Anton Schlögel (* 2. Juli 1911 in Pirmasens; † 21. Juli 1999 in MarktredwitzSterbezettel Dr. Anton Schlögel, Juli 1999) war ein deutscher Jurist und Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes von 1958 bis 1976.

Familie Anton Schlögel wurde als zweites Kind von Veronika Schlögel, geborener Treml, und des Oberzollinspekteurs Anton Schögel († 1943) geboren. Er war katholisch und heiratete im Juni 1944 Waltrud Klassert. Sie hatten fünf Kinder (Ernst, Birgit, Herbert, Walter und Astrid). Sein 1949 in Nürnberg geborener Sohn Herbert Schlögel wurde Theologe.

Schule, Studium und berufliche Tätigkeit Nach dem Besuch der Volksschule in Hohenburg (Pfalz) zog er mit seinen Eltern Anfang des Jahres 1921 nach Nürnberg und besucht dort ein Gymnasium. Er studierte nach seinem Abitur von 1931 bis 1935 in Erlangen und München Rechts- und Staatswissenschaften. Im Jahr 1938 legte er das Assessor-Examen ab. Eine „Übernahme in den Staatsdienst wurde abgelehnt, da er politisch untragbar sei.“Thomas Klemp: Dr. Anton Schlögel 01. Juli 1911-21. Juli 1999. 2011. Seine Dissertation lieferte er 1943 in Erlangen ab. Der Titel lautet Der freie Wille beim Rücktritt vom Versuch.Eintrag in der Deutschen Nationalbibliothek Nach der Promotion zum Dr. jur. war er zunächst in seiner Heimatstadt Nürnberg als Referendar tätig. Von 1939 bis 1945 war er Soldat. Nach dem Zweiten Weltkrieg ließ sich Schlögel als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht und Landgericht Nürnberg nieder.Munzinger-Archiv Personen – Internationales Biographisches Archiv 34/1958 vom 11. August 1958.

Kriegsdienst und Verwundung Zwischen 1939 und 1945 leistete Schlögel Kriegsdienst als Gebirgs-, später Panzerjäger. Im Juli 1942 wurde er durch einen Lungensteckschuss an der Ostfront in Woronesch schwer verwundet. Bis 1945 wurde er in mehreren Lazaretten und Genesungskompanien versorgt.

Tätigkeit im Deutschen Roten Kreuz (DRK) Mit der Genehmigung der amerikanischen Besatzungsbehörde wurde Schlögel im Sommer 1945 zum vorläufigen Leiter der damaligen Außenstelle Nürnberg des Bayerischen Roten Kreuzes (1945–1947).Anton Schlögel: Neuaufbau des Deutschen Roten Kreuzes nach dem II. Weltkrieg. Bonn 1983. Seite 103 f. Darüber hinaus war er Vorsitzender des BRK-Bezirksverbandes Ober- und Mittelfranken und des BRK-Kreisverbandes Nürnberg (1946–1958). In dieser Zeit war er auch Vorstandsmitglied in der Schwesternschaft Coburg und Ehrenvorsitzender der BRK-Schwesternschaft Nürnberg. Ihm stand die Möglichkeit offen, hauptamtlich hohe Funktionen zu übernehmen; er zog es jedoch vor, weiter als Rechtsanwalt tätig zu sein.Walter Bargartzky anlässlich der Verabschiedung von Schlögel als Generalsekretär; Dokumentation des DRK-Generalsekretariats.

Mit den Rotkreuz-Juristen aus der britischen Zone, Wilhelm von Starck, und Walter Bargatzky aus der französischen Zone, bereitete Schlögel die Neugründung des Deutschen Roten Kreuzes vor. Er sprach auf der Gründungsversammlung des DRK am 4. Februar 1950 auf dem Rittersturz bei Koblenz zu den Themen Innere Struktur des Roten Kreuzes und Stellung der nationalen Rotkreuz-Gesellschaften.Anton Schlögel: Geist und Gestalt des Roten Kreuzes – Eine Auswahl von Reden und Aufsätzen von Anton Schlögel. 2. Auflage. Bonn 1988, S. 15 ff.

Zu einer seiner ersten Stellungnahmen im DRK gehörte die Frage, inwieweit das neugegründete DRK als Rechtsnachfolger des aufgelösten DRK gelten könne und solle. Innerstaatlich lehnte Schlögel die Rechtsnachfolge wegen der Gefahr der Schuldenhaftung ab. Völkerrechtlich jedoch postulierte er, dass eine neuerliche Anerkennung des DRK durch das IKRK überflüssig und die steuerliche und verwaltungsrechtliche Bevorzugung des neuen DRK gerechtfertigt sei.Dieter Riesenberger: Das Deutsche Rote Kreuz 1864–1999. Seite 392 ff.; Vgl. DRK-Gesetz von 9. Dezember 1937, § 18 (Gerichts- und Verwaltungsgebührenfreiheit des DRK)

Zum Generalsekretär des DRK wurde er im Jahr 1958 gewählt; dieses Amt hatte er bis zu seiner Pensionierung im Jahr 1976 inne. Er bekleidete dieses in Bonn ansässige Amt unter den DRK-Präsidenten Heinrich Weitz, Hans Ritter von Lex und Walter Bargatzky. Beratend war er auch für Prinz zu Sayn-Wittgenstein tätig.

Zu einer Auseinandersetzung mit Weitz kam es zum Ende dessen zweiter Amtszeit. Das Nebeneinander zwischen Präsident und Generalsekretär gestaltete sich zunehmend schwieriger. Weitz fühlte sich als Präsident nicht mehr akzeptiert und warf Schlögel vor, seine Person herauszustellen. Trotzdem lobte Weitz den Generalsekretär als eine „Persönlichkeit von unzweifelhafter Sauberkeit […], dessen ganzes berufliches Leben von einem bewundernswerten Idealismus für die Rotkreuzsache getragen und beflügelt“ sei.Riesenberger, 2002, Seite 470 f.

In die Amtszeit von Schlögel fiel auch die Entscheidung das Hospitalschiff Helgoland nach Vietnam zu entsenden. Schlögel fertigte hierfür eine ausführliche rechtliche Beurteilung des Einsatzes an.Anton Schlögel: Völkerrechtliche Aspekte des Einsatzes des Hospitalschiffes "Helgoland". In: Hospitalschiff „Helgoland“. Ein Bericht des Deutschen Roten Kreuzes. Deutsches Rotes Kreuz, Seite 101 ff. Dieses als Zivilkrankenhaus und mit Zivilpersonal des Deutschen Roten Kreuzes ausgestattete Hospitalschiff wurde im Einverständnis mit der Regierung in Vietnam von 1966 bis Ende 1971 zunächst im Hafen von Saigon, später im Hafen von Da Nang, eingesetzt.Deutsches Rotes Kreuz: Hospitalschiff "Helgoland": Ein Bericht des Deutschen Roten Kreuzes.

Er war gerngesehener Gast und Redner auf den Tagungen der Justitiare und Konventionsbeauftragten des DRK und hielt dort verschiedene Vorträge. Auf seine Initiative wurde 1973 der Fachausschuss Humanitäres Völkerrecht im DRK gegründet. Seine Publikation zu den Genfer Abkommen war Standardwerk für viele Konventionsbeauftragte und wurde liebevoll als Der Schlögel bezeichnet. Die knapp 100-seitige Einführung von Schlögel bot einen sehr guten Überblick über die Entstehung, Entwicklung und Anwendung des humanitären Völkerrechts.

Auch nach seiner Amtszeit als Generalsekretär war der in Bonn lebende Schlögel weiter beim Roten Kreuz tätig. So gehörte er von 1976 dem DRK-Präsidium weiter bis 1991 und dem Verband der Schwesternschaften vom DRK von 1979 bis 1987 an. Im Jahr 1991 wurde er Ehrenmitglied des Präsidiums. Das DRK ehrte seinen ehemaligen Generalsekretär aus Anlass seines 75. Geburtstags mit der Herausgabe des Buches Geist und Gestalt des Roten Kreuzes – Eine Auswahl von Reden und Aufsätzen von Anton Schlögel.

Tätigkeit auf internationaler Rotkreuz-Ebene Bereits kurz nach Kriegsende nahm Schlögel Kontakt mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und der Liga der Rotkreuz-Gesellschaften in Genf auf. Der in Teilen veröffentlichte Briefwechsel mit dem ehemaligen IKRK-Präsidenten Max Huber spricht für einen vertrauensvollen Austausch der beiden untereinander.Deutsches Rotes Kreuz: Geist und Gestalt des Roten Kreuzes – Eine Auswahl von Reden und Aufsätzen von Anton Schlögel. 2. Auflage, Bonn 1988. Seite 233 ff. Auch widmete er sein als Standardwerk geltendes Buch über die Genfer Abkommen ihm „in dankbarer Verehrung“.Anton Schlögel: Die Genfer Rotkreuz-Abkommen vom 12. August 1949 sowie das Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges vom 18. Oktober 1907 und Anlage (Haager Landkriegsordnung). Erschienen in 8 Auflagen. Auch mit Hans Haug stand er in freundschaftlicher Beziehung. Er beschreibt Schlögel zusammen mit Jean Pictet als Jünger des Meisters [Huber], die nicht nur das Denken Hubers verinnerlicht haben, sondern dies auch durch Reflexion und einer Fülle an Erfahrungen weiterentwickelt haben.Hans Haug: The Spirit und Structure of the Red Cross. In: International Review of the Red Corss, 28. Jahrgang, Nr. 263, März-April 1988, Seite 189 f. Besonderes Augenmerk legte Schlögel auf das humanitäre Völkerrecht. Dies zeigt u. a. die Auswahl seiner Schriften. Themen wie Bürgerkrieg und die Stellung von Hilfsgesellschaften in bewaffneten Konflikten waren stets seine Themen. Auch zu den Rotkreuz-Grundsätzen und den schwierigen Beziehungen innerhalb der Rotkreuzbewegung schrieb er mehrere Artikel. Er wirkte an Vorarbeiten zu den Diplomatischen Konferenz von 1949 mit sowie in den Jahren 1974 bis 1977 an der Ausarbeitung der Zusatzprotokolle I und II zu den Genfer Abkommen.

Schlögel war mehrmals Teilnehmer auf den Internationalen Rotkreuz-Konferenzen. An der Entstehung der Resolution XX der XVIII. Internationalen Rotkreuz-Konferenz 1952 in Toronto hatte Schlögel entscheidenden Anteil. In dieser Resolution ging es um die Zusammenarbeit zwischen dem Roten Kreuz und den Staaten, um die Freilassung und Unterstützung von Opfern der Nachkriegszeit zu erreichen.Revue internationale de la Croix-Rouge et Bulletin international des Societes de la Croix-Rouge, Supplement, Volume V, Nr. 9, September 1952

Mehrere seiner Texte wurden in englischer Sprache in der International Review of the Red Cross veröffentlicht.

Als Anerkennung seiner Tätigkeiten auf internationaler Ebene wurde Schlögel im Jahr 1987 in Rio de Janeiro die Henry-Dunant-Medaille der Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung verliehen.International Review of the Red Cross, 26. Jahrgang, Nr. 261, November-Dezember 1987

Politische Tätigkeiten Bereits während des Studiums war Schlögel im Studentenwerk tätig. Er schloss sich nach dem Zweiten Weltkrieg der CDU an und war von 1956 bis 1968 Stadtrat von Nürnberg.Munzinger Personen – Internationales Biographisches Archiv

Auszeichnungen Schlögel erhielt zahlreiche in- und ausländische Auszeichnungen, darunter 1969 die Komtur des Ordens des Sterns der italienischen Solidarität und 1974 das Große Bundesverdienstkreuz.

Publikationen (Auswahl) Monografien Geist und Gestalt des Roten Kreuzes – Eine Auswahl von Reden und Aufsätzen von Anton Schlögel. 1951; 2. Auflage Bonn 1988. Die Genfer Rotkreuz-Abkommen vom 12. August 1949 sowie das Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges vom 18. Oktober 1907 und Anlage (Haager Landkriegsordnung). 7. Auflage 1980. Erschienen in 8 Auflagen. Neuaufbau des Deutschen Roten Kreuzes nach dem II. Weltkrieg. 2. Auflage. Bonn 1983.

Deutschsprachige Aufsätze Das Deutsche Rote Kreuz und die moderne Bundesgesetzgebung. In: Tagung der Justiziare des Deutschen Roten Kreuzes 1960, 1961. Bonn 1962. Haben die Genfer Rotkreuz-Abkommen noch eine Chance? In: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), Heft 34/1964. Die Grundsätze des Roten Kreuzes. In: DRK-Schriftenreihe 27, Abteilung Recht, Heft 5. Die XX. Internationale Rotkreuz-Konferenz und Die Tagung des Gouverneurrats der Liga. In: Das Gebot der Stunde : Ansprachen u. Aufsätze im Jahr d. 20. Internat. Rotkreuz-Konferenz (Wien, 2.–9. Okt. 1965). Bonn 1966. Die Entwicklung des humanitären Völkerrechts in der Gegenwart. In: DRK-Schriftenreihe 27, Abteilung Recht, Heft 6. Ein Bild der Zukunftsarbeit des Roten Kreuzes – Gouverneurrat und Internationale Rotkreuz-Konferenz in Istanbul und Der Bürgerkrieg – Eine Studie. In: Schutz des Menschen, Schach dem Krieg : Vortr., Aufsätze, Berichte im Jahr d. 21. Internat. Rotkreuz-Konferenz. Die Resolutionen von Istanbul, 6.–12. Sept. 1969. Bonn 1969. Völkerrechtliche Aspekte des Einsatzes des Hospitalschiffes „Helgoland“. In: Jahrbuch für Internationales Recht, 16. Band, 1973. Möglichkeiten und Grenzen des Roten Kreuzes in der Gegenwart. In: Geist und Gestalt des Roten Kreuzes – Eine Auswahl von Reden und Aufsätzen von Anton Schlögel. 1951; 2. Auflage Bonn 1988. Das Deutsche Rote Kreuz – Nationale Rotkreuzgesellschaft und Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. 1976. Fünf Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes. In: Essays über das Rote Kreuz. 1980. Das humanitäre Recht in der Haager Landkriegsordnung (HLKO) aus heutiger Sicht. (1982) In: Völkerrechtliche Beiträge der Tagungen der Justitiare und Konventionsbeauftragten des Deutschen Roten Kreuzes 1957–1989. Bochum 1995. Das Rote Kreuz und der Friede. In: Der Rotkreuz-Spiegel, Heft 5–6. Hannover 1983.