Geprüfte/r IT-Projektleiter/in ( (CCI)) war eine Aufstiegsfortbildung auf Bachelor-Ebene gemäß der IT-Fortbildungsverordnung (Verordnung über die berufliche Fortbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik vom 3. Mai 2002 (BGBI. I S. 1547) zuletzt geändert durch den Artikel 22 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBI. I S. 2153)). In der Fortbildungsstruktur der Industrie- und Handelskammer gehörte der Geprüfte IT-Projektleiter zu den Operativen Professionals, im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet. (Vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2))

Die Ausbildung wurde 2020 ersetzt durch den Bachelor Professional in IT.

Zulassungsvoraussetzungen Ausbildung in einem IT-Beruf und 1-jährige einschlägige Berufspraxis und Qualifikation zum IT-Spezialisten oder Ausbildung in einem sonstigen Ausbildungsberuf und 2-jährige einschlägige Berufspraxis und Qualifikation zum IT-Spezialisten oder 5-jährige einschlägige Berufspraxis im IT-Bereich und Qualifikation zum IT-Spezialisten.

Die Qualifikation zum Spezialisten bezeichnet die Festschreibung von 29 Spezialistenprofilen, die durch die Sozialpartner und den DIHK vereinbart wurden. Diese wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Nachweis eines „zertifizierten Spezialisten“ ist möglich durch:

ein Zertifikat einer Personalzertifizierungseinrichtung gemäß TGA-Modell (EN 45013) oder ein anderes Zertifikat, dass den Inhalten eines Spezialistenprofils entspricht oder ein betriebliches Zeugnis, das sämtliche Inhalte eines Spezialistenprofils bestätigt

Aufgabenfeld und Inhalte der Ausbildung

Mitarbeiterführung und Personalmanagement Im Rahmen der Ausbildung durchläuft der Auszubildende Unterrichtseinheiten im Thema Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsgesetz, Berufsbildungsgesetz, Tarifrecht, Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitszeitordnungen, Arbeits- und Ausbildungsverträge) sowie das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (Berücksichtigen von Rechtsbestimmungen beim Personaleinsatz von Fremdfirmen). Darüber hinaus werden Inhalte im Themenschwerpunkt Personalplanung und -auswahl (Personalbedarfsermittlung, Personalauswahlgespräche, Mitarbeiterbeurteilung, Führungsmethoden und -techniken, Motivieren von Mitarbeitern und Fördern beruflicher Entwicklung) vermittelt. Weiterhin werden Methoden zur Lösung betrieblicher Konflikte, Instrumente bei der Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs bei der Personalentwicklung sowie Methoden der Unterweisung, des Coaching vertieft. Außerdem wird die Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen, Bildungsträgern und Berufsschulen und das Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht erlernt.

IT-Spezifische Fachaufgaben Zu den IT-spezifischen Fachaufgaben gehören die grundlegende Vermittlung des Projektmanagements. Hierzu zählen insbesondere die Durchführung von Projekten, die Projektstrukturierung, die Aufwandsschätzung, Ressourcenplanung, Kostenplanung und Risikoanalyse, sowie das Qualitätsmanagement. Ein betriebswirtschaftlicher Teil mit in den Inhalten Planen, Beurteilen und Beeinflussen von betrieblichen Abläufen, Kalkulationsverfahren, Kosten- und Leistungsrechnung und die betriebswirtschaftliche Bewertung dieser runden die IT-Fachaufgaben ab.

Betriebliche Projektarbeit Bei der abschließenden Projektarbeit kann der Prüfling aus den Themenbereichen Analysieren von Projektkenngrößen und Designen von IT-Lösungen, Implementieren und Integrieren der Lösungskomponenten, Durchführen von Tests und Abnahme der Produkte oder Lösungen und Planen, Steuern und Kontrollieren von IT-Entwicklungsprojekten wählen.

Prüfungen gemäß IT-Fortbildungsverordnung Die Ziele und Inhalte der Prüfungen des Geprüften IT-Projektleiters sind in den festgehalten. Dabei teilen sich die Prüfungen in schriftliche und mündliche ein.

Die schriftlichen Prüfungen bestehen aus einer Prüfung mit profilspezifische IT-Fachaufgaben (Situationsaufgaben 1 bis 3), Mitarbeiterführung und Personalmanagement (Situationsaufgaben 1 und 2) und einer schriftliche Projektdokumentation mit einem Umfang, der von der zuständigen IHK festgelegt ist (Regelfall max. 30 Seiten und max. 20 Seiten Anhang). Die schriftlichen Prüfungen sind Eingangsvoraussetzung zur Zulassung zum mündlichen Fachgespräch.

Die mündlichen Prüfungen bestehen aus der Präsentation des Projektes und zwei Fachgesprächen (eines zum Projekt, eines zur schriftlichen Prüfung zum Thema Mitarbeiterführung und Personalmanagement, ähnlich einem Rollenspiel).

Siehe auch Geprüfter IT-Entwickler Geprüfter IT-Berater Geprüfter IT-Ökonom

Quellen (bis 2024 geltende Fassung)

Weblinks

Geprüfter IT-Projektleiter/Geprüfte IT-Projektleiterin (Certified IT Business Manager) im Weiterbildungs-Informations-System der IHK

Einzelnachweise

Kategorie:Aufstiegsfortbildung Kategorie:IT-Qualifikation