Der Südostlink (Eigenschreibweise SuedOstLink), früher auch als Gleichstrompassage Süd-Ost, Süd-Ost-Stromtrasse oder Korridor D bezeichnetLandshuter Zeitung: Der Süd-Ost-Link nimmt seinen Lauf, 15. März 2017, bezeichnet eine von den Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz Transmission und Tennet TSO beantragte Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitung (HGÜ) von Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt zum Umspannwerk des Kernkraftwerks Isar nahe Landshut in Bayern. Sie wurde im Netzentwicklungsplan Strom 2012 erläutert und im Rahmen des Bundesbedarfsplangesetzes als Höchstspannungsleitung Vorhaben Nr. 5 gesetzlich verankert. 2021 wurde eine Erweiterung in das Bundesbedarfsplangesetz aufgenommen (Vorhaben Nr. 5a). Dabei handelt es sich um eine HGÜ von Klein Rogahn nahe Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls bis zum Umspannwerk des Kernkraftwerks Isar, welche ab Wolmirstedt parallel zum Vorhaben Nr. 5 verläuft. Der Verlauf von Klein Rogahn nach Wolmirstedt wird auch als Südostlink+ bezeichnet. Beide Projekte zusammen sollen eine Leistung von insgesamt 4 Gigawatt übertragen.
Der Südostlink wird von der Europäischen Kommission als innerdeutsches Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest) unter der Nummer 3.12 in der PCI-Liste der Europäischen Union geführt.
Der Südostlink kann sprachlich mit dem Suedlink verwechselt werden. Beide „Stromautobahnen“ gelten als ein zentraler Bestandteil der Energiewende.
Geschichte mini|Karte der Leitungsvorhaben in Deutschland nach dem Bundesbedarfsplangesetz (Stand 2013) Die Notwendigkeit der Stromtrasse wurde im Netzentwicklungsplan Strom 2012 erläutert und im Rahmen des Bundesbedarfsplans (Vorhaben Nr. 5) im Jahr 2013 gesetzlich verankert. Als 2014 erste Planungen mit Startpunkt Bad Lauchstädt und Endpunkt Meitingen im Landkreis Augsburg bekannt wurden, regte sich in den betroffenen Gemeinden heftiger Protest. Hatte die Bayerische Staatsregierung (Kabinett Seehofer I) noch Mitte 2013 im Bundesrat dem Bedarfsplan zugestimmt, erhob nun der damalige Ministerpräsident Horst Seehofer Einspruch dagegen und bezeichnete die Trasse als „nicht notwendig“.
Im November 2014 stellten die Netzbetreiber einen wegen der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes überarbeiteten Netzentwicklungsplan vor, der wie ursprünglich auch den Bau der Südostlink-Trasse vorsah. Als Folge der anhaltenden Proteste wurde der Startpunkt weiter nördlich nach Wolmirstedt und der Endpunkt nach Gundremmingen verlegt, um dort den Strom in die bestehende Infrastruktur des 2021 vom Netz gehenden Kernkraftwerks Gundremmingen einzuspeisen. Im Februar 2015 lancierte Ilse Aigner, damalige Wirtschaftsministerin des Landes Bayern im Kabinett Seehofer II, die Formel „Zwei minus x“ bzw. die These, von den beiden umstrittenen „Stromautobahnen“ nach Bayern – die andere ist der sogenannte Suedlink – sei mindestens eine unnötig.Süddeutsche Zeitung: Mit Dank zurück an den Chef, 2. Februar 2015, online auf www.sueddeutsche.de, abgerufen am 19. März 2017. Hierfür wurde aber der Bau weiterer Gaskraftwerke in Bayern als notwendig erachtet, was aber aus wirtschaftlichen Gründen für nicht realisierbar erachtet wurde, denn das bestehende Gaskraftwerk in Irsching an der Donau speiste 2014 keinen Strom ein.Süddeutsche Zeitung: Warum das modernste Gaskraftwerk im Land keinen Strom produziert, 6. März 2015, online auf www.sueddeutsche.de, abgerufen am 24. April 2016.
In Anspielung auf die großen Strommasten wurden für die ursprünglich vorgesehene Freileitung gelegentlich die Bezeichnungen „Monstertrasse“ bis hin zu „Mördertrasse“ verwendet. In vielen Regionen entlang des geplanten Trassenverlaufs formierten sich Bürgerbewegungen. Horst Seehofer äußerte Verständnis für den Widerstand.sueddeutsche.de vom 7. Januar 2014: Seehofer stoppt Aignersueddeutsche.de vom 6. März 2015: Warum das modernste Gaskraftwerk im Land keinen Strom produziert
Beim Koalitionsgipfel im Sommer 2015 gab der bayerische Ministerpräsident seinen Widerstand gegen einen Südostlink auf. Gleichzeitig wurde noch einmal der Trassenverlauf angepasst. Als Endpunkt der Gleichstrom-Trasse Südost von Sachsen-Anhalt nach Bayern wurde nun der Netzknoten Isar bei Landshut benannt.
Am 4. Dezember 2015 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des EnergieleitungsbausGesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages: Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus pdf, 315 kB, dem der Bundesrat am 18. Dezember 2015 zustimmte.Bundesrats-Drucksache Nr. 595/15, pdf, 77 kB Darin wurde unter anderem ein Erdkabelvorrang für die HGÜ-Leitungen festgelegt.
Zunächst war die Verlegung von Leerrohren für ein mögliches weiteres System gleicher Leistung (zusätzlich 2 GW) vorgesehen. Mit dem Bundesbedarfsplan 2021 wurde der Bedarf für die Verlegung von Leerrohren für das Vorhaben Nr. 5 gestrichen. Die Streichung erfolgte, weil stattdessen Vorhaben Nr. 5a in den Bundesbedarfsplan aufgenommen wurde. Vor diesem Hintergrund werden beide Vorhaben soweit möglich in zwei Kabelgräben in Parallellage verlegt. Der Tiefbau soll, wo realisierbar, für die Vorhaben Nr. 5 und Nr. 5a gemeinsam erfolgen.
Bedarf Die Bedarfsermittlung für den Netzausbau erfolgt gemäß dem 2011 verabschiedeten Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) in drei Schritten: Ermittlung des Szenariorahmens (Veränderung von Erzeugungs- und Bedarfsstrukturen) Erstellung des Netzentwicklungsplanes (Notwendige Anpassung der Netze) Verabschiedung des Bundesbedarfsplanes mit konkreten Vorhaben (Gesetzlicher Rahmen).
Planung Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen werden primär zur Punkt-zu-Punkt-Übertragung großer Leistungen über große Distanzen eingesetzt, da sich in vermaschten Gleichstromnetzen die Leistungsflüsse nur schwer steuern lassen.
Für die Ausführung als Erdkabel wurden die Trassenplanungen durch Tennet und 50Hertz im Jahr 2016 neu aufgenommen. Anders als für Freileitungen ist für Erdkabel ausdrücklich ein „möglichst geradliniger Verlauf“ vorgegeben. Daneben gibt es gegenüber den Freileitungen auch andere Restriktionen (u. a. Untergrundbeschaffenheit, Geländetopografie, Flussquerungen). Die Netzbetreiber haben für die Planungen den Suchraum in Quadrate mit 25 × 25 Meter Kantenlänge eingeteilt und für etwa 60 Parameter (z. B. Siedlungsgebiete, Verkehrswege, Naturschutz, Bodenschätze, Altbergbau, Flussquerungen usw. sowie Abstand von der vorgegebenen Luftlinie) jedes Quadrat mit einer von 4 Klassenstufen 1 bis 4 bewertet. Damit wurde eine Einordnung nach der Eignung bzw. nach dem Raumwiderstand vorgenommen und aus den am besten geeigneten Quadraten eine Karte mit den besten möglichen Flächen erstellt. Flächenhafte Schutzgebiete wurden dabei in der Regel umgangen, linienhafte Schutzgebiete, z. B. Flüsse, müssen an geeigneter Stelle gequert werden.
Die eigentliche Planung und Genehmigung von Netzausbauvorhaben erfolgt gemäß NABEG in zwei Stufen: Bundesfachplanung (Festlegung der Trassenkorridore) Planfeststellungsverfahren (Festlegung des Trassenverlaufs).
+SuedOstLink gemäß BundesbedarfsplangesetzNr.VorhabenTrassenlänge in kmTransportkapazitätFertigstellung5Wolmirstedt – Isar5432 GW20275aKlein Rogahn / Stralendorf / Warsow / Holthusen / Schossin – Isar7132 GW2030
Nordverlängerung Der nördliche Teil des Vorhabens 5a zwischen Raum Klein Rogahn in Mecklenburg-Vorpommern und dem Landkreis Börde ist in einem separaten Projekt mit Namen SuedOstLink+ enthalten, für das 50Hertz zuständig ist. Das Vorhaben wurde 2021 in dem Bundesbedarfsplan ergänzt.
Bundesfachplanung Die Bundesfachplanung sieht als wesentliche Bestandteile die Erstellung einer Raumverträglichkeitsstudie (RVS) und die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) vor. Als ersten Schritt richtet die Bundesnetzagentur im Rahmen der Bundesfachplanung je nach Bedarf oder Komplexität des Vorhabens eine oder mehrere öffentliche Antragskonferenzen aus. Die Bundesnetzagentur fällte nach Abschluss der Bundesfachplanung eine endgültige Entscheidung über den 1000 Meter breiten Korridorverlauf.
Der Antrag auf Bundesfachplanung nach Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) erfolgte für den Südostlink in sechs Abschnitten.
Am 28. September 2016 wurden von Tennet und 50Hertz der Öffentlichkeit 1000 Meter breite VorschlagstrassenkorridoreTrassenkorridore im Netzgebiet Tennet pdf, 16 MB vorgestellt und in so genannten Infomärkten in Orten entlang der Trasse diskutiert. Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ergaben sich einige Änderungen im Trassenverlauf.
Am 8. März 2017 hat 50Hertz den Antrag auf Bundesfachplanung für den Abschnitt A gestellt. Die Antragsunterlagen umfassen den Vorzugstrassenkorridor und die ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen.
Die Antragskonferenzen für die Trassenkorridore des Südostlinks haben stattgefunden am 3. Mai 2017 in Magdeburg (Abschnitt A) am 8. Mai 2017 in Halle (Saale) (Abschnitt A) am 13. Juni 2017 in Gera (Abschnitt B) am 17. Mai 2017 und 18.05.2017 in Weiden in der Oberpfalz (Abschnitt C) am 31. Mai 2017 und 01.06.2017 in Hof (Abschnitt C) Ende Juni in Regensburg (Abschnitt D).
Die Bundesnetzagentur legte für den Abschnitt B am 23. Oktober 2019 den ersten verbindlichen 1 km breiten Trassenkorridor fest. Die weiteren Abschnitte folgten später.
Der nördliche Teil führt vom Netzverknüpfungspunkt im Bereich der Gemeinden Klein Rogahn, Stralendorf, Warsow, Holthusen und Schossin (Mecklenburg-Vorpommern) bis zum Landkreis Börde (Sachsen-Anhalt). Dieser Teil trägt die Bezeichnung SuedOstLink+ und wurde in die Abschnitte E und F unterteilt. Der südliche Bestandteil zwischen dem Landkreis Börde und dem Umspannwerk Isar gehört zum Südostlink. Daher verzichtete der Gesetzgeber auf eine zusätzliche Bundesfachplanung.
+Wolmirstedt – IsarAbschnittBundesländerTrassenlänge in kmStatusAWolmirstedt – Raum Naumburg/Eisenberg 182Trassenkorridor am 2. April 2020 festgelegtBRaum Naumburg/Eisenberg – Raum Hof 84Trassenkorridor am 23. Oktober 2019 festgelegtCRaum Hof – Raum Schwandorf 137Trassenkorridor am 18. Dezember 2019 festgelegtDRaum Schwandorf – Isar121Trassenkorridor am 14. Februar 2020 festgelegtEMühlenbeck – Mechau 91Trassenkorridor am 30. Mai 2025 festgelegtFMechau – Niederndodeleben97Trassenkorridor am 30. Mai 2025 festgelegt
Planfeststellungsverfahren Mit Abschluss der Bundesfachplanung kann das Planfeststellungsverfahren durch den Netzbetreiber beantragt werden, in dessen Rahmen die exakten Trassenverläufe und die zu verwendende Übertragungstechnik verbindlich festgelegt werden. Anträge auf Planfeststellung gemäß bzw. NABEG wurden für alle Abschnitte zwischen dem 4. Quartal 2019 und dem dritten Quartal 2025 gestellt. Die Bundesnetzagentur führte hierzu eine Antragskonferenz mit den Trägern öffentlicher Belange sowie Vereinigungen und Verbänden durch. Das Planfeststellungsverfahren wird in folgenden Abschnitten durchgeführt:
+SüdostlinkAbschnittBundesländerTrassenlänge in kmStatusA1Sachsen-Anhalt Nord70Trassenverlauf am 31. März 2025 festgelegtA2Sachsen-Anhalt Süd / Thüringen Nord 95Trassenverlauf am 18. März 2025 festgelegtBThüringen/Sachsen 84Trassenverlauf am 19. Dezember 2024 festgelegtC1Münchenreuth – Marktredwitz 55Trassenverlauf am 27. September 2024 festgelegtC2Marktredwitz – Pfreimd90Trassenverlauf am 13. Februar 2025 festgelegtD1Pfreimd – Nittenau55Trassenverlauf am 25. Juli 2025 festgelegtD2Nittenau – Pfatter29Trassenverlauf am 22. November 2024 festgelegtD3aPfatter – A 92 bei Isar45Trassenverlauf am 19. Dezember 2024 festgelegtD3bKonverterbereich Isar2Trassenverlauf am 29. April 2024 festgelegtEMühlenbeck – Mechau 91im VerfahrenFMechau – Niederndodeleben97im Verfahren