mini|hochkant=1.2| Bauernrauferei beim Kartenspiel (Gemälde von Adriaen Brouwer, 17. Jahrhundert) mini|hochkant|Kindesmisshandlung als Form der häuslichen Gewalt mini|hochkant|Der Brudermord aus dem Alten Testament, Kain und Abel, von Tizian Gewalt bezeichnet im Deutschen zweierlei: Rechtsphilosophisch bezeichnet es „ordnende Staatsgewalt“ (), soziologisch und gemeinsprachlich dagegen bezeichnet es „zerstörende Gewalttätigkeit“ (): Vorgänge und soziale Zusammenhänge, in denen oder durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd oder schädigend eingewirkt wird. Gemeint ist das Vermögen zur Durchführung einer Handlung, die den inneren oder wesentlichen Kern einer Angelegenheit oder Struktur (be)trifft.
Der Begriff der Gewalt und die Bewertung von Gewalt im Allgemeinen sowie im Privaten (in Form von häuslicher Gewalt) ändert sich im historischen und sozialen Kontext. Auch wird er je nach Zusammenhang (etwa Soziologie, Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft) in unterschiedlicher Weise definiert und ist Änderungen unterworfen, so wurde z. B. das Recht auf gewaltfreie Erziehung in Deutschland im Jahr 2000 eingeführt (siehe Körperstrafe). Im soziologischen Sinn ist Gewalt eine Quelle der Macht. Im engeren Sinn wird darunter häufig eine illegitime Ausübung von Zwang verstanden.
Die Weltgesundheitsorganisation definiert Gewalt in dem Bericht „Gewalt und Gesundheit“ (2002) wie folgt:
Im Sinne der Rechtsphilosophie ist Gewalt gleichbedeutend mit Macht (englisch power, lateinisch potentia) oder Herrschaft (potestas). Zivilrecht und Strafrecht basieren auf dem allgemeinen Gewaltverbot (siehe hierzu auch das Gewaltmonopol des Staates, in dem wiederum Macht die Quelle von Gewalt darstellt). Feminismus und Poststrukturalismus wenden den Gewaltbegriff darüber hinaus auch auf die Sprache an.
Etymologie und Wortgeschichte Das Wort „Gewalt“ geht auf das rekonstruierte protogermanische Verb *waldan und ahd. waltan („stark sein, beherrschen“) zurück, aus dem nhd. u. a. die Formen walten und verwalten entstanden sind. Bereits ahd. erscheint erstmals auch die Substantivierung gewalt, giwalt, und zwar sowohl in der Bedeutung von potestas („Macht“) als auch von violentia („Gewalttätigkeit“, „Unrecht“, „Zwang“). Ebenfalls noch im Ahd. erscheint auch die Adjektivierung giwaltīg* („mächtig“, „kräftig“). Produktiv ist die etymologische Wurzel u. a. auch im Niederländischen (geweld), Dänischen (volde, vold), Bokmål (vold), Nynorsk (vald), Isländischen (valda, vald) und Schwedischen (våld) geworden. Im britischen Englisch existieren mundartlich ein Verb und ein Substantiv wald („herrschen“; „Macht“). Standardenglisch geht wield ([z. B. Macht] „handhaben“) auf *waldan zurück.
Dass das Wort auch in nicht-germanischen Sprachen existiert, weist darauf hin, dass es sogar bereits indogermanischen Ursprungs sein könnte. Im Litauischen, das eine baltische Sprache ist, gibt es Wörter wie valda („Herrschaftsgebiet“) und valdyti („verwalten“). Im Russischen, einer slawischen Sprache, findet sich u. a. власти (vlasti, „Herrschaft“).
Die bis in die Gegenwart bestehende Polysemie des Wortes „Gewalt“ ist jedoch ein hauptsächlich deutsches Phänomen. Dem römischen Rechtsdenken war die Bedeutung von ahd. waltan („Verfügungsmacht haben“) fremd gewesen; den romanischen Sprachen fehlt eine entsprechende Mehrdeutigkeit, franz. violence, ital. violenza, span. violencia bedeutet nicht auch „Macht“. Selbst in den meisten anderen germanischen Sprachen bezeichnen die auf *waldan basierenden Wörter heute entweder potestas (z. B. Scots) oder violentia (z. B. Niederländisch, Schwedisch), aber nicht beides. Allerdings zeigt sich auch im Deutschen eine Tendenz, das Wort zunehmend im Sinne der violentia zu gebrauchen.
Gewalt in verschiedenen Zusammenhängen Interdisziplinär Gewalt wird in den verschiedenen Wissenschaften, aber auch in allgemeineren Diskussionen, oft in Zusammenhang mit Aggression gebracht oder manchmal sogar damit gleichgesetzt. Um beides unter Berücksichtigung der interdisziplinären Forschung systematisch aufeinander zu beziehen, hat Klaus Wahl folgende Unterscheidung vorgeschlagen: Als Aggression bezeichnet er ein Ensemble von der Evolution entstammenden biopsychosozialen Mechanismen zur Ressourcengewinnung und -verteidigung (auch für Verwandte und eine Eigengruppe) – als ultimaten Ursachen (evolutionsbiologischer Vorteil). Diese Mechanismen werden bei Menschen durch Aspekte der individuellen Persönlichkeit, sozioökonomische, kulturelle und situative Umstände und Auslöser aktiviert oder gehemmt sowie durch Emotionen (Furcht, Frustration, Stressgefühl, Schmerz, Wut, Dominanz, Lust) motiviert – als proximaten Ursachen. Aggression erfolgt absichtlich als Drohung mit oder Anwendung von schädigenden Mitteln. Als pathologisch gilt Aggression, die übertrieben, andauernd oder dem Kontext nicht adäquat ist. Mit Aggressivität bezeichnet Wahl das Potential für Aggression. Dagegen bezeichnet Wahl Gewalt als die durch Gesellschaft und Staat historisch und kulturell variabel normierte Teilmenge von Aggression, die je nach Kontext gefordert, gewünscht, geduldet, geächtet oder bestraft wird (wie etwa beim Boxer vs. Mörder; Verteidigungs- vs. Angriffskrieg). Oft ist Gewalt in Hierarchien (Machtstrukturen) eingebettet (z. B. väterliche, staatliche Gewalt).Klaus Wahl, Melanie Rh. Wahl: Biotische, psychische und soziale Bedingungen für Aggression und Gewalt. In: Birgit Enzmann (Hrsg.): Handbuch Politische Gewalt. Formen – Ursachen – Legitimation – Begrenzung. Springer VS, Wiesbaden 2013, ISBN 978-3-531-18081-6, S. 15–42, S. 16f.Klaus Wahl: Aggression und Gewalt. Ein biologischer, psychologischer und sozialwissenschaftlicher Überblick. Spektrum Akademischer Verlag, Heidelberg 2012, ISBN 978-3-8274-3120-2.
mini|hochkant=.85|Kampf Soziologie Norbert Elias sah Gewalt als eine dem Sozialleben unausweichlich innewohnende Größe, mit der Menschen umzugehen lernen müssen. Gewalt war für ihn immer physische Gewalt, die, wenn sie gegen Menschen gerichtet ist, auf Verletzung der körperlichen Integrität zielt, sei es als Folter, Verwundung, Tötung oder Vergewaltigung. In seinem Werk Über den Prozeß der Zivilisation (1939) beschrieb Elias einen Wandel in der sozialen Wahrnehmung von Aggression und Gewalt als Teil des Gesamtprozesses der Herausbildung der Zivilisation. Anhand von zeitgenössischen Textquellen wies er beispielsweise auf, dass impulsive Gewalttätigkeit im Mittelalter, insbesondere öffentliche, also etwa kriegerische Gewalttätigkeit, lustvoller erlebt wurde und weniger mit Scham und Abscheu verbunden war als in späteren Zeiten. Während Fußball im Mittelalter und auch in der frühen Neuzeit noch ein brutaler Sport gewesen war, bei dem Spieler oft ums Leben kamen, gilt dort – von England ausgehend – seit der Moderne Fair Play. In der Gegenbewegung erlangte der Staat ein Gewaltmonopol; historisch wurde dieses, wie Elias herausgearbeitet hat, allerdings auch immer wieder unterlaufen und in Frage gestellt.
Popitz Heinrich Popitz sah Gewalt 1986 als ein spezielles, anthropologisch verankertes Machthandeln:
Um einen inflationären Gebrauch des Gewaltbegriffs abzuwehren, definierte er Gewalt strikt als physische Verletzung und deren Androhung: „Gewalt meint eine Machtaktion, die zur absichtlichen körperlichen Verletzung anderer führt, gleichgültig, ob sie für den Agierenden ihren Sinn im Vollzug selbst hat (als bloße Aktionsmacht) oder, in Drohungen umgesetzt, zu einer dauerhaften Unterwerfung (als bindende Aktionsmacht) führen soll.“ Popitz unterschied Gewalt von aggressionsgetriebenem Verhalten, da Aggression als Motiv oder Impuls für Gewalt gar nicht zwingend eine Rolle spiele; Gewalt könne beispielsweise auch aus Gehorsam erfolgen.
Trutz von Trotha und Birgitta Nedelmann sind Popitz, u. a. bei seiner strengen Fassung des Gewaltbegriffes, später gefolgt.
Enzensbergers Zuspitzung An diese und andere Grundsätzlichkeiten anschließend und auch Genozid (Völkermord) als Mordhandlung(en) bedenkend, hat der Schriftsteller Hans Magnus Enzensberger zu Beginn seiner ab 1993 erschienenen Bürgerkrieg-Essays die in der soziologischen These von der Universalität der Gewalt und ihrer gesellschaftlichen Funktionalität aufscheinende „furchtbare Wahrheit“ (Georg K. Glaser) zum besonderen Vernichtungs- oder Destruktionspotential der Gattung Mensch plastisch ausgedrückt:Hans Magnus Enzensberger: Aussichten auf den Bürgerkrieg. 2. Auflage, Frankfurt 1996, S. 9.
Reemtsmas triadische Gewalttypologie An militärstrategische Hinweise anschließend hat der Literaturwissenschaftler und Sozialtheoretiker Jan Philipp Reemtsma in seiner 2008 erschienenen Studie Vertrauen und Gewalt aktuell drei Typen von Gewalt unterschieden: einmal die lozierende Gewalt, die einen anderen Körper entfernt, weil er der Verfolgung eigener Interessen im Wege steht (z. B. im Krieg, bei Raub und Mord), zum anderen die raptive Gewalt, die sich des anderen Körpers bemächtigt, um ihn für seine Interessen zu benutzen (vor allem in Formen sexueller Gewalt), und schließlich die autotelische Gewalt, die im Unterschied zu den beiden erstgenannten Gewaltformen keinem außerhalb der Gewalthandlung(en) liegenden Zweck dient, sondern vielmehr um ihrer selbst willen angewandt wird.Jan Philipp Reemtsma: Vertrauen und Gewalt. Versuch über eine besondere Konstellation der Moderne. Hamburg 2008. Hierunter thematisiert er ausdrücklich auch den unmittelbaren Lustgewinn Vieler, wenn sie Gewalt anwenden (schrecken, quälen, foltern) können.
Ethnologische Theorien zur Gewalt
Innerhalb der Ethnologie und der Ethnosoziologie ist der Gewaltbegriff umstritten und eine allgemeingültige, klare Definition existiert nicht. Es handelt sich um einen noch sehr jungen Forschungsbereich. Eine ausführliche Theoriebildung fand erst seit den 1940er Jahren statt. Nach Scheper-Hughes und Philippe Bourgois vermieden viele Ethnologen bis weit ins 20. Jahrhundert hinein vor allem deshalb die Untersuchung indigener Gewaltformen, um durch ihre Analyse nicht das Stereotyp von der Primitivität und Brutalität indigener Völker zu stärken.N. Scheper-Hughes, P. Bourgeois (Hrsg.): Violence in war and peace [an anthology] (= Blackwell readers in anthropology 5). Blackwell, Malden, Mass. u. a. 2005, S. 6. mini|Spuren physischer Gewalt, ziviles Opfer im militärischen Konflikt aus dem Kaukasuskrieg 2008 Ethnologische Ansätze können auf einer etischen oder emischen Herangehensweise basieren. Bei einem etischen Vorgehen, welches sich durch eine Analyse vor dem Hintergrund westlich geprägter Wissenschaftskonzepte auszeichnet, kann eine kulturvergleichende Studie durchgeführt werden. Ein emisches Vorgehen hingegen versucht das Phänomen Gewalt mit den jeweiligen kultureigenen Begriffen und Konzepten darzustellen.G. Elwert: Sozianthropologisch erklärte Gewalt. In: W. Heitmeyer, G. Albrecht (Hrsg.): Internationales Handbuch der Gewaltforschung. Westdt. Verlag, Wiesbaden 2002, S. 336.
Die soziale Rolle von Gewalthandlungen in verschiedenen kulturellen Kontexten, ihre kulturspezifischen Ursachen und Bedingungen, sowie die je nach Kultur unterschiedlichen Konzeptionen von Gewalt sind zentrale Fragestellungen der Forschung.
Wichtige Themen in ethnologischen Untersuchungen von Gewalt sind Nationalität, Ethnizität, Rache, „rumor and gossip“, Alkohol, Religion, Aggressivität, Kriegsführung, Selbstmord, Hexerei, strukturelle Auswirkungen von Gewalt sowie Gewaltlosigkeit.