miniatur|Zweisprachiges Ortsschild Deutsch/Friesisch in Niebüll

Das Friesisch-Gesetz (Friesisch: Friisk Gesäts; Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid; deutsch: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum – FriesischGFriesisch-Gesetz auf Wikisource) ist ein vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) und vor allem vom Landtagsabgeordneten Lars Harms eingebrachtes und am 11. November 2004 vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedetes Gesetz.

Es regelt nach mehreren Neufassungen unter anderem folgende Punkte: Friesisch ist im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland (Kreis Pinneberg) neben Deutsch die zweite im Amtsgebrauch und vor Gericht zugelassene Sprache Das Bekenntnis zur friesischen Volksgruppe ist frei Friesische Sprachkenntnisse werden bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst berücksichtigt Beschilderung an Gebäuden kann zweisprachig sein Die Farben und das Wappen der Friesen können im Kreis Nordfriesland neben den Landesfarben und dem Landeswappen verwendet werden. Die friesischen Farben sind Gold-Rot-Blau. (§5) Siegel und Briefbögen können zweisprachig abgefasst werden Ortstafeln können zweisprachig angefertigt werden Die wegweisende Beschilderung an Straßen wird zweisprachig ausgeführt Eine Liste der offiziellen friesischsprachigen Ortsnamen in Nordfriesland und auf Helgoland ist dem Gesetz beigefügt Das Gesetz wird in deutscher und in friesischer Sprache verkündet

Weblinks

Version seit 30. Juni 2016 Gesetzentwurf (PDF; 31 kB) Meldung über Verabschiedung in: Hamburger Abendblatt, 12. November 2004

Einzelnachweise

Kategorie:Rechtsquelle (Schleswig-Holstein) Kategorie:Rechtsquelle (21. Jahrhundert) Kategorie:Friesische Sprache Kategorie:Nordfriesische Volksgruppe Friesisch Kategorie:Sprache und Recht