mini|alternativtext=Foto einer Bibliothek|Eine leere Rechtsbibliothek im Sommer: Fordham Law Library, Lincoln Center, New York City Die Rechtsbibliothek (auch: Juristische Bibliothek) vermittelt Juristen, Rechtsstudenten und sonstigen Interessenten Quellen und Literatur zum jeweils gewünschten Recht. Hierbei handelt es sich um das Recht, das nach Materie, Raum und Zeit benötigt wird, zum Beispiel um das geltende (Zeit) Steuerrecht (Materie) der Schweiz (Raum).

Aufgabe Dieser Artikel bietet eine Einführung in die Rechtsbibliotheken in Deutschland, Österreich und der Schweiz (D-A-CH-Region).

Rechtsbibliotheken haben die Aufgabe, juristische Literatur, Quellen, elektronische Medien und andere Informationsmittel zu sammeln, zu erschließen und zugänglich zu machen. Neben juristischen Büchern und Zeitschriften werden insbesondere auch gesammelt Dissertationen und andere Hochschulschriften, Festschriften, Nachschlagewerke, Gesetzes- und Rechtsprechungssammlungen, Parlamentaria und andere juristisch relevante Materialien. Elektronische Medien (Online-Datenbanken, CD-ROMs, E-Books, Digitalisate) gewinnen hierbei immer stärker an Bedeutung und ersetzen die herkömmlichen gedruckten Bücher und Zeitschriften mehr und mehr.

Die Rechtsbibliotheken erfüllen ihre Aufgaben durch Rechtsbibliothekare, Diplom-Bibliothekare, Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste sowie sonstige Kräfte und Einrichtungen. Zu den rechtsbibliothekarischen Vereinigungen vgl. im Artikel Rechtsbibliothekar.

Umfangreiche Bestände juristischer Literatur finden sich sowohl in Rechtsbibliotheken als auch in allgemeinen wissenschaftlichen Bibliotheken, wie z. B. in Staats- und Universitätsbibliotheken. Wegen ihrer bedeutenden juristischen Bestände bzw. Abteilungen werden diese Allgemeinbibliotheken hier wie die Rechtsbibliotheken behandelt.

Auch in vielen Fachhochschulbibliotheken gibt es juristische Literatur, insbesondere Spezialliteratur. So z. B. die Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl (Rheinland), die Deutsche Hochschule der Polizei in Münster-HiltrupBibliothek der Deutschen Hochschule der Polizei. oder die Hochschule für Polizei in Villingen-SchwenningenBibliothek der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg..

Die Rechtsbibliotheken werden im Allgemeinen aus öffentlichen Mitteln finanziert. In letzter Zeit sind aber auch Rechtsbibliotheken der privaten Hand entstanden, z. B. in großen Anwaltssozietäten und Privathochschulen. Die Bucerius Law School in Hamburg gehört zu den bedeutenden Privathochschulen auf dem Gebiet der Rechtswissenschaft.Hengeler Mueller-Bibliothek der Bucerius Law School.Martin Vorberg: Die Informationslogistik der Bucerius Law School. Rechtswissenschaftliche Informationen für Studium, Forschung, Lehre und Weiterbildung. In: Handbuch Hochschulbibliothekssysteme. Hrsg. von Konstanze Söllner und Wilfried Sühl-Strohmenger. De Gruyter Saur, Berlin, 2014, S. 282–289. (Im Wesentlichen identisch auch in: Recht, Bibliothek, Dokumentation 44 S. 63–77.)

Außerdem gibt es im deutschsprachigen Bereich auch private Rechtsbibliotheken (wie z. B. Bibliotheken juristischer Professoren), die zum Teil von einiger Bedeutung sindVgl. z. B. Martin Schumacher: Von Max Alsberg bis Ludwig Töpfer. Bücher und Bibliotheken jüdischer Rechtsanwälte nach 1933. Verluste, Fundstücke und ein Erbe aus „Reichsbesitz“. Schmidt, Neustadt an der Aisch, 2012. ISBN 978-3-87707-844-0. und in früheren Jahrhunderten von noch größerer Bedeutung waren.Als Beispiele für Privatbibliotheken seien hier genannt: die Wallenrodtsche Bibliothek, deren Reste immer noch in Königsberg (Kaliningrad) und in anderen Städten Osteuropas zu sehen sind, und die Bibliothek des Zacharias Konrad von Uffenbach, ursprünglich in Frankfurt am Main.

Die Ausdrücke „Rechtsbibliothek“ und „Juristische Bibliothek“ sind gleichwertig. „Juristische Bibliothek“ ist ein alter Begriff und entspricht der lateinischen „Bibliotheca juridica“. „Rechtsbibliothek“ ist ein neuerer Ausdruck und seit den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts (insbesondere seit der deutschen Wiedervereinigung) gebräuchlich. Die drei Silben weniger und die wörtliche Übersetzung des im anglo-amerikanischen Bereich üblicherweise gebräuchlichen Synonyms „Law library“ dürften zur Verbreitung beigetragen haben.

Der Ausdruck „Rechtsbibliothek“ ist zunächst zur Bezeichnung juristischer Schriftenreihen verwendet worden. Unter diesem Gesichtspunkt besonders bekannt ist die Reihe Stilkes Rechtsbibliothek.Stilkes Rechtsbibliothek. Die Gesetze des Deutschen Reichs und der deutschen Länder mit systematischen Erläuterungen. Stilke (später: De Gruyter), Berlin 1.1921 - 169.1939. (Teilweise in mehreren Auflagen oder Nachdrucken.) Manchmal werden auch jetzt noch einzelne Sammlungen zu Rechtsfragen als „Rechtsbibliothek“ bezeichnet, z. B. Rechtsbibliothek Bundesrecht online.Rechtsbibliothek Bundesrecht online. LexisNexis Deutschland, Münster 2008-.

Rechtsbibliografien, also Verzeichnisse juristischer Literatur, wurden früher häufig als Bibliotheca juridica bezeichnet.Vgl. z. B.: Bibliotheca iuridica. Oder Verzeichniß aller brauchbaren, in älterer und neuerer Zeit, besonders aber vom Jahre 1750 bis zur Mitte des Jahres 1839 in Deutschland erschienenen Werke über alle Theile der Rechtsgelehrsamkeit und deren Hülfswissenschaften. Von Neuem gänzlich umgearb. zweite Aufl. von Wilhelm Engelmann. Engelmann, Leipzig, 1840. (Nebst) Supplm. 1. 1839/48 - 3. 1867/76. (Online Hauptbd.) (Online 1839/48.) – Stubenrauch, Wolfgang: Bibliotheca iuridica Austriaca. Verzeichnis der von den aeltesten Zeiten bis zum Schlusse des Jahres 1846 in Oesterreich (ausser Ungarn u. Siebenbuergen) erschienenen Druckschriften und der in den oesterreichischen juridischen Zeitschriften enthaltenen Aufsaetze aus allen Teilen der Rechtsgelehrsamkeit. Mit einem ausfuehrlichen Sach-Register. Ein Versuch. Beck, Wien, 1847. (Online.) Zeitschriften und sonstige Periodika, die über juristische Neuerscheinungen informierten bzw. diese rezensierten, führten häufig den Namen Juristische Bibliothek im Titel.Vgl. z. B.: Johann Andreas Hoffmann: Auserlesene jedoch vollständige juristische Bibliothek worinnen die vornehmste Wercke, Bücher, und academische Abhandlungen … bis auf diese Zeit zum Vorschein gekommen. Mit aufrichtigen Urtheilen … begleitet. Teil 1–5. Schultze, Jena, 1748. (Online.)

Geschichte

Die Rechtsbibliotheken sind zu verschiedenen Zeiten aus verschiedenen Gründen entstanden und nicht das Ergebnis einer einheitlichen Planung.

Bibliotheken, auch öffentliche Bibliotheken, gab es schon im Altertum (antike Bibliotheken). Zu ihren Beständen gehörten manchmal auch ein paar Buchrollen juristischen Inhalts. Die Rechtsbibliotheken entstanden in Europa erst Ende des 12. und Anfang des 13. Jahrhunderts als Teile größerer Kloster- und Kirchenbibliotheken. In einem Hauptteil der jeweiligen Bibliothek wurde die Theologie behandelt, in weiteren Teilen das Kirchenrecht und andere Rechtsgebiete, entsprechend dem damals noch stärkerem Interesse der hohen Geistlichkeit an weltlichen Dingen.Ladislaus Buzás: Deutsche Bibliotheksgeschichte des Mittelalters (1975), S. 144.Stanley Chodorow: Law libraries and the formation of the legal profession in the Late Middle Ages (2007), S. 3–12.

So verzeichnet der aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts stammende Bibliothekskatalog des 1093 gegründeten Klosters St. Peter im Schwarzwald ca. 1100 juristische Titel (13 Prozent des Gesamtbestandes). Aus der Zeit vor 1500 sind darin allerdings nur noch 45 Titel enthalten, was unter anderem auf mehrere Brände zurückzuführen ist.Die Bibliothek des Klosters St. Peter. Beiträge zu ihrer Geschichte und ihren Beständen. Hrsg. von Elmar Mittler und Wolfgang Müller. Verlag Konkordia AG, Bühl/Baden 1972, S. 12, 34, 46. – Eine Analyse des juristischen Bestands (ohne Kirchenrecht) vgl. in diesem Band S. 41–105: Heide Liehl: Die juristischen Bestände der ehemaligen Bibliothek des Klosters St. Peter im Schwarzwald. Eine Analyse anhand ihres Kataloges.

Aus dieser Zeit stammt auch die Brandenburger Schöppenstuhl-Bibliothek. Der Schöppenstuhl war 1232 als Obergericht für die Markgrafschaft Brandenburg errichtet worden und bis 1817 aktiv. Die Entscheidungen des Gerichts waren von Bedeutung weit über die Region Brandenburg hinaus. Die gut erhaltene und zuletzt von der Staatsbibliothek zu Berlin betreute Bibliothek mit 2300 Bänden enthält rechts- und kulturhistorisch bedeutsame Dokumente über die Rechtsprechung im Mittelalter. Im Jahre 2015 wurde ein Teil der Schöppenstuhl-Bibliothek von der Staatsbibliothek zu Berlin an die Bibliothek des Domstifts Brandenburg als Dauerleihgabe zurückgegeben.Die Rückkehr der alten Richtersprüche. In: Der Tagesspiegel Nr. 22.459 vom 14. Juli 2015.Benno Rougk: Weiter Ärger wegen Schöppenstuhl-Bibliothek. In: Märkische Allgemeine online vom 19. Juli 2015.

Das Magdeburger Recht, zunächst ein Stadtrecht, war seit dem 12. Jahrhundert von großer Bedeutung für die Rechtsfindung bis nach Osteuropa. Ein Denkmal für das Magdeburger Recht in Kiew erinnert noch daran. Die umfangreiche Spruchsammlung des Magdeburger Schöffenstuhls wurde 1631 während des Dreißigjährigen Krieges zerstört. Ohne Archiv und Bibliothek war der Magdeburger Oberhof nicht mehr lebensfähig.

Schon im Mittelalter waren juristische Privatbibliotheken im deutschsprachigen Raum vorhanden. Dietrich III. von Bocksdorf (ca. 1410–1466, Rektor der Universität Leipzig, zuletzt Bischof von Naumburg) hat zum Beispiel seine juristische Bibliothek verschiedenen Klöstern geschenkt, durch welche sie schließlich an die Universitätsbibliothek Leipzig gelangte.Vgl. Marek Wejwoda: Dietrich von Bocksdorf und seine Bücher. Rekonstruktion, Entwicklung und inhaltliche Schwerpunkte einer spätmittelalterlichen Gelehrtenbibliothek. Universitätsverlag, Leipzig, 2014. (Schriften aus der Universitätsbibliothek. 31.) ISBN 978-3-86583-785-1. Von Bedeutung für diese Zeit ist auch die juristische Bibliothek Konrad Peutingers (1467–1547).Hans-Jörg Künast (Hrsg.): Die Bibliothek Konrad Peutingers. Band 1.2. Niemeyer, Tübingen, 2003-05. (Band 2: Die autographen Kataloge Peutingers, der juristische Bibliotheksteil. ISBN 3-484-16514-6.) Schenkungen von Gelehrten an Universitäten bildeten nicht selten den Grundstock für deren juristische Literatur.

Um 1830 werden in einem Adressbuch in Hamburg vier private juristische Bibliotheken verzeichnet.Geert Seelig: Die Juristische Lesegesellschaft von 1828. Betrachtungen zu ihren Anfängen und ihrem Werdegang. In: Hamburgische Geschichts- und Heimatblätter. Band 10 (1977/81), Nr. 6/7, , S. 166. (Online) Die bedeutende Privatbibliothek des Otto von Gierke (1841–1921) wurde nach Japan verkauft.Katalog der Otto von Gierke-Bibliothek in der Handels-Universität Tokio. Tokio 1930.Gierke Bunko (Otto von Gierke) / ギールケ文庫. (Information des Deutschen Instituts für Japanstudien.) Ebenfalls nach Japan kamen nach dem Ersten Weltkrieg als Reparationsobjekte die Privatbibliotheken von Andreas von ThurKatalog der Andreas von Tuhr Bibliothek in der Juristischen Fakultät der Universität Kyoto. Kyoto, 1976.Tuhr Bunko (Andreas von Tuhr) / トゥール文庫. (Information des Deutschen Instituts für Japanstudien.), Friedrich ThanerKatalog der Friedrich Thaner Bibliothek in der Juristischen Fakultät der Universität Kyoto. Kyoto, 1976.Thaner Bunko (Friedrich Thaner) / ターナー文庫. (Information des Deutschen Instituts für Japanstudien.) und Julius HatschekKatalog der Julius Hatschek Bibliothek in der Juristischen Fakultät der Universität Kyoto. Kyoto, 1976.Hatschek Bunko (Julius Hatschek) / ハチェック文庫. (Information des Deutschen Instituts für Japanstudien.). Auch jetzt werden immer noch im Antiquariatsbuchhandel Rechtsbibliotheken verstorbener Gelehrter angeboten.