Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein sozialer Freiwilligendienst in Deutschland, der in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet wird, insbesondere in Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Einrichtungen für Jugendarbeit, in Einrichtungen der Gesundheitspflege, in Einrichtungen der Kultur und Denkmalpflege oder in Einrichtungen des Sports. Abs. 1 des Jugendfreiwilligendienstgesetzes In kleinerem Ausmaß gibt es den Dienst unter der Bezeichnung Freiwilliges Sozialjahr in Österreich.
Es wird, im Gegensatz zum Bundesfreiwilligendienst, von Jugendlichen im Alter von 16 bis 26 Jahren Abs. 1 Nr. 1 des Jugendfreiwilligendienstgesetzes als überwiegend praktische Hilfstätigkeit geleistet, die an Lernzielen orientiert ist. Im Bereich der evangelischen Kirche wird es auch als Diakonisches Jahr bezeichnet.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das freiwillige soziale Jahr (FSJ) sind in Deutschland im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) geregelt.
Deutschland Geschichte Die Wurzeln des freiwilligen sozialen Jahres sind bei der evangelischen und katholischen Kirche zu finden. Hermann Dietzfelbinger, Leiter der Diakonissenanstalt Neuendettelsau und späterer Landesbischof von Bayern, rief 1954, im hundertsten Jahr des Diakoniewerkes, zum Freiwilligen Diakonischen Jahr auf. Dieser Aufruf richtete sich an junge Frauen, die freiwillig einen Dienst an den Kranken und Pflegebedürftigen leisten würden, ohne Diakonissen zu werden: zitiert aus: epd-Dokumentation 4/2011 Seite 13 ff.
Gertrud Rückert initiierte 1962, ebenfalls in Bayern, für das Augustinum den „Philadelphischen Dienst“. Damit wollte sie Abiturientinnen vor dem Studium mit einem freiwilligen sozialen Jahr die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Orientierung bieten. Damals ein völlig neues Konzept und ein Vorläufermodell des später bundesweit gesetzlich verankerten freiwilligen sozialen Jahres. Für ihr soziales Engagement wurde Rückert 2003 mit dem Bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet.Freiwilliges Soziales Jahr im Augustinum – Philadelphischer Ring Von katholischer Seite wurde seit ca. 1961 „das Jahr für die Kirche“ durchgeführt.Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Familien- und Jugendfragen (10. Ausschuss) über den von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres, Bundestags-Drucksache IV/2138, Seite 1
Am 14. Februar 1963 brachten die Regierungsfraktionen der CDU/CSU und FDP den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres in den Bundestag ein.Siehe Nach parlamentarischer BeratungSiehe und nach Durchführung eines VermittlungsverfahrensSiehe und trat das Gesetz schließlich am 1. April 1964 in Kraft.Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres vom 17. August 1964 () Die institutionelle Förderung des freiwilligen sozialen Jahres besteht 2014 somit seit 50 Jahren. Durch das Gesetz wurden junge Menschen zwischen 17 und 24 Jahren im freiwilligen sozialen Jahr materiell mit Auszubildenden gleichgestellt.
Bis zur Aussetzung der Wehrpflicht und somit auch des Zivildienstes im Jahr 2011 war nach des Zivildienstgesetzes der Bundesrepublik Deutschland das freiwillige soziale Jahr auch als Wehrersatzdienst anerkannt. Außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls hat diese Vorschrift jedoch keine praktische Bedeutung mehr.
Organisation des FSJs Träger, Einsatzstelle, Finanzielles Das FSJ wird von einem zugelassenen Träger durchgeführt. Zugelassen sind u. a. Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinschaften sowie Bund, Länder und Gemeinden. Ein Einsatz erfolgt nur an Einsatzstellen, die vom Träger zuvor anerkannt wurden. Beispiele siehe unter Anzahl der Freiwilligen, Bereiche und Einrichtungen. Von einem Träger werden oft viele Einsatzstellen koordiniert. Der Träger ist vielfach neben den Einsatzstellen auch in pädagogischer, organisatorischer und insbesondere rechtlicher Hinsicht eingebunden.
Grundlage des FSJ ist eine vor Beginn des Dienstes zu schließende schriftliche Vereinbarung zwischen dem Träger und dem Freiwilligen. An der Vereinbarung kann auch die Einsatzstelle beteiligt sein, wenn die Einsatzstelle die Geld- und Sachleistungen für Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und Taschengeld auf eigene Rechnung übernimmt. Zahlungen der Einsatzstelle an den Träger für die Vermittlung oder Begleitung des Freiwilligen erfolgen häufig in Form einer Einsatzstellenpauschale. Sie sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge für die Berufsgenossenschaft (BG)/gesetzliche Unfallversicherung sind meist von der Einsatzstelle direkt abzuführen. So entstehen der Einsatzstelle je FSJler (regional allerdings sehr unterschiedlich) monatliche Kosten in einer Größenordnung von etwa 500 bis über 1000 Euro.
Die Träger des FSJ werden vom Bund gefördert, in einigen Bundesländern, z. B. in Bayern auch vom Land. Der Bayerische Oberste Rechnungshof hat 2017 festgestellt, dass es bei Trägern, die 54 % der geförderten FSJ-Plätze in Bayern betreuten, zu Überfinanzierungen gekommen war (Stand: 2013/2014); die Einnahmen waren zusammen mit der Förderung durch den Bund und den Freistaat Bayern also höher als die Ausgaben.
Arbeitszeit und Vergütung Die Arbeitszeit während des Dienstes richtet sich nach den Gegebenheiten der Einsatzstelle, ist allerdings durch die in öffentlichen Tarifen vereinbarten Wochenstundenregelungen begrenzt. In der Regel sind es vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung etwa 39 Stunden pro Woche. Außerdem ist es möglich, das FSJ in Teilzeit (mehr als 20 Stunden pro Woche) zu absolvieren. Die Darlegung eines berechtigten Interesses ist ab dem 29. Mai 2024 nicht mehr erforderlich.
Die finanzielle Vergütung (Taschengeld, Verpflegung, Unterkunft, Fahrtkostenerstattung) variiert stark von Träger zu Träger, selten auch zwischen den Einsatzstellen beim selben Träger. Unterkunft und Verpflegung werden, wenn nicht gestellt, dann finanziell vergütet (Einsatzstellen sind nicht verpflichtet eine Unterkunft anzubieten).
Das Jugendfreiwilligendienstegesetz limitiert die Höhe des Taschengelds auf einen angemessenen Betrag von 8 Prozent der in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze (§ 159 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch). Bei einem FSJ in Teilzeit ist das Taschengeld zu kürzen. Ein Rechtsanspruch auf Vergütung oder Erstattung für Verpflegung oder Unterkunft besteht jedoch nicht.
Freiwillige erhalten außerdem einen Freiwilligenausweis, durch den sie bei verschiedenen Stellen Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.
Kindergeldanspruch und Waisenrenten Während des Freiwilligendienstes besteht für unter 25-Jährige Anspruch auf Bezug von Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz ( Abs. 2 Satz 1 Nr. 2d BKGG). Die Altersgrenze für das Kindergeld wird nicht – wie bei Zivildienst- oder Wehrdienstleistenden – für einen der Dauer des freiwilligen sozialen Jahres entsprechenden Zeitraum angehoben, sondern der Bezug endet mit der Vollendung des 25. Lebensjahres.
Eine Waisen- oder Halbwaisenrente kann hingegen während des freiwilligen Jahres längstens zur Vollendung des 27. Lebensjahres des Kindes bezogen werden ( Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c SGB VI).
Pädagogische Begleitung Das Jugendfreiwilligendienstegesetz sieht eine pädagogische Begleitung der Freiwilligen vor, welche durch den Träger geleistet wird. Neben der individuellen Betreuung der Teilnehmenden gehört hierzu insbesondere die Bildungsarbeit in Form von Seminaren. Es werden ein Einführungsseminar, ein oder zwei Zwischenseminare und ein Abschlussseminar durchgeführt, deren Mindestdauer je fünf Tage beträgt und zu den abzuleistenden Bildungstagen zählen. Die Gesamtdauer der Seminare und Bildungstage während eines FSJ beträgt bezogen auf ein zwölfmonatiges FSJ mindestens 25 Tage. Die Seminarzeit gilt als Dienstzeit und die Teilnahme an den Seminaren ist Pflicht. Die Freiwilligen wirken im Rahmen eines stark partizipatorischen Ansatzes an der inhaltlichen Gestaltung und der Durchführung der Seminare mit.
Je nach Einsatzgebiet und Träger erhalten die Freiwilligen eine gegebenenfalls notwendige Ausbildung oder Fortbildung. Im Sportbereich ist dies üblicherweise eine volle Übungsleiterausbildung und für einen Einsatz im Rettungsdienst die Ausbildung zum Rettungshelfer oder Rettungssanitäter. Diese Ausbildungen werden, je nach Träger, Einsatzstelle und Länge des FSJ anteilig oder meist voll bezahlt.
Anzahl der Freiwilligen, Bereiche und Einrichtungen mini|250px|Logo Freiwilliges Soziales Jahr Kultur mini|250px|Logo Freiwilliges Soziales Jahr Politik mini|250px|Das Logo des FSJ im Sport Mögliche Einsatzbereiche sind vielfältig und alle sozial-karitativ oder gemeinnützig. Mit der Novellierung des FSJ-Gesetzes im Jahr 2002 wurden neue Einsatzbereiche geschaffen. Nunmehr ist es möglich, ein FSJ auch in den Bereichen Kultur, Sport, Politik, der Denkmalpflege, und, als Modell das FSJ-Digital (ab Herbst 2015 nur in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt) zu absolvieren. FSJ im sozialen Bereich FSJ in der Kulturoffizielle Seite zum FSJ-Kultur FSJ im Sportoffizielle Seite zum FSJ-Sport FSJ in der Politik 20. Mai 2008FSJ-Politik in Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-AnhaltFSJ-Politik in Rheinland-Pfalz FSJ in der Denkmalpflege (kurz FJD)FSJ in der Denkmalpflege/Jugendbauhütten (Ein gemeinsames Projekt der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und der Internationalen Jugendgemeinschaftsdienste (ijgd)) FSJ im ökologischen Bereich (kurz FÖJ) Freiwilliges Soziales Jahr Schule
Konkret kann das soziale Jahr beispielsweise in folgenden Einrichtungen abgeleistet werden. Dabei ist man nicht an nur eine dieser Möglichkeiten gebunden, sondern kann je nach Einsatzstelle auch mehrere miteinander verbinden. Krankenhaus Alten- und Pflegeheim ambulanter Sozialdienst Denkmalpflegebehörde oder -verein Sportverein, Sportverband Kindergarten/Kindertagesstätte Einrichtung für Menschen mit einer Behinderung (zum Beispiel Behindertenwerkstatt) Sanitäts- und Rettungsdienst Kirchengemeinde Gedenkstätte Theater Museum Radio/Fernsehen Kulturvereine Archiv Jugendclub Jugendstrafvollzug in freien FormenSeite zum FSJ im Jugendstrafvollzug in freien Formen Förderschule Ganztagsschuleoffizielle Seite zum FSJ-Ganztagsschule Jugendfeuerwehr im Kreisfeuerwehrverband Seemannsmissionen und viele mehr.
FSJ digital Basierend auf dem Koalitionsvertrag der damaligen CDU/CSU/SPD-Regierung wurde zum Herbst 2015 als Modell das FSJ-digital in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt eingeführt. Das Modell ist auf zwei Jahre begrenzt und wird in unterschiedlichen Konzepten durchgeführt. Während in Rheinland-Pfalz durch das Kulturbüro Rheinland-Pfalz ein trägeroffenes Konzept verfolgt wird, abgerufen am 16. September 2015., hat der DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. eigene Einsatzstellen eingerichtetoffizielle Seite des FSJ digital des DRK Sachsen-Anhalt, abgerufen am 16. September 2015, in denen eine Digitalisierung stattfinden soll. Grundlage des FSJ digitals ist der Absatz „Digitale Bildung und Forschung – gerecht und innovativ“ des Koalitionsvertrags. Dort heißt es: „Wir befürworten ein ‚Modellprojekt Freiwilliges Soziales Jahr Digital‘, damit junge Menschen ihre technischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang und in der Anwendung von neuen Medien in den Dienst von gemeinnützigen Einrichtungen stellen und diese bei der Umsetzung von digitalen Projekten und der Vermittlung von Medienkompetenz unterstützen.“ Am 25. Januar 2016 wurde das FSJ_digital in Rheinland-Pfalz offiziell durch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und Ministerpräsidentin Malu Dreyer eröffnet.Bericht über die Auftaktveranstaltung FSJ_digital. Rhein-Zeitung Bericht vom 26. Januar 2016., abgerufen am 1. Februar 2016.
Anzahl der freiwillig Engagierten beim FSJ