Veröffentlichung (VÖ), auch: Erscheinen (, ) bezeichnet: im deutschen Urheberrecht den Zeitpunkt, zu dem ein Werk mit Zustimmung des Urhebers der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, siehe Veröffentlichung → synonym die Publikation ein veröffentlichtes Werk (Beispiel: „ihre Veröffentlichung war erfolgreich“), siehe Werk (Urheberrecht) manchmal ein Druckerzeugnis, vgl. Publikation den technischen Vorgang des Zugänglichmachens im Speziellen das Release einer Software, siehe Versionsnummer
Siehe auch: