Die Grundsätze wurden von der XX. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert.Resolutions adopted by the XXth International Conference of the Red Cross. In: International Review of the Red Cross, Nr. 56, November 1965 Der vorliegende angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der XXV. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden.Offizielle deutsche Fassung der Grundsätze der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. In: Auszüge der Revue Internationale de la Croix-Rouge, Band XLI, Nr. 3, Mai-Juni 1990, Seite 151–153

Menschlichkeit Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.

Unparteilichkeit Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.

Neutralität Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.

Unabhängigkeit Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.

Freiwilligkeit Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.

Einheit In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offenstehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.

Universalität Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle Nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.

Ideell, sachlich und logisch zusammenhängend bilden die Grundsätze ein Ganzes; „nur die ganze ‚Charta‘ charakterisiert die Bewegung und macht ihre Besonderheit, ja Einmaligkeit aus.“Hans Haug, 1995, Seite 466

Entwicklung der Grundsätze mini|150px|Gustave Moynier, Präsident des IKRK (1864–1910)

Schon Henry Dunant stellte in seiner Schrift „Eine Erinnerung an Solferino“ einheitliche Grundsätze zur Verwundetenversorgung auf (Freiwilligkeit und Universalität). Die Gründungsmitglieder der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung kamen danach schon früh überein nach gemeinsamen Zielen und Grundsätzen zu handeln.

Im Jahr 1875 beschreibt der Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), Gustave Moynier zunächst vier, mehr organisatorische Grundprinzipien des Roten Kreuzes: Prinzip der Zentralisierung Prinzip der Vorsorge Prinzip der Gegenseitigkeit und Prinzip der Solidarität.

Moynier sah das IKRK als „Hüter dieser Grundsätze“ und fordert es auf, „bei Bedarf seinen Einfluss geltend zu machen, um zu verhindern, dass von diesen Regeln abgewichen wird.“Gustave Moynier: Ce que c'est que la Croix rouge. In: Bulletin International des Sociétés de Secours aux Militaires Blessés, Volume 6, Ausgabe 21, Januar 1875, Seite 1–8

Als das IKRK im Jahr 1919 seiner ersten Statuten ausarbeitet, stellt es sich die Aufgabe, „die der Institution zugrunde liegenden fundamentalen, einheitlichen Grundsätze aufrechtzuerhalten“ ohne sie näher zu definieren. Dies tat im Jahre 1920 ein Mitglied des Komitees, Edmond Boissier. Er schreibt: „Der bis heute von allen unter der Fahne des Roten Kreuzes vereinigten Gesellschaften anerkannte und verkündete Grundsatz ist die universelle Nächstenliebe, die sich dem Dienst an der leidenden Menschheit weiht, ohne Unterschied der Religion, der Rasse und der Grenzen. Nächstenliebe und Universalität sind neben Unabhängigkeit und Unparteilichkeit die wesentlichen und unterscheidenden Merkmale des Roten Kreuzes.“Edmond Bossier: L'avenir de la Croix-Rouge. In: Revue Internationale de la Croix-Rouge et Bulletin international des Sociétés de la Croix-Rouge, Volume 2, Issue 20, August 1920, Seite 881–888 Bei der Überarbeitung der Statuten des IKRK werden im Jahr 1921 als „Summe der fundamentalen Grundsätze“ die folgenden Grundsätze niedergelegt: Unparteilichkeit, politische, konfessionelle und wirtschaftliche Unabhängigkeit, Universalität und Gleichberechtigung seiner Mitglieder.Statuts du Comite international de la Croix-Rouge, Artikel 3. In: Revue Internationale de la Croix-Rouge et Bulletin international des Sociétés de la Croix-Rouge, Volume 3, Issue 28, April 1921, Seite 379–380 Die im selben Jahr tagende X. Internationale Rotkreuzkonferenz (Genf, 1921) bekräftigt die Leitposition des IKRK mit einer Resolution. „Sie [die Konferenz] anerkennt das Komitee als Hüter und Verbreiter der moralischen und rechtlichen Richtlinien der Institution und beauftragt es, mit deren weltweiter Verbreitung und Anwendung.“X. Internationale Rotkreuzkonferenz, Genf, 1921, Entschliessung XVI, (Organisation internationale de la Croix-Rouge) Absatz 3, Compte rendue, Seite 221 Der wohl für die damaligen Autoren so selbstverständliche Grundsatz der Menschlichkeit wird weder bei Bossier, noch in den damaligen Statuten des IKRK erwähnt.Jean Pictet, 1956, Seite 14 Weitere Arbeiten zu den Grundsätzen liefert IKRK-Präsident Max Huber in seiner Schrift Croix-Rouge et neutralité (Das Rote Kreuz und die Neutralität).Max Huber: Croix-Rouge et neutralité. In: Revue Internationale de la Croix-Rouge et Bulletin international des Sociétés de la Croix-Rouge, Volume 18, Issue 209, Mai 1936, Seite 353–363

Die bisher vier vom IKRK ausgearbeiteten Grundsätze wurden im Jahr 1946 erheblich erweitert. Der Gouverneursrat der Liga der Rotkreuz-Gesellschaften (heute: Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften) verabschiedet in Oxford im Jahr 1946 eine lange Liste mit Grundsätzen. Dabei handelt es sich um 13 „Oxford-Regeln“ die mit sechs Anwendungsregeln ergänzt werden. Abgesehen von den zuvor bestehenden vier Grundsätzen handelt es sich bei diesem umfassenden Werk jedoch nur um Regelungen die die innerverbandliche Ordnung des Roten Kreuzes betreffen. Neutralität und Unabhängigkeit tauchen dabei gar nicht auf. 1948 ändert der Gouverneursrat der Liga die Liste der Grundsätze.The Principles of the Red Cross. In: International Red Cross Handbook, Genf 1983, Seite 549 ff.

mini|Die Symbole Rotes Kreuz und Roter Halbmond am Rotkreuz-Museum Genf, Schweiz

Die XVIII. International Rotkreuzkonferenz (1952, Toronto) ruft die Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften auf, sich strikt an die Grundsätze zu halten. Unparteilichkeit, politische, rassische, religiöse und wirtschaftliche Unabhängigkeit, Universalität und die Gleichberechtigung aller Nationalen Gesellschaften werden in der Resolution X a als „Eckpfeiler der Rotkreuzbewegung“ genannt.The Principles of the Red Cross. In: International Red Cross Handbook, Genf, 1983, Seite 552

Eine erste systematische Studie über die Grundsätze erschien im Jahr 1955. Jean Pictet, Mitarbeiter, später Mitglied des IKRK und wohlverdienter Kenner des Roten Kreuzes zählt in seinem Grundlagenwerk siebzehn Grundsätze auf, die er in zwei Kategorien unterteilt: Fundamentale Grundsätze: Humanität, Gleichheit, Proportionalität, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Universalität; Organische Grundsätze: Selbstlosigkeit, Unentgeltlichkeit, Freiwilligkeit, zusätzlicher Beistand. Selbständigkeit, Allgemeinzugänglichkeit, Gleichheit der nationalen Gesellschaften, Einheit, Solidarität, Vorsorge.Jean Pictet, 1956 Diese Studie führt zu einer weiteren Diskussion über die Grundsätze.

In einem Antrag der Japanischen Rotkreuzgesellschaft wurde gefordert, die von Pictet aufgestellten Grundsätze zu verabschieden und die 1946/48 aufgestellten Regeln durch diese zu ersetzen. Eine Arbeitsgruppe wurde errichtet; diese schlug 1959 eine neuerliche Fassung den Nationalen Gesellschaften vor. Die hierauf eingereichten Rückmeldungen waren überwiegend positiv. Lediglich Anmerkungen der Allianz der Sowjetischen Rotkreuz- und Rotmondgesellschaften wurden kritisch beraten.Jean-Luc Blondel, 1991, Seite 218 Der Delegiertenrat nahm im Oktober 1961 den nunmehr vorliegenden Text mit geringfügigen Änderungen an. Im September 1962 werden im Deutschen Roten Kreuz diese neuen Grundsätze durch einen Vortrag des DRK-Generalsekretärs Anton Schlögel in Bad Harzburg vorgestellt.Anton Schlögel: Die Grundsätze des Roten Kreuzes. In: Tagungen der Justitiare des Deutschen Roten Kreuzes. DRK-Schriftenreihe Nr. 27, Heft 5, Bonn 1965, Seite 39–48 Im Österreichischen Roten Kreuz (ÖRK) durch Vortrag von Pictet auf der 2. Juristentagung des ÖRK 1962.Jean Pictet: Die Doktrin des Roten Kreuzes. In: Vorträge auf der 2. Juristentagung veranstaltet von der Österreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuz, Wien 1962. Genf 1962

Die XXV. Internationale Konferenz (1965, Wien) verabschiedete die Grundsätze als Resolution VIII einstimmig ohne Diskussion. Ein Konferenzteilnehmer dazu: „Es war ein feierlicher Augenblick, als die Grundsätze des Roten Kreuzes endgültig angenommen wurden (Resolution Nr. VIII). Sämtliche Teilnehmer erhoben sich von ihren Plätzen und bekundeten in stummer Eintracht, daß sie diese Grundsätze als die verpflichtende Grundlage der Rotkreuz-Arbeit anerkennen. […] Es ist ein unbestreitbarer Erfolg, daß diese Grundsätze ohne Gegenstimmen und ohne jede Enthaltung in dieser feierlichen Form angenommen worden sind. Damit hat das Internationale Rote Kreuz in einer Weise für sich Zeugnis abgelegt, wie bisher wohl nur selten in seiner langen traditionsreichen Geschichte.“Schlögel, 1962, Seite 58 f.

Im Jahr 1986 fand eine sprachliche Überarbeitung (Internationale Rotkreuz und Rothalbmond-Bewegung statt bisher Rotes Kreuz; ideologischen Auseinandersetzungen statt wie bisher weltanschaulichen Auseinandersetzungen im Grundsatz Neutralität; Hinzufügung der Rothalbmond-Gesellschaften im Grundsatz Einheit) und Neuverabschiedung des Textes statt. Die Aufnahme der Grundsätze in die Präambel der Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zeigt dabei die besondere Wichtigkeit, die den Grundsätzen in der Bewegung zukommt.International Review of the Red Cross, Nr. 255, November-Dezember 1986, Seite 25 ff.

Eine umfassende Interpretation der Grundsätze bietet Hans Haug, Ehrenmitglied des IKRK, in seiner, in mehreren Sprachen erschienenen Schrift Menschlichkeit für alle, die in der ersten Auflage im Jahr 1991 erschien.Hans Haug, 1995, Seite 463–515

Anlässlich des 50. Jubiläums der Grundsätze, im Jahr 2015, veröffentlichte das Deutsche Rote Kreuz eine 36seitige Broschüre mit dem Thema „Das Deutsche Rote Kreuz und die Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung“. Ziel dieser Publikation ist es, zu einem verbesserten Verständnis der Bedeutung, Auslegung und Anwendung der Grundsätze innerhalb und außerhalb der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung beizutragen.

Genfer Abkommen und Grundsätze