mini|200px|Hauptverwaltung der UVB, Standort Wilhelmshaven Die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) ist als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand zum 1. Januar 2015 errichtet worden ( S. 1 UVBBErG). Sie ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Aufgabe Die Aufgabe der UVB als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist es, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen sowie nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.

Standorte Hauptstandorte der Unfallversicherung Bund und Bahn sind Wilhelmshaven und Frankfurt am Main. Rechtssitz ist Frankfurt am Main. Die UVB unterhält eine Verwaltungsstelle in Münster.

Die Standorte der Prävention sind in Wilhelmshaven, Hamburg, Berlin, Münster, Essen, Minden, Frankfurt am Main und München.

Zuständigkeit Die UVB ist für die in des Siebten Buches Sozialgesetzbuch genannten Unternehmen und Versicherten zuständig ( S. 2 UVBBErG):

die Bundesbehörden die Bundesagentur für Arbeit ausländische Streitkräfte in Deutschland Entwicklungshelfer und Auslandslehrer Beschäftigte und Ehrenamtliche beim Technischen Hilfswerk (THW) Deutschen Roten Kreuz (DRK) Katastrophenschutz Blutspender beim Deutschen Roten Kreuz Arbeitslose und Rehabilitanden die Deutsche Bahn AG und teilweise die hieraus ausgegliederten Unternehmen das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) die Bahn-BKK die betrieblichen Sozialeinrichtungen der Deutschen Bahn AG, des Bundeseisenbahnvermögens und Bahn-BKK

Versicherte 2025 hatte die UVB etwa 12,424 Mio. Versicherte. Die meisten davon waren mit 9,721 Mio. Leistungsbeziehende der Agentur für Arbeit (Arbeitslose und Rehabilitanden). Die zweitgrößte Gruppe der Versicherten waren die Blut-, Organ- und Gewebespenderinnen und -spender des DRK mit 1,483 Mio., gefolgt von den Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen beim Technischen Hilfswerk und Deutschen Roten Kreuz mit 415.557, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst und Auszubildende der Bundesverwaltung, der Agentur für Arbeit und in den übernommenen Einrichtungen mit 347.922, Tarifbeschäftigte und Auszubildende der Deutschen Bahn AG sowie teilweise den hieraus ausgegliederten Unternehmen, des Bundeseisenbahnvermögens, der Bahn-BKK sowie der betrieblichen Sozialeinrichtungen der vorgenannten Unternehmen mit 231.328 und Rehabilitanden auf Kosten der Bahn-BKK mit 137.797. Vergleichsweise gering war die Zahl der Entwicklungshelferinnen und -helfer mit 691 sowie der nach Abs. 1 Nr. 2 und 3 SGB VII freiwillig Versicherten mit 24 bzw. 298.

Beschäftigte 2025 hatte die UVB etwa 500 Beschäftigte. Die UVB besitzt Dienstherrnfähigkeit gemäß SGB VII in Verbindung mit Bundesbeamtengesetz.

Geschichte Die Unfallkasse des Bundes und die Eisenbahn-Unfallkasse wurden zum 1. Januar 2015, dem Tag der Errichtung der UVB, in diese eingegliedert und aufgelöst ( Abs. 1; 3 UVBBErG). Das Vermögen sowie Rechte und Pflichten der beiden Vorgänger gingen als Ganzes auf die UVB über ( Abs. 2 UVBBErG).

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Einzelnachweise

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