgabe für die Einheit zukommt. Die Kommission stellt fest, dass jede Ortskirche eine Vergegenwärtigung der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche ist, wie sie im Glaubensbekenntnis von Nicäa-Konstantinopel bezeugt ist. Die Ortskirchen sind mitverantwortlich für die überörtliche und universale Gemeinschaft.

Im 4. Kapitel Personale, kollegiale und gemeinschaftliche Verantwortung für die Einheit der Kirche und ihr Bleiben in der Wahrheit stellt die Kommission fest, dass in der Ortskirche der Bischof der Träger der personalen Episkope ist. Sein Leitungsdienst steht in Verbindung mit den übrigen Teilhabern am apostolischen Amt und darüber hinaus mit dem Glaubenszeugnis aller Getauften. Der Primat und die Synodalität, also der Leitungsdienst und die gemeinsame Verantwortung sind gleichermaßen erforderlich. Die Heilige Schrift, die Tradition, der Glaubenssinn der Gläubigen und das kirchliche Lehramt sind Bezeugungsinstanzen der Wahrheit, welche allesamt auf die Heilige Schrift hin zugeordnet sind. Die Weitergabe des apostolischen Amtes durch Gebet und Handauflegung ist ein wesentlicher Aspekt der apostolischen Sukzession.