mini|Siegelmarke Militärversorgungsgericht in Charlottenburg Militärversorgungsgerichte waren nach dem Ersten Weltkrieg eine spezielle Form der Verwaltungsgerichtsbarkeit zur gerichtlichen Klärung von Versorgungsansprüchen von Kriegsversehrten.
Mit der Verordnung über die Änderung des Verfahrens in Militärversorgungssachen vom 1. Februar 1919RGBl. S. 149 wurden die Militärversorgungsgerichte und an der Spitze das Reichsmilitärversorgungsgericht geschaffen. Kriegsversehrte konnten gegen den Bescheid der Militärverwaltungsbehörden vor den Militärversorgungsgerichten klagen. Gegen die Entscheidungen der Militärversorgungsgerichte war Revision bei dem Reichsmilitärversorgungsgericht möglich. Die Militärversorgungsgerichte wurden an den jeweiligen Oberversicherungsämtern eingerichtet. Präsident des Reichsmilitärversorgungsgerichtes war Paul Kaufmann, der zugleich das Reichsversicherungsamt leitete.
1922 wurde das Reichsmilitärversorgungsgericht durch das Reichsversorgungsgericht ersetzt.
Literatur Wolfgang Kohl: Das Reichsverwaltungsgericht: ein Beitrag zur Entwicklung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland, (= Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, 4) 1991, ISBN 9783161457401, S. 66–67, online Bestimmungen des Reichsarbeitsministers über die Militärversorgungsgerichte und das Reichs-Militärversorgungsgericht sowie über das Verfahren vor ihnen vom 18. Februar 1919, RGBl. S. 217, abgedruckt in Wilhelm Rabeling: Das neue Verfahren in Militärversorgungssachen, ISBN 978-3-662-42062-1, S. 56 ff., online Entscheidungen des Reichsversorgungsgerichts (1.1921–14.1940, )
Weblinks
Einzelnachweise
Kategorie:Gericht der Sozialgerichtsbarkeit Kategorie:Recht (Weimarer Republik) Kategorie:Gerichtsgründung 1919 Kategorie:Aufgelöst 1922