mini|Die Ubudiah-Moschee in Kuala Kangsar in Malaysia, die nach dem Prinzip der ʿUbūdīya benannt ist. ʿUbūdīya () ist ein islamisches Frömmigkeitsideal, das das Verhältnis des gläubigen Menschen gegenüber Gott betrifft. Das Konzept, das an verschiedene Koranverse und Hadithe anknüpft, in denen Mohammed und die Menschen als „Diener Gottes“ (ʿibād Allāh) beschrieben werden, wurde zunächst im Bereich der Sufik erörtert. Ähnlich wie der Begriff der Demut bezeichnet ʿUbūdīya dort eine Gesinnung der Dienstwilligkeit gegenüber Gott. Mehrere Gelehrte, darunter Ibn Taimīya und ʿAbd al-Wahhāb asch-Schaʿrānī, verfassten eigenständige Abhandlungen zur ʿUbūdīya. Durch Vermittlung von Ibn Taimīya hat das Konzept im 20. Jahrhundert auch Eingang in das islamistische Denken gefunden. Eine zentrale Rolle spielte es in der Schrift „Zeichen auf dem Weg“ (Maʿālim fī ṭ-ṭarīq) des islamistischen Theoretikers Sayyid Qutb. Für ihn bildete die „ʿUbūdīya gegenüber Gott allein“ das wichtigste Merkmal zur Unterscheidung der muslimischen Gesellschaft von der dschāhilitischen Gesellschaft.
Sprachlich ist der Begriff ʿUbūdīya von der arabischen Wortwurzel ʿabada abgeleitet, das die Bedeutung von „dienen, verehren“ hat. Das zugehörige Substantiv ʿabd bedeutet „Sklave, Knecht, Diener“. Von der gleichen Wortwurzel ist auch der Begriff ʿIbāda gebildet, der allgemein die gottesdienstliche Praxis im Islam bezeichnet. Neben seiner terminologischen Bedeutung als Bezeichnung für eine religiöse Gesinnung wird ʿUbūdīya im modernen Arabischen auch als allgemeiner Begriff für Sklaverei verwendet. Mehrere Moscheen sind nach dem Prinzip der ʿUbūdīya benannt, so die Ubudiah-Moschee in Kuala Kangsar in Malaysia.
Sufische Definitionen von ʿUbūdīya Während ʿIbāda allgemein die gottesdienstliche Praxis bezeichnet, wird ʿUbūdīya bei den meisten Sufis als Bezeichnung für eine religiöse Haltung verwendet, die darüber hinausgeht. So meinte zum Beispiel Abū l-Qāsim an-Nasrābādī (gest. 977/78), dass die ʿUbūdīya dann eintrete, wenn der Mensch nicht mehr seine eigene Verehrung (taʿabbud) Gottes sehe, sondern ganz in der Betrachtung des Verehrten aufgehe.Vgl. Hartmann: Al-Ḳuschairîs Darstellung des Ṣûfîtums. 1914, S. 5. Die meisten Sufis waren auch der Auffassung, dass die ʿUbūdīya auf einer höheren Stufe stehe als ʿIbāda. So lehrte zum Beispiel Abū ʿAlī ad-Daqqāq (gest. 1015), dass ʿIbāda allen Gläubigen zukomme, während die ʿUbūdīya der religiösen Elite vorbehalten sei. Unter Anspielung auf Koranvers Sure 15:99: „Und diene Deinem Herrn, bis die Gewissheit (al-yaqīn) zu dir kommt!“ äußerte er, dass die ʿIbāda denjenigen eigen sei, die das „Wissen der Gewissheit“ (ʿilm al-yaqīn) besäßen, während die ʿUbūdīya nur denen zukomme, die das „Wesen der Gewissheit“ (ʿain al-yaqīn) besäßen.Vgl. al-Qušairī: ar-Risāla fī t-taṣauwuf. Dt. Übers. Gramlich 1989. S. 282.
Insbesondere gehört aber zur ʿUbūdīya die Anerkennung von Gottes allumfassender Herrschaft. So lehrte der ägyptische Mystiker Dhū n-Nūn al-Misrī (gest. 859): „Die ʿUbūdīya besteht darin, dass du in jeder Lage sein (= Gottes) Diener bist, so wie er in jeder Lage dein Herr ist.“Zit. bei al-Qušairī: ar-Risāla fī t-taṣauwuf. Dt. Übers. Gramlich 1989. S. 282. Eine andere Definition lautete, dass die ʿUbūdīya das „Schauen“ bzw. „Sichbewusstsein“ (šuhūd) von Gottes Herrschaftlichkeit (rubūbīya) sei.Vgl. al-Qušairī: ar-Risāla fī t-taṣauwuf. Dt. Übers. Gramlich 1989. S. 283 und Hartmann: Al-Ḳuschairîs Darstellung des Ṣûfîtums. 1914, S. 6. So wie die Herrschaftlichkeit (rubūbīya) eine Qualität Gottes ist, die niemals zu bestehen aufhört, so soll auch die ʿUbūdīya eine Eigenschaft des Menschen sein, die ihn nicht verlässt, solange er lebt.Vgl. al-Qušairī: ar-Risāla fī t-taṣauwuf. Dt. Übers. Gramlich 1989. S. 286. Der Orientalist Richard Hartmann meinte, dass diese Vorstellung von ʿUbūdīya in idealtypischer Weise das verkörpere, was Friedrich Schleiermacher in seinen Reden „Reden über die Religion“ das Gefühl der „schlechthinnigen Abhängigkeit“ von Gott nannte und als Grundlage jeder Religion beschrieb.Vgl. Hartmann: Al-Ḳuschairîs Darstellung des Ṣûfîtums. 1914, S. 5.
Al-Quschairī, der in seinem Handbuch zur Sufik der ʿUbūdīya ein eigenes Kapitel gewidmet hat, führt dort noch zahlreiche andere Definitionen für dieses Konzept an. In mehreren von ihnen spielt die Anerkennung der göttlichen Vorherbestimmung (Qadar) eine wichtige Rolle. So lautete eine Definition, dass die ʿUbūdīya die Absage an das Wählen hinsichtlich der in Erscheinung tretenden göttlichen Bestimmungen (tark al-iḫtiyār fīmā yabdū min al-aqdār) sei. Der ägyptische Gelehrte Mustafā al-ʿArūsī (gest. 1876), der eine Glosse zum Handbuch al-Quschairīs verfasste, erklärte dort, dass mit der Absage an das Wählen die Flucht „vom Unheil der eigenen Wahl zur Schönheit der Wahl Gottes“ gemeint sei.Vgl. Gramlichs Anmerkungen in seiner Übersetzung von al-Qušairī: ar-Risāla fī t-taṣauwuf. 1989. S. 282. Nach einer anderen Definition ist ʿUbūdīya „die Verrichtung der Gehorsamspflichten unter der Auflage, sie zu mehren, alles, das vom eigenen Ich ausgeht, geringzuschätzen und die edlen Taten, die durch einen selbst geschehen, als von Gottes Bestimmung herkommend anzuerkennen.“Vgl. al-Qušairī: ar-Risāla fī t-taṣauwuf. Dt. Übers. Gramlich 1989. S. 282 und Hartmann: Al-Ḳuschairîs Darstellung des Ṣûfîtums. 1914, S. 6. Auch heißt es, dass zu den Kennzeichen der ʿUbūdīya der Verzicht auf das Planen (tadbīr) und die Betrachtung der göttlichen Vorherbestimmung (taqdīr) gehöre.Vgl. al-Qušairī: ar-Risāla fī t-taṣauwuf. Dt. Übers. Gramlich 1989. S. 282.
Wichtige Aspekte der ʿUbūdīya waren nach sufischer Vorstellung außerdem die Tugenden der „Bescheidung“ (riḍā) und „Geduld“ (ṣabr). Den Sufi Abū ʿAlī al-Dschuzdschānī zitiert al-Quschairī mit der Aussage: „Die Bescheidung ist das Haus der ʿUbūdīya, die Geduld ihre Tür und die Hingebung (tafwīḍ) ihr Gemach.“Vgl. al-Qušairī: ar-Risāla fī t-taṣauwuf. Dt. Übers. Gramlich 1989. S. 284 und Hartmann: Al-Ḳuschairîs Darstellung des Ṣûfîtums. 1914, S. 5. Nach Ahmad ibn ʿAtā', einem Sufi, der 923/24 hingerichtet wurde, besteht die ʿUbūdīya aus vier Tugenden: der treuen Einhaltung von Versprechen, der Wahrung der religionsgesetzlichen Grenzen, der Bescheidung mit dem, was existiert, und dem geduldigen Verzicht auf das, was fehlt. Diese Definition der ʿUbūdīya wurde später auch von ʿAlī ibn Muhammad al-Dschurdschānī in seinem "Buch der Definitionen" (Kitāb at-Taʿrīfāt) übernommen.Vgl. al-Ǧurǧānī: Kitāb at-Taʿrīfāt. Ed. Gustav Flügel. Leipzig 1845. S. 151. Digitalisat
Der ägyptische Sufi ʿAbd al-Wahhāb asch-Schaʿrānī verfasste eine eigene Abhandlung, in der er die Regeln der ʿUbūdīya (ādāb al-ʿubūdīya) beschrieb. Dort sagte er: „Es gibt auf dem Weg zu Gott nichts, was näher an ihn heranführt als das Tor der ʿUbūdīya, denn sie ist reine Demut (ḏull) und Unterwürfigkeit (ḫuḍūʿ) und das Erkennen der eigenen Unzulänglichkeit (ruʾyat at-taqṣīr). Wenn dagegen Stolz und Hochmut bei jemandem eintreten und ihm die Demut fehlt, dann verhält er sich regelwidrig und der Name der ʿUbūdīya wird ihm entzogen.“Vgl. Aš-Šaʿrānī: Al-Anwār al-Qudsīya fī Bayān ādāb al-ʿubūdīya. 1900, S. 45f.
Die ʿUbūdīya als „höchster Rang“ des Menschen Obwohl der Begriff der ʿUbūdīya eigentlich nahelegt, dass damit eine Erniedrigung verbunden ist, wird allgemein hervorgehoben, dass sie eine Auszeichnung des Menschen darstellt. Al-Quschairī zitiert seinen Lehrer Abū ʿAlī ad-Daqqāq mit der Aussage, dass es „nichts ehrenvolleres für den Gläubigen als die Dienstbarkeit (ʿubūdīya) und keine vollkommenere Benennung für ihn gibt, als wenn man ihn nach der Dienstbarkeit benennt.“Vgl. al-Qušairī: ar-Risāla fī t-taṣauwuf. Dt. Übers. Gramlich 1989. S. 284. Als Beweis dafür verwies ad-Daqqāq darauf, dass Mohammed im Koran an mehreren besonders wichtigen Stellen nicht als Prophet oder Gesandter, sondern als Knecht (ʿabd) erwähnt wird, so im Zusammenhang mit seiner Nachtreise in Sure 17:1, wo es heißt: „Gepriesen sei, der seinen Knecht nachts reisen ließ“ sowie in Sure 53:10 „Und er gab seinem Knecht jene Offenbarung ein“.Vgl. al-Qušairī: ar-Risāla fī t-taṣauwuf. Dt. Übers. Gramlich 1989. S. 284.
Eine ähnliche Auffassung vertrat auch Ibn Qaiyim al-Dschauzīya (gest. 1350). Er erklärte in seiner Abhandlung „Schlüssel zum Haus der Glückseligkeit“ (Miftāḥ dār as-saʿāda): „Als Gott seine Schöpfung in verschiedenen Arten und Zuständen erschuf und in seinem Urteil vorherbestimmte, Adam und seine Nachkommen vielen seiner Geschöpfe vorzuziehen, machte er seine Knechtschaft (ʿubūdīya) zu der höchsten ihrer Rangstufen. Ich meine damit die freiwillige Knechtschaft (al-ʿubūdīya al-iḫtiyārīya), die sie aus Gehorsamsgefühl (ṭauʿan) und aus freien Stücken (iḫtiyāran) erbringen, nicht aus Zwang und Not.“ Zur Erklärung führt er einen Hadith an, wonach Gott dem Propheten Mohammed einen Engel schickte, der ihn vor die Wahl stellte, ob er ein Engel-Prophet (malak nabī) oder Knecht-Prophet (ʿabd nabī) sein wolle. Da er sich nicht entscheiden konnte, schaute er ratsuchend zu Gabriel. Dieser riet ihm mit Zeichen, bescheiden zu sein. Daraufhin sagte er: „Ich will lieber ein Knecht-Prophet sein.“Vgl. Ibn Qaiyim al-Ǧauzīya: Miftāḥ dār as-saʿāda. 1980, S. 6.
Als Beweis dafür, dass die ʿUbūdīya der „erhabenste von seinen Rängen“ (ašraf maqāmāti-hī) ist, verweist Ibn Qaiyim al-Dschauzīya ähnlich wie ad-Daqqāq darauf, dass Mohammed im Koran an mehreren besonders wichtigen Stellen als Knecht (ʿabd) erwähnt wird. Diese Koranverse und einen Hadith, in dem Mohammed von Jesus als Knecht bezeichnet wird, sieht Ibn Qaiyim al-Dschauzīya als Beleg dafür an, dass „er jenen höchsten Grad durch die Vollkommenheit seiner Dienstbarkeit (ʿubūdīya) gegenüber Gott und die Vollkommenheit der Vergebung Gottes für ihn erlangt hat.“Vgl. Ibn Qaiyim al-Ǧauzīya: Miftāḥ dār as-saʿāda. 1980, S. 6. Da die ʿUbūdīya bei Gott einen so hohen Stellenwert habe, so erklärt Ibn Qaiyim al-Dschauzīya, habe er Adam und seine Nachkommen an einem Ort wohnen lassen, an dem sie durch die Vollkommenheit ihres Gehorsams gegenüber Gott, durch die Annäherung an ihn und die Aufgabe ihrer Gewohnheiten diesen Grad erreichen könnten.Vgl. Ibn Qaiyim al-Ǧauzīya: Miftāḥ dār as-saʿāda. 1980, S. 6.
Auch asch-Schaʿrānī spricht von der ʿUbūdīya als dem „exklusivsten Rang der Propheten und Erzgerechten“ (aḫaṣṣ marātib al-anbiyāʾ wa-ṣ-ṣiddīqīn).Vgl. Aš-Šaʿrānī: Al-Anwār al-Qudsīya fī Bayān ādāb al-ʿubūdīya. 1900, S. 3. Wie er am Anfang seiner Abhandlung erklärt, wurde ihm die Bedeutung der ʿUbūdīya erst bei einem offenbarungsartigen religiösen Erlebnis klar. Dieses datiert er auf den 17. Radschab 931h (= 10. Mai 1525). Wie er beschreibt, war er an diesem Tag sehr unzufrieden und betrübt darüber, dass er noch nicht den Rang eines Gottesfreundes erreicht hatte. Als er daraufhin in al-Fustat gegenüber der Nilinsel Roda spazieren ging, hörte er dort einen unsichtbaren Rufer (hātif), der ihm mitteilte, dass selbst in dem Fall, dass Gott ihn mit allem Wissen über den Kosmos ausstatten und ihm Wundertätigkeit verleihen würde, er damit noch nichts von der ʿUbūdīya erlangt hätte. Nachdem er durch dieses Erlebnis die Bedeutung der ʿUbūdīya verstanden hatte, beschloss er, darüber eine Abhandlung abzufassen.Vgl. Aš-Šaʿrānī: Al-Anwār al-Qudsīya fī Bayān ādāb al-ʿubūdīya. 1900, S. 2f.
Ibn Taimīyas ʿUbūdīya-Abhandlung