Fanlac (, ) ist eine südwestfranzösische Gemeinde mit Einwohnern (Stand: ) im Département Dordogne in der Region Nouvelle-Aquitaine. Sie gehört zum Arrondissement Sarlat-la-Canéda und zum Gemeindeverband Communauté de communes de la Vallée de l’Homme. Die Bewohner werden Fanlacois und Fanlacoises genannt.
Die Gemeinde erhielt 2025 die Auszeichnung „Eine Blume“, die vom Conseil national des villes et villages fleuris (CNVVF) im Rahmen des jährlichen Wettbewerbs der blumengeschmückten Städte und Dörfer verliehen wird.
Geografie
Fanlac liegt etwa 33 Kilometer südöstlich von Périgueux, etwa 22 Kilometer nordnordwestlich von Sarlat-la-Canéda und etwa 54 Kilometer nordöstlich von Bergerac in der Landschaft des Périgord noir, im gleichnamigen touristisch benannten Landesteil. Das Gemeindegebiet befindet sich im Einzugsgebiet der Dordogne und wird entwässert von den Flüsschen Thonac, Passadour, Ruisseau d’Auberoche sowie von einem kleineren Fließgewässer.
Das Département Dordogne liegt auf der Nordplatte des Aquitanischen Beckens und grenzt im Nordosten an einen Rand des Zentralmassivs. Es weist eine große geologische Vielfalt auf. Das Gelände ist in der Tiefe in regelmäßigen Schichten angeordnet, die von der Sedimentation auf dieser alten Meeresplattform zeugen. Das Département lässt sich daher geologisch in vier Stufen unterteilen, die sich nach ihrem geologischen Alter unterscheiden. Fanlac liegt auf der dritten Stufe von Nordosten, einer Hochebene aus heterogenem Kalkstein aus der Kreidezeit. Die im Gemeindegebiet hervortretenden Schichten bestehen aus Oberflächenformationen aus dem Quartär, die aus dem Känozoikum stammen, sowie Sedimentgesteine aus dem Mesozoikum.
Das Relief des Gemeindegebiets weist eine waldreiche Hügellandschaft auf mit Erhebungen über , die durch die Flusstäler eingeschnitten wird. Der topografisch höchste Punkt der Gemeinde befindet sich mit Höhe im äußersten Nordosten am Lieu-dit les Quatre Bornes an der Grenze zu den Nachbargemeinden Bars, Auriac-du-Périgord und Montignac-Lascaux. Der tiefste Punkt ist mit im Südosten beim Austritt des Thonac aus dem Gemeindegebiet zu finden. Das Zentrum liegt erhöht auf etwa .
Rund 63 % der Fläche der Gemeinde sind bewaldet, rund 37 % werden landwirtschaftlich, vorwiegend heterogen genutzt.
Fanlac wird von folgenden sechs Gemeinden umgeben:
Natürliche Risiken mini|Risikokarte der Quellung und Schrumpfung von Tonmineralen in Böden für Fanlac Natürliche Risiken manifestieren sich in der Gemeinde Fanlac neben den meteorologischen Risiken (Sturm, Gewitter, Schnee, extreme Kälte, Hitzewelle) vor allem als Dürren Waldbrände Bodensetzungen
Fanlac ist der starken Gefahr von Waldbränden ausgesetzt. Im nahezu gesamten Gemeindegebiet besteht deshalb zur Vorbeugung eine rechtliche Pflicht zur Beseitigung von Gestrüpp rund um Häuser und Zufahrten und eine zeitliche und/oder räumliche Beschränkung von offenem Feuer, beispielsweise beim Verbrennen von Abfällen oder Pflanzen, beim Campen oder beim Feuerwerk. Der vom Staat erstellte Plan zur Verhütung von Waldbränden (PPRIF) definiert nicht bebaubare und vorbehaltspflichtige Bauzonen, um die Exposition von Gütern zu verringern.
Wie die Risikokarte zeigt, ist über die Hälfte des Gemeindegebiets von einer starken Gefahr durch Bodensetzungen bei abwechselnden Dürre- und Regenperioden betroffen. Die Dürreperioden in den Jahren 1989, 2005 und 2011 sind als Naturkatastrophen der Gemeinde klassifiziert worden.
Die Erdbebengefahr ist als relativ niedrig einzustufen, am Westrand des Massif Central sind recht seltene Beben der Stärke 3 auf der Richterskala bekannt. Das Gemeindegebiet ist nur einer geringen Radongefahr ausgesetzt und wird der Zone 1 von 3 zugeordnet.
Etymologie und Geschichte Der Name des Dorfes ist nach dem Bau der romanischen Kirche im 13. Jahrhundert in der Schreibweise Fallacum, wahrscheinlich für °Fanllacum, belegt. Fanlac setzt einen gallorömischen Personennamen fort, dem das Suffix -acum als Eignertitel angehängt wurde, Famulus oder, nach einer anderen Hypothese, Fanula, gallischen Ursprungs.Siehe Tanet, Hordé, Seiten 154–155
Fanlac gehörte im Mittelalter der Familie Albret. Das Dorf ging dann 1551 an Jean Chat, den Herrn von Rastignac, über, wie eine Quittung über 500 Livre belegt, die von Jean de Puyguyon, dem Gouverneur des Périgord, für die „finale Zahlung des Kaufpreises der Pfarrei“ ausgestellt wurde. Im Mittelalter war Fanlac eine Pfarrgemeinde, die der Kastellanei Montignac unterstand. Im 17. Jahrhundert wurde dort ein Benediktinerinnen-Konvent gegründet.
Internierungslager Camp du Sablou Dass das im 18. Jahrhundert auf einer felsigen Terrasse gegenüber dem Dorf Fanlac erbaute Château du Sablou im Januar 1940 für die Einrichtung eines Internierungslagers beschlagnahmt wurde, dürfte mit der relativ isolierten Lage des 130 Hektar großen Grundstücks zusammengehangen haben. Die Abgeschiedenheit ermöglichte die Unterbringung von Häftlingen, ohne Neugier oder Misstrauen unter der Bevölkerung zu erregen.Jacky Tronel: Le Sablou
Durch ein Dekret vom 18. November 1939 schuf die Regierung Daladier ein Instrument, das den Militärbehörden freie Hand verschaffte, zu internieren wen sie wollten.Christian Eggers: Unerwünschte Ausländer. Juden aus Deutschland und Mitteleuropa in französischen Internierungslagern 1940–1942. Metropol Verlag, Berlin 2002, ISBN 3-932482-62-X, S. 53 f.
Betroffen von dem Dekret waren nicht nur die zu unerwünschten Ausländern erklärten Emigranten, sondern „alle für die nationale Verteidigung und die nationale Sicherheit gefährlichen Personen“. Auf der Basis dieses juristischen Konstrukts wurde am 17. Januar 1940 im Château du Sablou ein Lager für „unerwünschte Franzosen“ eingerichtet.Siehe hierzu auch den Artikel in der französischsprachigen Wikipedia: :fr:Château du Sablou. Bis zum 30. Dezember 1940 waren dort Kommunisten, Gewerkschafter, Pazifisten, elsässische Autonomisten und ZigeunerIm Original: Tsiganes. Nomades, Tsiganes und Manouches sind im Französischen auch aktuell benutzte Begriffe für Menschen, die im Deutschen zumeist als Sinti und Roma bezeichnet werden. interniert.AJPN: Château du Sablou
Das nach dem Ende der Regierung Daladier vom Vichy-Regime bis zum 30. Dezember 1940 weitergeführte Internierungslager befand sich in dem von Stacheldraht umgebenen und von bewaffneten Militärs bewachten Schloss, das bis zu 250 Personen aufnehmen konnte. Für die Insassen, insbesondere aber für die Elsässer, interessierte sich nach dem Waffenstillstand von Compiègne (1940) auch die Kundt-Kommission, die das Lager am 25. August 1940 inspizierte. In einem Bericht des Lagerkommandanten hieß es dazu in einem Bericht vom 14. Oktober 1940, dass sich derzeit keine Elsässer und Lothringer mehr im Lager aufhielten. Als Gründe dafür benannte er:
Anfang November 1940 ging die Verantwortung für das Lager vom Kriegsministerium auf das Innenministerium über.Jacky Tronel: Séjour surveillé pour « indésirables français » Am 6. November 1940 teilte der neue Lagerkommandant dem Innenministerium das Ergebnis des tags zuvor stattgefundenen Appells mit.
Am 30. Dezember 1940 erfolgte die Überstellung von 228 Internierten des Camp du Sablou in das Camp de Saint-Paul-d'Eyjeaux. Einige entgingen diesem Transport, weil sie sich im Krankenhaus befanden, sechs konnten sich durch Flucht entziehen. 155 der nach Saint-Paul überstellten Männer wurden zusammen mit weiteren Gefangenen von Saint-Paul aus nach Nordafrika verbracht, wo sie im Fort Cafarelli (El Djelfa)Zu diesem Internierungslager siehe: Cristina Bejan: Fort Caffarelli. In: The United States Holocaust Memorial Museum Encyclopedia of Camps and Ghettos, 1933–1945: Volume III: Camps and Ghettos under European Regimes Aligned with Nazi Germany, Chapter 221 (Online) interniert wurden.
Nach der Befreiung Frankreichs gab es Bestrebungen, das Schloss erneut als Internierungslager für Kollaborateure und anderweitig belastete Personen zu verwenden. Diese Bestrebungen wurden jedoch nie verwirklicht. Später wurde das Château du Sablou zu einem Ferienzentrum der Gemeinde Alfortville, die es 25 Jahre lang bis Anfang der 90er Jahre betrieb. Heute ist das Schloss in Privatbesitz und dient als Unterkunft für Touristen.
Kontroverses Gedenken an das Camp du Sablou Am 22. April 1990 wurde am Fuße des Château du Sablou der nachfolgend abgebildete Gedenkstein eingeweiht. () Die Inschrift entbrannte eine Kontroverse, auf die auf der Webseite der Gemeinde Fanlac auch heute noch hingewiesen wird.Commune de Fanlc: Le monument commémoratif au camp du Sablou Die Begriffe Deportation/deportiert sind nach französischem Verständnis Willkürakten vorbehalten, durch die Franzosen vom Feind in Gefängnisse oder Konzentrationslager außerhalb Frankreichs verbracht wurden. Das trifft auf das Château du Sablou, das in der sogenannten „freien Zone“ lag, nicht zu, und zudem erfolgte der Transport der Gefangenen nach Nordafrika auf Veranlassung des Vichy-Regimes. Es gibt auf der Gedenktafel keine Hinweise auf nicht-kommunistische Internierte: Elsässer, Lothringer und generell auf Menschen aus dem Nordosten Frankreichs und aus Luxemburg. Tronel schätzt deren Anteil auf etwa 20 % und erwähnt als weitere nicht erwähnte Gruppe die Sinti und Roma („tsiganes“). Ein weiterer Streitpunkt drehte sich darum, ob man bei den Internierten, in erster Linie bei den kommunistischen Internierten, überhaupt zum damaligen Zeitpunkt – 1940 – von Widerstand oder Widerständlern sprechen kann. Zum Beginn der Internierung gab es noch keine Besatzung, gegen die Widerstand geleistet werden musste, und die Kommunisten befanden sich auch nach dem Waffenstillstand noch nicht im Widerstand.„Zwar kann den Kommunisten die Eigenschaft als „Widerstandskämpfer“ nicht abgesprochen werden, doch gilt dies nicht für 1940, sondern für den weiteren Verlauf der Ereignisse, in deren Verlauf die Kommunisten einen entscheidenden Anteil am Engagement gegen die Nazi-Besatzer hatten. Von Ausnahmen und Vorzeichen im Frühjahr 1941 abgesehen, kann man nicht von einem „Widerstand“ der KPF gegen die Nazi-Besatzer sprechen, der erst nach dem 22. Juni 1941, dem Tag des deutschen Angriffs auf die Sowjetunion, explizit gefordert wurde.“„Si la qualité de « résistants » ne peut être contestée aux communistes, elle ne vaut pas pour 1940 mais pour la suite des événements au cours desquels les communistes ont eu une part décisive dans l’engagement contre l’occupant nazi. Reste que, sauf exceptions et signes annonciateurs au printemps 1941, on ne peut pas parler d’entrée en « résistance » du PCF contre l’occupant nazi, entrée en résistance qui fut explicitement revendiquée après le 22 juin 1941, date de l’agression allemande contre l’Union soviétique.“
Bevölkerungsentwicklung
Sehenswürdigkeiten mini|Gasse in Fanlac Die Gassen der Ortsmitte (bourg) von Fanlac laden zu kleineren Spaziergängen ein. Die hochaufragende einschiffige Pfarrkirche (Église de la Décollation-de-Saint-Jean-Baptiste) wird ins 12. Jahrhundert datiert und war ursprünglich der Geburt der Gottesmutter Maria (Notre-Dame-de-la-Nativité) geweiht. Der als Wehrkirche konzipierte romanische Bau wurde im 16. und 18. Jahrhundert jedoch wiederholt modernisiert; so stammt die die gesamte Gestaltung der Westfassade mit dem abgerundeten Glockengiebel aus dem Jahr 1704. In der Nordwand der Kirche befindet sich ein kleines Figurenrelief, welches – gemäß einer örtlichen Überlieferung – Jean de La Jalage, einen Verteidiger der Kirche in der Zeit des Hundertjährigen Krieges (1337–1453) darstellen soll. Der Kirchenbau wurde im Jahr 1970 als Monument historique eingeschrieben.