Widerruf oder Revokation (veraltet) bezeichnet eine Handlung bzw. die entsprechende Verlautbarung, mit der die Wirkungen einer früheren Handlung oder Verlautbarung beendet werden sollen, siehe actus contrarius Widerruf (Recht), Gestaltungsrecht, mit dem ein Verbraucher sich und den Unternehmer von den auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags gerichteten Willenserklärungen löst

Rückgängigmachung einseitiger Rechtsgeschäfte, z. B. eines Testaments (Testament #Widerruf des Testaments), einer Schenkung (Schenkung #Grober Undank) oder einer Patientenverfügung (Patientenverfügung #Widerruf) Berichtigung unwahrer Tatsachenbehauptungen, siehe Berichtigungsanspruch (Medienrecht) Aufhebung eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes, siehe Widerruf (Verwaltungsakt) Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung, siehe Bewährung (Deutschland) #Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung Widerruf eines Geständnisses (Geständnis #Widerruf) vor Gericht Widerruf eines digitalen Zertifikates, siehe Zertifikatsperrliste

Siehe auch: