Naturschutz und Landschaftsentwicklung in Vorarlberg sind gesetzliche Maßnahmen, die zentral im Vorarlberger Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung geregelt sind.
Der Begriff des Schutzgebiets im Vorarlberger Landesrecht Das Vorarlberger Naturschutzrecht unterscheidet die folgenden Schutzgebiets-Klassen: Europaschutzgebiete Naturschutzgebiete Ruhezonen Landschaftsschutzgebiete Pflanzenschutzgebiete geschützte Landschaftsteile
Der allgemeine Typus des Schutzgebiets ist im neuen Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) LGBl. Nr. 22/1997, 58/2001, 38/2002, 1/2008, 72/2012, 44/2013, 9/2014 (i.d.g.F. ris.bka). von 1997 dargelegt:
Voraussetzungen sind (ebenfalls nach § 26 Abs. 1),
Ursprünglich geht das Schutzgebiet in diesem Sinne auf das Reichsnaturschutzgesetz 1935 des Deutschen Reichs zurück (in Österreich nach dem Anschluss geltend mit GBl.f.d.L.Ö. Nr. 245/1939), das in Vorarlberg bis 1969 Bestand hatte, und auch dann nur in kleinen Details als Naturschutzgesetz 1969 verändert wurde.Zitiert nach Und Teil 2: Fallstudien. umg.at (mit Literaturangaben, PDF; 6 MB).
Dabei wurde der Begriff der „Naturschutzgebiete“ nach – in dieser Bezeichnung – als weitergeführt, als einzige Schutzkategorie neben den Naturdenkmalen (§ 3) und den Sonstigen Landschaftsteilen (§ 5).
Im völlig neu konzipierten Naturschutzrecht 1997 hat man das Konzept nur einer Schutzauszeichnung beibehalten, nun aber im Sinne eines modernen Schutzgebietsbegriffs, der der speziellen Situation in seiner Ausweisung möglichst gerecht werden soll. Die einzelnen sonst üblichen Kategorien sind eine nähere Bestimmung des Schutzzwecks:
Das entspricht dem grundlegenden Gedanken des Gesetzes, Naturschutz und Landschaftsschutz nicht zu trennen, und insbesondere den – sonst eher als wenig strengen Schutz gedachten – Landschaftsschutz gegenüber dem Wildnisgedanken der klassischen Naturschutzgebiete aufzuwerten und gleichzustellen. Dabei entsprechen Naturschutzgebiet (NSG) und Landschaftsschutzgebiet (LSG) den Intentionen der üblichen Klassen, Naturschutzgebiete als Hauptgruppe der Kategorie gibt es 24, Landschaftsschutzgebiete nur zwei. Das Pflanzenschutzgebiet (PSG) wurde schon in den Zeiten des NSG 1969 ausgewiesen (als ), hat aber durch den detaillierten Artenschutzbestimmungen des neuen Gesetzes weitgehend seinen Zweck verloren, von den zwischenzeitlich 13 Pflanzenschutzgebieten gibt es heute nurmehr drei. Die Ruhezone (RZ) ist eine Umsetzung der Forderung der Alpenkonvention (Protokoll Naturschutz und Landschaftspflege). Bisher wurde erst eines ausgewiesen, ein zweites war im Gespräch. Auch wurde der Begriff des geschützten Landschaftsteiles (er beschreibt meist kleinräumige Gebiete außerhalb der IUCN-Kategorien), ebenfalls eingebettet ( § 1 Abs. 3 GNL). Daneben gibt es noch eine Pufferzone zu einem Natura-2000-Gebiet Außerdem wurde auch die landesrechtliche Umsetzung der Gebiete des europäischen Natura-2000-Netzwerkes als Europaschutzgebiet unter dem Begriff der Schutzgebiete mitaufgenommen. Auch das ist nur in Vorarlberg üblich, sonst ist das Europaschutzgebiet meist als eigenständige Kategorie verankert: Vorarlberg hat hingegen den Biosphärenpark nach Konzept der UNESCO, das der kleinstrukturierten Landesgeographie und dem Bekenntnis zur ökologischen Landwirtschaft auch als Naturschutz- und Raumplanungsinstrument entgegenkommt, als eigenständige landesrechtliche Klasse eingeführt.
So gibt es auch kaum sich aus dem Gesetz selbst ergebende Schutzbestimmungen zum Begriff des Schutzgebiets, diese werden in der jeweiligen Verordnung zum Gebiet selbst detailliert ausgeführt.
Eine weitere Besonderheit des Vorarlberger Naturschutzes ist auch, dass Gebietsschutz oft nur auf fünf Jahre befristet ausgesprochen wird, und dann meist sukzessiv nachverlängert. Auch das ist eine Umsetzung einer Strategie, die in schwebender Konsensbildung über die Zukunft eines Areals keine vollendeten, „von oben“ verordneten Tatsachen ohne Rückhalt in der Umsetzung, den Interessensgruppen und vor Ort schaffen will: .
Rechtsquellen
Literatur
Weblinks
VOGIS/Vorarlbergatlas online: Flora & Fauna: Alles zum Thema Naturschutz: Biotope, Natura 2000 Gebiete und weitere naturräumliche Schutzgebiete.
Einzelnachweise