Das Recht auf Entwicklung wurde 1986 von den Vereinten Nationen zu einem „unveräußerlichen Menschenrecht“ erklärt, „kraft dessen alle Menschen und Völker Anspruch darauf haben, an einer wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Entwicklung, in der alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll verwirklicht werden können, teilzuhaben, dazu beizutragen und daraus Nutzen zu ziehen.“UN 1986: Erklärung über das Recht auf Entwicklung. PDF, 16. Mai 2014.

Jene Erklärung beinhaltet Rechte und Pflichten von Individuen, Gruppen und Staaten. Das Recht auf Entwicklung ist somit nicht nur ein individuelles, sondern auch ein kollektives Recht. Zur Implementierung wurde eine Liste mit konkreten Kriterien und Indikatoren zum Recht auf Entwicklung verfasst.United Nations 2010: Right to Development. Report of the high-level task force on the Implementation of the Right to Development on its sixth session. Addendum: Right to Development Criteria and Operational Sub-Criteria. 10. Mai 2014.

Die Entstehung des Rechts auf Entwicklung Das Drei-Generationen-Modell

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) durch die UNO-Generalversammlung verabschiedet. Zum dreißigsten Jubiläum verfasste 1977 der damalige Direktor der Abteilung für Menschenrechte und Frieden der UNESCO, Karel Vasak, einen Artikel, in welchem er die – nicht unumstrittene – Idee der drei Generationen von Menschenrechten formulierte. Als erste Generation werden hauptsächlich staatsbürgerliche und politische Freiheits- und Beteiligungsrechte bezeichnet (z. B. das Recht auf Leben oder die Religions- und Meinungsfreiheit). Die zweite Generation von Menschenrechten beinhaltet wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (z. B. das Recht auf Arbeit oder das Recht auf soziale Sicherheit).Sukopp, Thomas: Menschenrechte. Anspruch und Wirklichkeit. Menschenwürde, Naturrecht und die Natur des Menschen. Marburg: Tectum Verlag 2003, S. 25f. Vasak zufolge sollte eine dritte Kategorie von kollektiven Rechten von Gesellschaften oder Völkern proklamiert werden, welche die Solidarität als Grundlage nehmen. Diese Solidarrechte sollten unter den Völkern Bedingungen garantieren, um die bereits anerkannten Rechte der ersten und zweiten Generation gewährleisten zu können. Die Menschenrechte der dritten Generation wurden in den 1970/1980er Jahren von den Vereinten Nationen nachträglich als Menschenrechte erklärt, und neben dem Recht auf Entwicklung gehören auch das Recht auf Frieden, auf eine gesunde Umwelt und das Recht auf gemeinsames Menschheitserbe dazu. Die Menschenrechte der dritten Generation gelten als die kollektiven Rechte der Völker, d. h., es werden nicht nur Individuen, sondern auch Kollektive als Rechtssubjekte anerkannt.Sukopp, Thomas: Menschenrechte. Anspruch und Wirklichkeit. Menschenwürde, Naturrecht und die Natur des Menschen. Marburg: Tectum Verlag 2003, S. 27.

Historischer Kontext und Entwicklungstheorien Entstehung von Entwicklungspolitik Die USA und die Sowjetunion kämpften im Kalten Krieg auch in der Entwicklungspolitik um die Vormachtstellung.Akude, John Emeka: Theorien der Entwicklungspolitik. Ein Überblick. In: König, Julian und Johannes Thema (Hrsg.): Nachhaltigkeit in der Entwicklungszusammenarbeit. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften 2011, S. 69–71. Die zweite Antrittsrede vom damaligen Präsidenten der Vereinigten Staaten Harry S. Truman am 20. Januar 1949 wird mitunter als Anfangspunkt internationaler Entwicklungspolitik angesehen.Büschel, Hubertus 2010: Geschichte der Entwicklungspolitik. In: Docupedia-Zeitgeschichte. 18. Mai 2014. Dabei erklärte Präsident Truman, dass die „entwickelten Industrieländer“ den so bezeichneten „unterentwickelten“ Gebieten helfen müssten, der Bevölkerung durch technischen Fortschritt und Investitionen von Kapital zu Entwicklung zu verhelfen.Ziai, Aram 2010: Zur Kritik des Entwicklungsdiskurses. In: Bundeszentrale für politische Bildung. 18. Mai 2014. Damit führte er den Begriff der „Unterentwicklung“ ein, und während der Zeit des Kalten Krieges und der Dekolonisierung gewann das Konzept an Bedeutung.

Erste Entwicklungspolitische Bemühungen der UNO; Modernisierungstheorie Im Jahr 1961 wurde von der UNO-Generalversammlung die erste Dekade der Entwicklungspolitik (1961–1970) einberufen. Entwicklung wurde weitgehend mit wirtschaftlichem Wachstum gleichgesetzt. Durch gezielte finanzielle Unterstützung und den sogenannten trickle-down-Effekt sollte wirtschaftliches Wachstum alle Gesellschaften zu modernen Industriestaaten entwickeln.Leemann, Ramon: Entwicklung als Selbstbestimmung. Die menschenrechtliche Formulierung von Selbstbestimmung und Entwicklung in der UNO. Göttingen: V&R Unipress 2013, S. 278–279.

Diese erste Entwicklungsdekade war unter anderem durch Modernisierungstheorien geprägt, die „Unterentwicklung“ als eine Folge der Stagnation in veralteten, unaufgeklärten Traditionen sahen, und solchen Gesellschaften durch neue Technologien zum industriellen Fortschritt verhelfen wollten.John Emeka Akude 2011: Theorien der Entwicklungspolitik. Ein Überblick. In: König, Julian und Johannes Thema (Hrsg.): Nachhaltigkeit in der Entwicklungszusammenarbeit. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften, S. 74. Modernisierungstheorien erklären einen zwangsläufigen evolutionären Wandel von „unterentwickelten“ Staaten zu modernen Gesellschaften unter dem Diktat der mächtigen Geberstaaten. Diese Legitimierung westlicher Dominanz wurde später stark kritisiert.Akude, John Emeka: Theorien der Entwicklungspolitik. Ein Überblick. In: König, Julian und Johannes Thema (Hrsg.): Nachhaltigkeit in der Entwicklungszusammenarbeit. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften 2011, S. 73–75.

Andere Entwicklungstheorien Strukturalistische Ansätze wiederum lehnen die Ansicht ab, dass die globale Wirtschaft nur durch Spezialisierung und Arbeitsteilung richtig funktioniert. Diese Theorien beruhen hauptsächlich auf den Arbeiten von Raúl Prebisch, welcher die globale Ökonomie nicht als einheitliche Wirtschaft, sondern als ein Konstrukt mit einem mächtigen Zentrum und einer schwachen Peripherie sieht. Dabei entsteht die „Unterentwicklung“ nicht durch eine schlechte lokale Ökonomie, sondern vielmehr durch die lähmenden globalen Wirtschaftsstrukturen.Akude, John Emeka: Theorien der Entwicklungspolitik. Ein Überblick. In: König, Julian u. Johannes Thema (Hrsg.): Nachhaltigkeit in der Entwicklungszusammenarbeit. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften 2011, S. 76–78.

In Anlehnung an strukturalistische Theorien entstanden Dependenz-Theorien, welche auf der Zentrum-Peripherie-Metapher des Strukturalismus aufbauen. Die Vertreter der Dependenz-Theorien verbindet die Ansicht, dass die „Unterentwicklung“ gewisser Staaten historisch durch den Kapitalismus erzeugt und aufrechterhalten wurde.Vgl. Frank, Andre Gunder 1967: Capitalism and Underdevelopment in Latin America. New York: Monthly Review Press „Unterentwickelte Ökonomien“ seien also als Peripherien (als „Entwicklungsstaaten“) von den mächtigen Zentren abhängig. Die Lösung der Theoretiker liegt in einer Abkoppelung der schwachen, nationalen von der westlichen, dominierenden Ökonomie.Akude, John Emeka: Theorien der Entwicklungspolitik. Ein Überblick. In: König, Julian u. Johannes Thema (Hrsg.): Nachhaltigkeit in der Entwicklungszusammenarbeit. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften 2011, S. 79–80.

Die Theorien des Institutionalismus wiederum gehen davon aus, dass durch die Kolonialisierung die „unterentwickelten“ Ökonomien in einen modernen und einen traditionellen Teil aufgetrennt worden sind. Diese Schwächung der internen, nationalen Wirtschaft in den „Entwicklungsländern“ verstärke sich mit der „machtlosen“ Position des betroffenen Staates im globalen Wirtschaftssystem, und diese Rückkoppelung führe zu größerer Abhängigkeit der „Entwicklungsstaaten“ und zu „Unterentwicklung“. Es wird gefordert, dass man den Staat holistisch betrachtet und dass auch die historische Entstehung und Veränderung der Institutionen eines Staates betrachtet werden müssen, wobei betont wird, dass die nationalen Institutionen gestärkt werden müssen, damit diese „Elite“ danach im „unterentwickelten“ Staat eine Entwicklung herbeiführen kann.Akude, John Emeka: Theorien der Entwicklungspolitik. Ein Überblick. In: König, Julian u. Johannes Thema (Hrsg.): Nachhaltigkeit in der Entwicklungszusammenarbeit. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften 2011, S. 80–82.

In den späten 1960er Jahren entstanden unter anderem im Kontext von Bürgerrechtsbewegungen in den USA, der Kritik am Vietnamkrieg und den Studentenbewegungen in Europa die marxistischen Theorien der Entwicklung bzw. der „Unterentwicklung“. Es gibt verschiedene Auslegungen der marxistischen Theorien, aber die meisten sahen den monopolistischen Kapitalismus als Auslöser für „Unterentwicklung“. Paul Baran will deswegen z. B. die Entwicklung mit einem Rückzug aus der globalen Wirtschaft, also aus dem Kapitalismus, fördern.Akude, John Emeka: Theorien der Entwicklungspolitik. Ein Überblick. In: König, Julian u. Johannes Thema (Hrsg.): Nachhaltigkeit in der Entwicklungszusammenarbeit. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften 2011, S. 82. und André Gunder Frank wiederum sieht die Problemlösung in einer sozialistischen Revolution von unten.Akude 2011: 83

Vom Scheitern der Ersten Entwicklungsdekade hin zur Behauptung eines Menschenrechts auf Entwicklung Bereits in der UNO-Generalversammlung von 1966 zeichnete sich ein Scheitern der ersten Entwicklungsdekade ab, und es wurde begonnen, die Entwicklungsstrategien für eine nächste Dekade auszuarbeiten.Leemann, Ramon: Entwicklung als Selbstbestimmung. Die menschenrechtliche Formulierung von Selbstbestimmung und Entwicklung in der UNO. Göttingen: V&R Unipress 2013, S. 280. 1968 wurde an der Internationalen Konferenz über Menschenrechte in Teheran ein Zusammenhang zwischen der Verwirklichung von Menschenrechten und Entwicklung erkannt. Das Problem der Menschenrechte in „Entwicklungsstaaten“ wurde im darauffolgenden Jahr im so genannten Ganji-Bericht näher betrachtet. Dieser befasste sich mit dem Problem der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in Entwicklungsländern. Die Zweite Entwicklungsdekade wurde 1970 proklamiert und konzentrierte sich viel stärker auf Eigeninitiative und auf Kooperation zwischen den Entwicklungsländern.Leemann, Ramon: Entwicklung als Selbstbestimmung. Die menschenrechtliche Formulierung von Selbstbestimmung und Entwicklung in der UNO. Göttingen: V&R Unipress 2013, S. 294–296. Durch die Einbindung der „Entwicklungsstaaten“ in den offenen Weltmarkt sollte es diesen bald möglich sein, ihr wirtschaftliches Wachstum selbstständig zu finanzieren. Auch das Individuum wurde stärker gewichtet, und es wurde festgelegt, dass die menschliche Würde durch sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt gewährleistet werden müsse.Leemann, Ramon: Entwicklung als Selbstbestimmung. Die menschenrechtliche Formulierung von Selbstbestimmung und Entwicklung in der UNO. Göttingen: V&R Unipress 2013, S. 286. Im Jahr 1974 wurde dann in einer Sondersession der Menschenrechtskommission von Keba M’Baye, einem senegalesischen Richter und Politiker, das „Menschenrecht auf Entwicklung“ zum ersten Mal erwähnt und verteidigt:

Die Ausformulierung eines Menschenrechts auf Entwicklung