Wildschutzgebiete sind Flächen, die zum Schutz und zur Erhaltung von Wildarten, zur Wildschadensverhütung und zur Wildforschung von besonderer Bedeutung sind.Haseder S. 930

Allgemein Die Ausübung der Jagd in Wildschutzgebieten wird nach Abs. 2 Bundesjagdgesetz durch die Jagdgesetze der Länder geregelt. Wildschutzgebiete werden durch Verordnung der Unteren Jagdbehörden festgelegt. Sie werden durch Hinweisschilder gekennzeichnet. In Hessen gibt es beispielsweise das Wildschutzgebiet Kranichstein.Wildschutzgebiet Kranichstein, aufgerufen am 13. Februar 2015

Zweck Im bayerischen Jagdgesetz werden Flächen ausgewiesen, die sich zum Brüten, Setzen und zur Rast besonders eignen. im Landkreis Cham, aufgerufen 13. Februar 2015 Auf diesen Flächen muss eine Fütterung stattfinden. Zur Beruhigung des Wildes kann ein Betretungsverbot erlassen werden.

Siehe auch Wildschutzgebiet

Literatur Ilse Haseder, Gerhard Stinglwagner: Knaurs Großes Jagdlexikon, Augsburg 2000, ISBN 3-8289-1579-5

Einzelnachweise

Kategorie:Jagdrecht (Deutschland) Kategorie:Schutzkategorie (Umwelt- und Naturschutz)