Vorgezogene Grenzkontrollen am Ärmelkanal (im Englischen nur als , im Französischen als bezeichnet, was wörtlich etwa „nebeneinander liegende Kontrollen“ heißt und damit den Sachverhalt nur unzureichend wiedergibt) bezeichnet die Vorverlagerung eines normalerweise erst im Zielstaat stattfindenden Vorgangs in den Staat der Abreise. Vorgezogene Grenzkontrollen finden auf vielen Ärmelkanal-Überquerungen bereits vor dem Betreten der Fähre oder des Zugs statt. Während nebeneinanderliegende Grenzkontrollen im Völkerrecht im Bereich von Straßenverkehrsgrenzübergängen nicht unüblich sind,Vgl. beispielsweise die Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland über die Errichtung nebeneinanderliegender Grenzabfertigungsstellen am Grenzübergang Neuhausen am Rheinfall/Jestetten vom 15. Juni 2010, in Kraft getreten am 30. Mai 2011. dann aber zumeist auf gemeinsamen Abfertigungsanlagen in unmittelbarer Grenznähe erfolgen, finden die vorgezogenen Grenzkontrollen am Ärmelkanal immer auf der gegenüberliegenden Seite der Straße von Dover, teilweise weit im Binnenland, statt. In Avignon, etwa 1.000 km von der Staatsgrenze entfernt, sind die europarechtlichen Voraussetzungen für vorgezogene Grenzkontrollen geschaffen,. werden dort aber bislang nicht regelmäßig durchgeführt.Zum Umsteigeerfordernis in Lille oder Paris, abgerufen am 20. Januar 2025.

Die vorgezogenen Grenzkontrollen beruhen auf mehreren Vereinbarungen zwischen Belgien, Frankreich, Niederlande und Großbritannien.

Geschichte Mit der Planung des Ärmelkanaltunnels (amtliche Bezeichnung im Europarecht: Verbindung durch den Ärmelkanaltunnel; ). In: ABl. EU. C 167 vom 4. Juni 2014, S. 9. als Eisenbahntunnel begannen Überlegungen, den Transfer von und nach Großbritannien so einfach und angenehm wie möglich zu gestalten. Dort, wo es ohnehin zu einer Unterbrechung der Reise kommen musste – nämlich beim Auffahren mit dem Kraftfahrzeug auf den Zug –, sollte auch zugleich die Grenzabfertigung stattfinden. Nach der Ankunft des Zuges sollte die Reise dann durch rasches Abfahren vom Zug fortgesetzt werden können, ohne dass Einreisekontrollen die Abfahrt behinderten.John Vine, Independent Chief Inspector of Borders and Immigration: An Inspection of Juxtaposed Controls November 2012 – March 2013, Bericht des unabhängigen Inspektors (englisch), S. 3 (PDF; 558 kB).Art. 5 Abs. 1 des Protocol between the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland and the French Republic concerning Frontier Controls and Policing, Co operation in Criminal Justice, Public Safety and Mutual Assistance relating to the Channel Fixed Link, (PDF; 924 kB), Cm 2366, unterzeichnet in Sangatte am 25. November 1991 (in Kraft seit 2. August 1993), kurz: Sangatte-Protokoll (englisch).

hochkant=1.2|mini|Britische Ängste vor den Folgen einer Tunnelverbindung schon um 1885 in Satireform: General Wolseley, einer der schärfsten Gegner einer Landverbindung mit Frankreich, flieht auf einem Löwen vor dem französischen Hahn. Damalige Satire und heutige Realität liegen nah beieinander: Früher war es die Angst vor den Franzosen; heute ist es die Angst vor illegalen Einwanderern aus Frankreich. Mit der Abschaffung der Grenzkontrollen unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch Übernahme des 1990 geschlossenen Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) in den sog. Schengen-Besitzstand der Europäischen Union fiel das Bedürfnis nach Grenzkontrollen zwischen Belgien, Frankreich und Großbritannien jedenfalls auf britischer Seite nicht weg. Denn Großbritannien schloss sich den Vereinbarungen eines gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts durch den Vertrag von Amsterdam nur in geringem Umfang an und erwirkte zahlreiche Befreiungen vom Unionsrecht, die sich in den Protokollen Nr. 19, 20 und 21 In: Amtsblatt der Europäischen Union. C 326, 26. Oktober 2012, S. 201 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) widerspiegelten. Großbritannien war es weiterhin gestattet, Grenz- und Zollkontrollen, auch des Reiseverkehrs aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in sein Hoheitsgebiet vorzunehmen. Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und dem Ende der Übergangszeit am 31. Dezember 2020 sind auch die letzten noch bestehenden europarechtlichen Bindungen für das Land erloschen.

Irland nimmt ebenfalls nicht am Wegfall der Binnengrenzkontrollen teil, um das bestehende unkontrollierte Reisen mit Großbritannien, insbesondere zwischen Nordirland und der Republik Irland, in dem einheitlichen Reisegebiet (englisch Common Travel Area) nicht zu gefährden.Siehe hierzu die Ermächtigung in Art. 2 des zum AEUV. In: Amtsblatt der Europäischen Union. C 326, 26. Oktober 2012, S. 293 ff.

Der ursprüngliche Gedanke eines reibungslosen Transfers durch den Ärmelkanaltunnel veränderte sich angesichts des auf Großbritannien lastenden Migrationsdrucks. Immer wieder gab es Zwischenfälle mit Migranten, die durch den Kanaltunnel nach Großbritannien gelangen wollten. Im Dezember 2001 stoppte die französische Polizei 550 Menschen, die versucht hatten, zu Fuß den Ärmelkanaltunnel zu durchlaufen.Französische Polizei stoppt Hunderte von Flüchtlingen, Meldung der FAZ vom 26. Dezember 2001, abgerufen am 8. Januar 2015.

Großbritannien ging es zunehmend darum, durch vorgezogene Grenzkontrollen illegale Immigranten von der Insel fernzuhalten,John Denham (chairman) in: Great Britain Parliament, House of Commons, Home Affairs Committee: Immigration control, (Vol. 2) Written evidence, Juli 2006, S. EV 105, Nr. 3.4.2 (englisch), weswegen es sich darum bemühte, die vorgezogenen Grenzkontrollen auch auf den Eurostar und die Fähren auszudehnen.

Vorgezogene Grenzkontrollen beim Eurotunnel-Autotransfer hochkant=1.2|mini|Plan der Bahneinrichtungen bei Calais Am 25. November 1991 wurde das Protokoll von SangatteProtocol between the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland and the French Republic concerning Frontier Controls and Policing, Co operation in Criminal Justice, Public Safety and Mutual Assistance relating to the Channel Fixed Link, Cm 2366, unterzeichnet in Sangatte am 25. November 1991 (PDF; 924 kB), in Kraft seit 2. August 1993 (englisch). von Frankreich und Großbritannien unterzeichnet, das vorgezogene Grenzkontrollen im Rahmen der Benutzung des Ärmelkanaltunnels mit dem Le Shuttle erstmals vorsah. Das am 2. August 1993 in Kraft getretene Abkommen hat dazu geführt, dass Reisende aus Frankreich, die mit ihrem Auto auf den Le-Shuttle-Zug auffahren, von den britischen Grenzbehörden bereits in Coquelles, Frankreich, unmittelbar nach der französischen Ausreisekontrolle kontrolliert werden. Umgekehrt findet die französische Einreisekontrolle unmittelbar nach der britischen Ausreisekontrolle in Cheriton, einem Stadtteil von Folkestone auf der britischen Seite, statt, noch bevor das Auffahren auf den Zug beginnt.

Im Gegensatz zu den vorgezogenen Grenzkontrollen beim Eurostar und bei den Fähren, die nur aus Grenzkontrollen vor dem Einchecken auf Zug und Fähren bestehen, bestehen vorgezogene Grenzkontrollen für den Le-Shuttle-Transfer mit Fahrzeugen sowohl aus einer Grenz- als auch aus einer Zollkontrolle vor dem Betreten des Zuges.

Vorgezogene Grenzkontrollen beim Eurostar hochkant=1.2|mini|Belgische Ausreise- und gleich dahinter liegende britische Einreisekontrolle am Bahnhof Bruxelles-Midi/Brussel-Zuid hochkant=1.2|mini|Standorte der vorgezogenen Grenzkontrollen, in ferner Zukunft möglicherweise auch in Deutschland (Stand:2015) mini|hochkant=1.2|Einreise an einer ungewöhnlichen Schengen-Außengrenze mitten in London: Passagiere des Eurostars werden von der französischen Grenzpolizei auf dem Bahnhof St Pancras International vor der Einreise nach Frankreich kontrolliert. Das Vereinigte Königreich war in besonderem Maße daran interessiert, die vorgezogenen Grenzkontrollen auf den Eurostar zu erweitern, weil zuvor über mehrere Jahre viele Eurostar-Passagiere unerlaubt in Großbritannien ankamen und eine bedeutende Anzahl von ihnen bei ihrer Ankunft einen Asylantrag stellte. In der zweiten Hälfte des Jahres 2000 kamen im Bahnhof London Waterloo etwa 4.000 Passagiere ohne ausreichende Einreisepapiere an. Anders als im Flugverkehr bestand für die französische Eisenbahngesellschaft SNCF weder eine Verpflichtung noch eine praktische Möglichkeit, Fahrgäste vor dem Besteigen des Zuges auf ausreichende Einreisepapiere für Großbritannien, ggf. auf ein erforderliches Visum, zu kontrollieren. Gegen eine Fluggesellschaft würde eine Geldstrafe über 2.000 £ (entspricht etwa: 2.500 Euro) für jeden nach Großbritannien verbrachten Passagier ohne gültige Einreisepapiere verhängt werden, wenn beim Einchecken versäumt wurde, die Reisedokumente auf ein Einreiserecht für Großbritannien zu überprüfen.Ausführungen von Lord Bassam of Brighton im britischen Parlament am 16. März 2001 (englisch). Vergleichbare Kontrollen sind im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr nicht üblich. Der Eurostar war damit ein einfacher Weg, auf die Insel zu gelangen und dort Asyl zu beantragen.

Am 29. Mai 2000 wurde deshalb das Zusatzprotokoll zum Sangatte-ProtokollAdditional Protocol to the Sangatte Protocol on the Establishment of Bureaux Responsible for Controls on Persons Travelling by Train between France and the United Kingdom (franz. und engl. Fassung), unterzeichnet in Brüssel am 29. Mai 2000, Cm 5015; ins nationale Recht Großbritanniens umgesetzt durch No. 1544 The Channel Tunnel (International Arrangements) (Amendment No. 3) Order 2001, vom 22. April 2001 (englisch). zwischen Frankreich und Großbritannien unterzeichnet, das die Errichtung von französischen Grenzkontrollstellen in Bahnhöfen des Eurostars in Großbritannien und umgekehrt von britischen Grenzkontrollstellen auf Bahnhöfen des Eurostars in Frankreich vorsah. Das Zusatzprotokoll trat am 25. Mai 2001 in Kraft.Bekanntmachung vom 20. Juli 2001 in The Gazette. (englisch)

Bei Reisen mit dem Eurostar aus Frankreich nach Großbritannien durchlaufen die Passagiere in der Regel die Ausreisekontrolle aus dem Schengen-Raum ebenso wie die britische Einreisekontrolle seitdem vor dem Einsteigen in den Zug, teilweise tief im Binnenland, weit entfernt von der eigentlichen Staatsgrenze. Bahnhöfe, auf denen solche Kontrollen stattfinden, sind in Frankreich Paris-Nord, Calais-Fréthun und Lille-Europe.

Bei Fahrten mit dem Eurostar von Marseille nach London finden die Kontrollen am Bahnhof Lille-Europe statt, wo die Reisenden daher aus- und danach in den Zug wieder einsteigen müssen.

Bereits mit dem am 15. Dezember 1993 geschlossenen dreiseitigen Abkommen von BrüsselAgreement between the Government of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland, the Government of the Kingdom of Belgium and the Government of the French Republic concerning Rail Traffic between Belgium and the United Kingdom using the Channel Fixed Link, geschlossen in Brüssel am 15. Dezember 1993, Cm 3954, (“the Tripartite Agreement”), nebst Protokollanhang (englisch); in Kraft seit 1. Dezember 1997, einsehbar über die Webarchivseite des britischen Nationalarchivs, Eintrag mit dem Link http://www.fco.gov.uk/resources/en/pdf/pdf21/fco_ref_ts23-98_belfrarailtraf (nicht direkt abrufbar). zwischen Belgien, Frankreich und Großbritannien wurden die Grundlagen für vorgezogene Grenzkontrollen auch im Bahnhof Bruxelles-Midi/Brussel-Zuid geschaffen. Tatsächlich wurden die vorgezogenen Grenzkontrollen erst nach einem weiteren Abkommen mit Belgien, das am 15. April 2004 in London geschlossen wurde, auch dort, ABl./EU C 316 vom 28. Dezember 2007, S. 1. eingerichtet.UK's border checks extend to Brussels – Britische Grenzkontrollen auf Brüssel ausgedehnt, Meldung des The Daily Telegraph, online, (englisch) 16. April 2004, abgerufen am 10. Januar 2015.