Einstellung des Strafverfahrens steht für: * Einstellung des Strafverfahrens (Deutschland), Verfahrensbeendigung bei Offenhalten der Schuldfrage Einstellung des Strafverfahrens (Schweiz), Abschluss eines Untersuchungsverfahrens durch Beschluss der Staatsanwaltschaft
Siehe auch: Einstellung des Verfahrens (Begriffsklärung)