Unter Freiberufler oder Freiberufliche Tätigkeit versteht man im österreichischen Steuer- und Versicherungsrecht gewisse nicht gewerbescheinpflichtige selbständige berufliche Tätige (respektive Tätigkeiten). help.gv.at. Es ist eine Erweiterung des Begriffs gewerblich Freischaffender auf Werktätige, die nicht werkorientiert arbeiten, etwa Dienstleistungsberufe.
Grundlagen Zu den Freiberuflern zählen beispielsweise:, Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft, esv-sva.sozvers.at, abgerufen am 18. Februar 2012.Freie Berufe in Österreich – Freiberufler und freie Gewerbe inkl. Liste, selbststaendig-machen.at, abgerufen am 17. Februar 2015. Aufsichtsratsmitglieder Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH (ohne Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer) Journalisten, Kolporteure Dolmetscher Selbständige Lehrer Ärzte, Tierärzte, Dentisten (Zahnärzte) Krankenpfleger, Hebammen Notare und Rechtsanwälte Wirtschaftstreuhänder Steuerberater Sachverständige Kunstschaffende Selbständige Programmierer oder Webdesigner
Die Freiberufler gehören zu den Gewerbetreibenden. Fachliche Definition ist:
Freiberufler sind entweder nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) oder nach dem Freiberuflich-Selbständigen Gesetz (FSVG) pflichtversichert.
Nicht unter den Begriff fallen die speziell Freie Berufe genannten Berufe im öffentlichen Interesse, die über eigene Berufsgesetze geregelt sind und eigene Kammern und Sozialversicherungsanstalten haben (wie Ärzte, Ziviltechniker), wobei aber Zahn- und Tierärzte, Notare, Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder in beide Gruppen fallen. Ebenfalls nicht unter den Begriff fällt Freies Gewerbe, das umfasst gewerbliche Erwerbstätigkeit, für die man keinen Befähigungsnachweis benötigt (wie Handelsgewerbe).
Siehe auch Neue Selbstständigkeit
Einzelnachweise
Kategorie:Gewerberecht (Österreich) Kategorie:Steuerrecht (Österreich) Kategorie:Einkommen (Österreich) Kategorie:Unternehmensart