Eine fromme Stiftung () ist im kanonischen Recht der katholischen Kirche eine Gesamtheit von Sachen bzw. Vermögenswerten, die religiösen Zwecken zu dienen bestimmt ist. Die Stiftung kann rechtlich selbständig oder unselbständig sein.vgl. Helmuth Pree in Handbuch des katholischen Kirchenrechts (3. Auflage 2015), § 101 IV, S. 1521

Mögliche Zwecke sind „Werke der Frömmigkeit, des Apostolates oder der Caritas in geistlicher oder zeitlicher Hinsicht“ (, CIC; CCEO). Einen Spezialfall der selbständigen Stiftung, betreffend das Gotteshausvermögen (Fabrikgut, ), stellt etwa in Bayern und im Bistum Speyer die Kirchenstiftung,Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayerischen (Erz-)Diözesen (KiStiftO), Art. 9–34 in Württemberg die KirchenpflegeKirchengemeindeordnung (), § 11 und in Baden der Kirchenfondsz. B. Münsterfabrikfonds (muensterfabrikfonds.de) dar.vgl. Ulrich Rhode: Kirchenrecht (1. Auflage 2015), § 23 H Ein Beispiel für eine unselbständige Stiftung ist die Gottesdienststiftung, auch Jahrzeitstiftung genannt (früher Seelgerätstiftung, ).

Auch in den evangelischen Landeskirchen bestehen Stiftungen aufgrund entsprechender Kirchengesetze.Beispiele: Hessen und Nassau, Mitteldeutschland Der Bundesverband Deutscher Stiftungen schätzt, dass es insgesamt mehr als 30.000 kirchliche Stiftungen verschiedener Rechtsformen in Deutschland gibt.Engagiert für Gott und die Welt (1. Auflage 2016; 110 kirchliche Stiftungen im Porträt), S. 22

Siehe auch Waqf zum islamischen Recht Heqdesh zum jüdischen Recht

Einzelnachweise

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