Der Schiedsort, auch als Sitz des Schiedsgerichts, Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens (so ZPO) oder im Englischen seat of arbitration bezeichnet, ist der Ort, an dem ein Schiedsverfahren vor einem Schiedsgericht rechtlich verankert ist. Er muss nicht identisch sein mit dem Ort, an dem das Schiedsgericht tatsächlich tagt.Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl. 2008, Rn. 1393

Festlegung Die Parteien können den Schiedsort in der Schiedsvereinbarung frei vereinbaren ( ZPO). Der Schiedsort muss dabei in keinerlei Beziehung zu den Parteien selbst oder dem Rechtsstreit stehen.Kreindler/Schäfer/Wolff, Schiedsgerichtsbarkeit - Kompendium für die Praxis, 2006, Rn. 236Münch in Münchener Kommentar ZPO, 4. Aufl. 2013, § 1043 Rn. 7Schlosser in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2014 § 1043 Rn. 5 Die Vereinbarung kann auch konkludent erfolgen.Kreindler/Schäfer/Wolff, Schiedsgerichtsbarkeit - Kompendium für die Praxis, 2006, Rn. 238 Gibt es hingegen überhaupt keine Hinweise, was die Parteien als Schiedsort festlegen wollten, bestimmt das Schiedsgericht den Schiedsort.

Rechtliche Bedeutung Nach dem Schiedsort bestimmt sich das anwendbare Verfahrensrecht (lex loci arbitri), ob der Schiedsspruch in einem bestimmten Land als ausländisch oder inländisch behandelt wird und welche staatlichen Gerichte für das Schiedsverfahren begleitende Maßnahmen und Aufhebungsanträge zuständig sind.Wilske/Markert in BeckOK ZPO, Stand: 1. Januar 2015, § 1043 Rn. 1Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl. 2008, Rn. 1393

Praxis In der Praxis haben sich bestimmte Städte als traditionell beliebte Schiedsorte herauskristallisiert. Hintergrund sind ein sachgerechtes Schiedsverfahrensrecht, in Schiedssachen erfahrene örtliche Gerichte und eine spezialisierte Anwaltschaft.Kreindler/Schäfer/Wolff, Schiedsgerichtsbarkeit - Kompendium für die Praxis, 2006, Rn. 266

Einzelnachweise

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