Der Elsässer-Ditfurth-Prozess war ein öffentlich beachteter Rechtsstreit zwischen dem Journalisten Jürgen Elsässer und der Publizistin Jutta Ditfurth. Strittig war seit Mai 2014, ob Ditfurths öffentliche Aussage, Elsässer sei ein „glühender Antisemit“, von ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) umfasst ist oder Elsässers allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) verletzt. Dabei ging es im Kern um den Sachbezug der Aussage und um die wissenschaftliche Definition des Begriffs „Antisemitismus“.
Die erste Gerichtsinstanz verbot Ditfurth die Aussage. Im Berufungsantrag verzichtete Ditfurth auf das Adjektiv „glühend“, behielt sich aber vor, Elsässer im Zusammenhang seiner Äußerungen, politischen Aktionen und Verbindungen weiterhin als „Antisemiten“ zu bezeichnen. Daraufhin erklärte Elsässer seinen Unterlassungsantrag für erledigt. Die zweite Gerichtsinstanz erlegte Ditfurth dennoch die gesamten Prozesskosten auf. Das Bundesverfassungsgericht nahm ihre Verfassungsbeschwerde im Juni 2016 nicht zur Entscheidung an. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verweigerte die Annahme ihrer Beschwerde vom Dezember 2016.
Interviewaussage Seit März 2014 kritisierte Jutta Ditfurth öffentlich antisemitische und rechtsextreme Tendenzen bei den damaligen Mahnwachen für den Frieden und bewirkte eine Mediendebatte dazu. Am 16. April 2014 begründete sie ihre Kritik im Fernsehmagazin Kulturzeit. Sie ordnete die Aufrufe zu den Mahnwachen als gezielte Querfront-Strategie ein. Als Erkennungsmerkmale antisemitischer Tendenzen nannte sie sprachliche Codes: So habe der Organisator der Berliner Mahnwachen Lars Mährholz alle Weltkriege und Konflikte der letzten hundert Jahre auf die Federal Reserve Bank (Fed) zurückgeführt. Diese stehe für das früher so genannte „Weltjudentum“, ebenso wie das Codewort „Ostküste“. Auf Webseiten der Mahnwachenvertreter fänden sich zudem antisemitische Karikaturen und Hasstexte gegen die Rothschilds.
Ditfurth benannte drei Mahnwachenvertreter: 3sat-Mediathek: Die neurechten Montagsdemos. Gespräch mit Jutta Ditfurth
Wegen dieses Engagements gegen rechtsextreme und antisemitische Tendenzen bei den Mahnwachen wurde sie für deren Organisatoren und Anhänger zur Reizfigur.Elke Wittich: Manischer Montag. Mahnwachen ziehen Antisemiten an. In: Jüdische Allgemeine, 26. Juni 2014 (nicht archiviert) Nach dem Interview war sie einem Shitstorm ausgesetzt.Ulrich Schmid: Gegen Juden, Kiew und Kondensstreifen. Neue Zürcher Zeitung, 21. Juni 2014.
Das Gerichtsverfahren Elsässer erwirkte am 26. Mai 2014 vor dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen seine Bezeichnung als „glühender Antisemit“. Er stellte diesen Erfolg auf den Mahnwachen und in seiner Zeitschrift als „Sieg“ im Streit um den Wahrheitsgehalt der Aussage dar. Darüber hatte das Gericht jedoch nicht geurteilt.Danijel Majic: Elsässers Schein-Triumph. Frankfurter Rundschau, 10. Juni 2014. Weil die Verfügung Ditfurth unvollständig und nicht fristgerecht zugestellt worden war, hob das Landgericht sie am 30. Juli 2014 zunächst wieder auf.
Elsässer klagte auf Unterlassung der Bezeichnung vor der 25. Zivilkammer (Pressekammer) des Landgerichts München I. Er ließ sich von Rechtsanwalt Michael-Hubertus von Sprenger vertreten, der zuvor Anwalt des Holocaustleugners David Irving gewesen war.Carolin Gasteiger: Michael-Hubertus von Sprenger: Der Mann, der für Erdoğan bis zur letzten Instanz gehen will. Süddeutsche Zeitung, 13. April 2016. Das Gericht setzte die einstweilige Verfügung im Hauptsacheverfahren am 17. November 2014 wieder ein. In der Hauptsache verurteilte es Ditfurth am 10. Dezember 2014, die strittige Bezeichnung bei Meidung von Ordnungsmitteln zu unterlassen sowie vor- und außergerichtliche Anwaltskosten der Klägerseite zu übernehmen.LG München I, Endurteil vom 10.12.2014 - 25 O 14197/14
Dagegen legte Ditfurth Berufung beim Oberlandesgericht München ein. Um die Prozesskosten tragen zu können, rief sie öffentlich zum Spenden auf.Julian Volz, Kevin Culina: „Wir haben eine völkische Massenbewegung“. Telepolis, 21. Januar 2015 Einige Künstler stifteten Gemälde für eine Onlineauktion, deren Erlöse Ditfurths Prozess mitfinanzieren sollten.Marcus Hammerschmitt: Ditfurths Werke. der Freitag, 29. April 2015.
Am 16. März 2015 gab Ditfurths Anwalt eine Unterlassungserklärung ab: Sie verpflichte sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, Elsässer nicht mehr einen „glühenden Antisemiten“ zu nennen, behalte sich jedoch vor, ihn im Zusammenhang mit „seinen Äußerungen und politischen Aktionen und Verbindungen weiterhin als Antisemiten und seine Äußerungen als antisemitisch zu bezeichnen“. Am 5. Mai bestätigte Ditfurths Anwalt, sie werde nur das Beiwort „glühender“ unterlassen. Am 20. Mai 2015 erklärte Elsässers Anwalt Ziffer 1 des Landgerichtsurteils (Verurteilung zur Unterlassung) damit für erledigt. Ditfurths Berufung gegen die Tragung vor- und außergerichtlicher Anwaltskosten der Klägerseite wies das Oberlandesgericht München am 28. September 2015 ohne mündliche Verhandlung zurück, erlegte ihr die gesamten Prozesskosten auf und ließ keine Revision zum Bundesgerichtshof zu. Der Kläger habe Anspruch auf Unterlassung der strittigen Bezeichnung, für die der Senat „nach wie vor keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ sehe; sie habe den Kläger „rechtswidrig in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt“. Die Berufung hinsichtlich der Anwaltskosten sei offensichtlich unbegründet. Soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, habe man die Kosten gemäß § 91a ZPO nach billigem Ermessen der Beklagten auferlegt, da sie ohne die übereinstimmende Erledigungserklärung auch insoweit unterlegen wäre.OLG München: Beschluss vom 28. September 2015, Az. 18 U 169/15 Pre – Glühender Antisemit
Am 6. November 2015 erhoben Ditfurths Anwälte dagegen Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.Martin Krauß: Ditfurth zieht vors Verfassungsgericht. Jüdische Allgemeine, 9. November 2015. Dieses nahm die Verfassungsbeschwerde im Juni 2016 nicht zur Entscheidung an. Damit blieb es bei dem Beschluss des Oberlandesgerichts. Daraufhin erklärte Ditfurth im Dezember 2016, sie sehe sich gezwungen, den Prozess vor den EGMR zu tragen. Sie rief erneut zu Spenden für die Bezahlung der Prozesskosten auf.Alexander Nabert: Die geheime Wahrheit über die Juden. Jungle World, 15. Dezember 2016.
Laut Ditfurth lehnte der EGMR die Annahme der Beschwerde ab und verbot ihr explizit jede Nachfrage nach den Gründen.Jutta Ditfurth: Haltung und Widerstand. Eine epische Schlacht um Werte und Weltbilder. Osburg, Hamburg 2019, ISBN 978-3-95510-203-6, S. 226, Fn. 271
Ditfurths Argumentation Das Landgericht München I berücksichtigte folgende Angaben Ditfurths: Ihre Aussage sei keine Schmähkritik und keine persönliche Diffamierung, sondern eine Meinungsäußerung in einer politischen Auseinandersetzung mit einer Gruppe, zu deren führenden Vertretern Elsässer gehöre. Darum müsse er sich Kritik an diesen Vertretern insgesamt gefallen lassen. Deren Antisemitismus verberge sich in einem Code, etwa in Schuldzuweisungen an die Fed. Direkte und eindeutige antisemitische Aussagen würden dagegen vermieden. Am 28. Juni 2013 habe Elsässer den Finanzkonzern Goldman Sachs als Aussauger des deutschen Steuerzahlers kritisiert. Das sei das traditionelle antisemitische Klischee vom „Finanzjudentum“. Am 21. April 2014 habe er die Metapher der „Zinsschlinge“ verwendet. Diese entspreche dem Ausdruck „Zinsknechtschaft“ im 25-Punkte-Programm der NSDAP von 1920. Er habe eine bestimmte Szene des türkischen Films „Tal der Wölfe – Irak“ antisemitisch gedeutet. Er müsse sich antisemitische Aussagen zurechnen lassen, denen viele seiner Anhänger laut einer sozialwissenschaftlichen Studie zustimmten.Ditfurth bezog sich auf: Priska Daphi, Dieter Rucht, Wolfgang Stuppert, Simon Teune, Peter Ullrich: Occupy Frieden – Eine Befragung von Teilnehmer/innen der „Montagsmahnwachen für den Frieden“. Forschungsbericht Technische Universität Berlin in Kooperation mit dem Verein für Protest- und Bewegungsforschung e.V., 19. Juni 2014 Andreas Abu Bakr Rieger, der Mitherausgeber der Zeitschrift Compact, sei eindeutig Antisemit.
Am 9. Dezember 2014, einen Tag vor dem Landgerichtsurteil, verwies Ditfurth in einem Online-Artikel für publikative.org und HaGalil auf weitere Aussagen und Handlungen Elsässers, die sie dem Gericht schriftlich vorgelegt hatte: Bei der Montagsmahnwache am 21. April 2014 sprach er von dem einen Prozent der „internationalen Finanzoligarchie“, „die 99 Prozent, darunter Arbeiter, Arbeitslose, Elende und auch viele Unternehmen und Firmen in ihrer Zinsschlinge“ erwürge und erdrossele. Dazu hob er vier Namen hervor („Die Herren Rockefeller, Rothschild, Soros, Chodorkowski“ …) und fragte: „Und warum soll es Antisemitismus sein, wenn man darüber spricht, wie diese winzig kleine Schicht von Geldaristokraten die Federal Reserve benutzen, um die ganze Welt ins Chaos zu stürzen?“ Laut Ditfurth folgt er damit der traditionellen antisemitischen Gegenüberstellung vom raffenden (jüdischen) und schaffenden (deutschen) Kapital. Seine Auswahl von Personen mit möglichen jüdischen Vorfahren sei antisemitisch, weil er die riesige Mehrheit christlich getaufter Kapitalisten dabei ausblende. Am 21. Juli 2014 sagte Elsässer auf einer Montagsmahnwache: „Wer vom Zionismus nicht reden darf, muss auch vom Faschismus schweigen.“ Laut Ditfurth setzte er damit Israel mit dem NS-Regime gleich und relativierte so den Holocaust. Jebsen und Mährholz hätten sich ebenfalls antisemitisch geäußert. Elsässer sei mit ihnen aufgetreten und habe sich mit ihnen gegen Kritik an ihren antisemitischen Aussagen solidarisiert. Er habe sich von Holocaustleugnern zu Konferenzen einladen lassen und dem iranischen Holocaustleugner und Staatspräsidenten Mahmud Ahmadinedschad zu dessen Wiederwahl gratuliert. Er biete Antisemiten in seinen Publikationen ein Forum und arbeite mit Verlagen zusammen, die auch Bücher von Antisemiten verlegten.Jutta Ditfurth: Völkischer Lobbyist des mittelständischen deutschen Kapitals. Publikative.org, 9. Dezember 2014 (Archivlink); Jutta Ditfurth: Erklärung zum Prozess Elsässer gegen Ditfurth. HaGalil, 11. Dezember 2014 Zum Abschluss der mündlichen Verhandlung am 10. Oktober 2014 erläuterte Ditfurth ihre Belege auch im Nürnberger Sender Radio Z.Felix Sowa: Darf man Jürgen Elsässer einen „glühenden Antisemiten“ nennen? Radio Z, 10. Oktober 2014.
Sie begründete ihre Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil so: „In einem Land, in dem ich einen Antisemiten nicht Antisemit nennen darf, würde mir das Leben sehr schwerfallen.“Laura Meschede: Elsässer bejubelt „Finalsieg“ gegen Ditfurth. taz, 11. Dezember 2014.
Für das Berufungsverfahren erklärte die Sprachwissenschaftlerin Monika Schwarz-Friesel in einem Gutachten: Elsässers Aussagen enthielten „alle wesentlichen und typischen Kennzeichen des modernen Verbal-Antisemitismus in der Variante der Umweg-Kommunikation“. Ditfurths Bezeichnung Elsässers als „Antisemit“ sei daher „fachlich belegbar und durch eine wissenschaftliche Analyse der Äußerungen und kommunikativen Aktivitäten von Herrn Jürgen Elsässer als gerechtfertigt zu betrachten“.Jutta Ditfurth: Warum ich vor das Bundesverfassungsgericht gehe. HaGalil, 17. November 2015.
Elsässers Argumentation Elsässer bestätigte vor dem Landgericht München I einige seiner von Ditfurth zitierten Aussagen, wies aber die Deutung zurück, sie seien antisemitisch. Dazu ergänzte er andere Aussagen und Hinweise: 2009 hatte er die Befreiung des Vernichtungslagers KZ Auschwitz-Birkenau als „größte Tat des 20. Jahrhunderts“ bezeichnet.