mini|500px|Mehrheiten in den Gemeinden nach den Gemeinderatswahlen in Niederösterreich 2015

Die Gemeinderatswahlen in Niederösterreich 2015 fanden am 25. Jänner 2015 in 569 niederösterreichischen Gemeinden sowie in der Statutarstadt Wiener Neustadt statt.ORF-Niederösterreich am 19. Dezember 2014: So viele Listen wie noch nie (abgerufen am 11. Jänner 2015) Nicht gewählt wurde in den Statutarstädten St. Pölten, Krems an der Donau und Waidhofen an der Ybbs, die aufgrund ihres Statuts andere Wahltermine haben. Die Wahlen wurden nach der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994) durchgeführt.Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts: NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (NÖ GRWO 1994) (PDF-Dokument, 137 KB; abgerufen am 11. Jänner 2015)

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern wird in Niederösterreich der Bürgermeister vom Gemeinderat und nicht durch Direktwahlen gewählt.

Wahlkalender Vom Niederösterreichischen Landtag wurde folgender Wahlkalender beschlossen:Land Niederösterreich: (Word-Dokument, 69 KB; abgerufen am 11. Jänner 2015) 20. Oktober 2014 – Stichtag zur Wahl; das ist 75 Tage vor dem Wahltermin, 27. Oktober 2014 – Ende der Frist für die Ernennung Sprengelwahlleiter und deren Stellvertreter, 4. November 2014 – Kundmachung der Gemeindewahlbehörden, 10. November 2014 – Auflage der Wählerverzeichnisse und Übergabe von Abschriften an die Parteien, 20. November 2014 – um 16:00 Ende der Einspruchsfrist, 17. Dezember 2014 – um 12:00 Uhr Ende der Frist für Einbringung der Gemeindewahlvorschläge bei Gemeindewahlbehörde, 17. Dezember 2014 – Abschluss des Wählerverzeichnisses und Meldung der endgültigen Wahlberechtigten, 30. Dezember 2014 – Abschluss der Gemeindewahlvorschläge durch die Gemeindewahlbehörde, 15. Jänner 2015 – Festsetzung der Wahlzeit und der Wahllokale der Wahlsprengel, 21. Jänner 2015 – Ende für schriftliche Wahlkartenanträge, 23. Jänner 2015 – um 12:00 Uhr Ende für mündliche Wahlkartenanträge, 25. Jänner 2015 – Wahltag 26. Jänner 2015 – spätester Termin für die Kundmachung des Wahlergebnisses, 8. Februar 2015 – Ende der Einspruchsfrist bei der Landeswahlbehörde, 10. Februar 2015 – frühester Termin für die konstituierende Sitzung des Gemeinderates mit Angelobung der Wahlwerber, Wahl des Bürgermeisters und Gemeindevorstandes, 10. März 2015 – letzter Termin für die konstituierende Sitzung des Gemeinderates mit Angelobung der Wahlwerber, Wahl des Bürgermeisters und Gemeindevorstandes.

Ausgangslage Der frühe Wahltermin war bereits eine Überraschung, denn bisher wurde traditionell immer im März gewählt. Als Hauptargument dafür wurde von den beiden Landeshauptmannstellvertretern Wolfgang Sobotka (ÖVP) und Karin Renner (SPÖ) sowie von den Präsidenten der Gemeindevertreterverbände, Alfred Riedl (ÖVP) und Rupert Dworak (SPÖ) ein kurzer und sparsamer Wahlkampf ins Treffen geführt.Niederösterreichische Nachrichten vom 7. September 2014: NÖ Gemeinderatswahlen 2015 am 25. Jänner (abgerufen am 11. Jänner 2015) Der Wahltermin wurde vom Niederösterreichischen Landtag am 9. September 2014 beschlossen.

Während die ÖVP in allen 570 Gemeinden antreten wird, sind es bei der SPÖ nur 558 Kommunen. Die FPÖ kandidiert in 341, die Grünen in 126 und die Neos in 43 Gemeinden. Insgesamt 247 Namenslisten werben ebenfalls um die Wähler. Das Team Stronach beteiligt sich nicht an der Wahl.

Vor den Gemeinderatswahlen 2015 zählt Niederösterreich 523 männliche und nur 50 weibliche Bürgermeister. Der Frauenanteil beträgt somit nicht einmal 10 Prozent. Laxenburg war die erste Gemeinde Niederösterreichs, die 1985 eine Frau als Bürgermeisterin gewählt hat; die damals 60-jährige Elisabeth Mosser bekleidete dieses Amt. Nach Parteiangehörigkeit stehen als Bürgermeister 426 ÖVP-Mitglieder 132 SPÖ-Mitgliedern gegenüber. Weitere 15 entfallen auf Namenslisten. Die ältesten Bürgermeister sind Horst Schröttner (ÖVP, Semmering) und Franz Wieser (ÖVP, Bergland) mit jeweils 74 Jahren. Jüngster Bürgermeister ist der 29-jährige Andreas Beer (SPÖ, Gmünd). Am längsten im Amt ist Karl Latschenberger (ÖVP), der seit 31 Jahren als Bürgermeister der Gemeinde Biberbach vorsteht.ORF Niederösterreich vom 11. Jänner 2015: Neue Aufgaben: Bürgermeister als „Manager“ (abgerufen am 11. Jänner 2015)

Wahlrecht Wahlberechtigung Wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, der spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist und in der Gemeinde seinen ordentlichen Wohnsitz hat.

Insgesamt sind 1.519.490 Personen wahlberechtigt, davon 786.086 Frauen und 733.404 Männer. Dies entspricht einer Zunahme von 52.405 Personen.

Wie schon bei den letzten Gemeinderatswahlen kam auch diesmal wieder Kritik darüber auf, dass in Niederösterreich Wähler nicht nur in ihrem Hauptwohnsitz wahlberechtigt sind, sondern auch am Nebenwohnsitz und dass dadurch die Wahlergebnisse verzerrt werden. Dieser „Wahltourismus“ ist seit der Neufassung der NÖ-Gemeinderatswahlordnung im Jahr 1994 möglich. Dadurch ergibt sich die Besonderheit, dass bei den aktuellen Gemeinderatswahlen 307.741 Menschen mehr stimmberechtigt sind, als vergleichsweise bei den Nationalratswahlen 2013. Die Anzahl der Nebenwohnsitzer beträgt etwa 20 Prozent und ist damit höher als das Burgenland Einwohner hat.Jakob Winter in Profil vom 5. Jänner 2015: (abgerufen am 11. Jänner 2015)

Diese Tatsache sorgte bereits im Vorfeld der Wahl für es ein heftiges Gerangel um die Wählerverzeichnisse. Das Landesverwaltungsgericht musste binnen nur zwei Tagen 431 Beschwerden gegen 19 Gemeindewahlbehörden behandeln. In der Hälfte der Verfahren mussten Streichungen vorgenommen werden, hauptsächlich weil der ordentliche Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde nicht nachgewiesen werden konnte.ORF Niederösterreich vom 11. Dezember 2014: GR-Wahl: Beschwerden zu Zweitwohnsitzern (abgerufen am 11. Jänner 2015)

Wählbarkeit Das passive Wahlrecht bei der Gemeinderatswahl hatten all jene Personen, die aktiv wahlberechtigt waren und spätestens am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendeten.

Während in 45 Gemeinden aufgrund des Bevölkerungszuwachses mehr Mandate vergeben wurden, waren es in 23 Gemeinden weniger Mandate. Die Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate erhöht sich gegenüber 2010 um 56 auf nunmehr 11.725 Mandate.

Wer wird gewählt? Gemeinderat Gewählt wird bei den Gemeinderatswahlen in Niederösterreich ausschließlich die Gemeinderäte einer Gemeinde. Diese werden nach folgendem Schlüssel ermittelt:§ 53 GRWO 1994 Die in der Gemeinde zu besetzenden Gemeinderatsmandate sind auf die Parteien nach der Wahlzahl aufzuteilen. Die Wahlzahl ist nach den folgenden Bestimmungen zu ermitteln: Die Parteisummen sind, nach ihrer Größe geordnet, nebeneinander aufzuschreiben. Unter jede Parteisumme ist die Hälfte, darunter das Drittel, das Viertel, das Fünftel, das Sechstel und so weiter zu schreiben. Bei diesen Teilungen sind auch Dezimalzahlen zu berücksichtigen und anzuschreiben. Die Parteisummen und die gemäß vorstehenden Ausführungen ermittelten Zahlen werden nach ihrer Größe geordnet, wobei mit der größten Parteisumme begonnen wird. Als Wahlzahl gilt die Zahl, welche in der Reihe die sovielte ist, als die Zahl der zu vergebenden Gemeinderatsmandate beträgt. Jede Partei erhält so viele Sitze, als die Wahlzahl in ihrer Parteisumme enthalten ist. Wenn nach dieser Rechnung zwei Parteien oder mehrere Parteien auf das letzte zur Verteilung gelangende Mandat denselben Anspruch haben, so entscheidet zwischen ihnen das Los.

Größe des Gemeinderats Der Gemeinderat besteht in Gemeinden bis 500 Einwohner aus 13 Mitgliedern, bis 1.000 Einwohner aus 15 Mitgliedern, bis 2.000 Einwohner aus 19 Mitgliedern, bis 3.000 Einwohner aus 21 Mitgliedern, bis 4.000 Einwohner aus 23 Mitgliedern, bis 5.000 Einwohner aus 25 Mitgliedern, bis 7.000 Einwohner aus 29 Mitgliedern, bis 10.000 Einwohner aus 33 Mitgliedern, bis 20.000 Einwohner aus 37 Mitgliedern, bis 30.000 Einwohner aus 41 Mitgliedern und bei mehr als 30.000 Einwohnern aus 45 Mitgliedern.§ 19 NÖ GO 1973

Nicht gewählt werden Bürgermeister Der Bürgermeister wird in Niederösterreich vom Gemeinderat gewählt.§ 26 NÖ GO 1973

Gemeindevorstand Der Gemeindevorstand besteht aus den Vizebürgermeistern und den geschäftsführenden Gemeinderäten. In Stadtgemeinden führen der Gemeindevorstand und die geschäftsführenden Gemeinderäte die Bezeichnung Stadtrat. In Gemeinden mit über 2.000 Einwohnern kann der Gemeinderat beschließen, dass ein zweiter Vizebürgermeister zu wählen ist. In Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern kann der Gemeinderat beschließen, dass auch ein dritter Vizebürgermeister zu wählen ist.§ 24 NÖ GO 1973

Die Anzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes darf höchstens ein Drittel der Zahl der Gemeinderäte betragen. Die Mindestanzahl beträgt in Gemeinden bis 1.000 Einwohner 4 Mitglieder, bis 5.000 Einwohner 5 Mitglieder, bis 7.000 Einwohner 6 Mitglieder, bis 10.000 Einwohner 7 Mitglieder, bis 20.000 Einwohner 8 Mitglieder und bei mehr als 20.000 Einwohnern 9 Mitglieder.

Ortsvorsteher Wenn dies aus geographischen oder wirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist, kann der Gemeinderat den Verwaltungssprengel des Gemeindegebietes unterteilen (Ortsteile). Für jeden Ortsteil kann der Gemeinderat auf Vorschlag des Bürgermeisters einen Ortsvorsteher auf die Dauer der Funktionsperiode des Gemeindevorstandes bestellen, wobei nur Gemeindemitglieder bestellt werden können, die das passive Wahlrecht zum Gemeinderat besitzen und ihren Hauptwohnsitz in dem Ortsteil haben, für den sie bestellt werden sollen. Nach Möglichkeit soll ein im betreffenden Ortsteil wohnhafter Gemeinderat bestellt werden.§ 40 NÖ GO 1973

Vorläufiges Landesergebnis mini|Wahlergebnisse der Gemeinderatswahlen in Niederösterreich von 1990 bis 2015 40px Partei GRW 2015Land Niederösterreich am 4. März 2015: (abgerufen am 4. März 2015)Stand: 4. März 2015 GRW 2010inkl. NachwahlenORF Niederösterreich vom 19. Dezember 2014: So viele Listen wie noch nie (abgerufen am 11. Jänner 2015) Differenz Stimmen % Mandate % Stimmen % Mandate Stimmen % Mandate wahlberechtigt 1.519.489 — — — 1.467.130 — — +52.359 — — abgegeben gesamt 1.000.156 65,82 11.725 — 1.050.510 71,60 11.669 +50.354 −5,78 +56 ungültig 23.042 2,31 — — 21.494 2,05 — +1.548 — — gültig 977.114 97,69 — — 1.029.016 97,95 — −51.902 −0,25 — davon entfielen auf   ÖVP und Listen 491.310 50,28 6697 57,54 523.201 50,84 6672 −31.891 −0.56 +25 40px SPÖ und Listen 302.672 30,98 3472 29,54 347.085 33,73 3727 −44.413 −2,75 −255 35px FPÖ und Listen 75.594 7,74 669 5,78 61.204 5,95 477 +14.390 +1,79 +192 25px GRÜNE und Listen 43.710 4,47 307 2,62 35.239 3,42 210 +8.471 +1,05 +97 40px NEOS und Listen 8.687 0,89 36 0,31 nicht kandidiert +8.687 +0,89 +36 sonstige Listen 55.141 5,54 544 4,21 62.287 6,05 583 −7.146 −0,41 −39

Detailergebnisse der Gemeinden Die detaillierten Ergebnisse aller Gemeinden in Niederösterreich sind in der Tabelle Politische Verhältnisse nach den Gemeinderatswahlen in Niederösterreich 2015 zu finden.

Wahlbeteiligung mini|Wahlbeteiligung bei Gemeinderatswahlen in Niederösterreich von 1990 bis 2015 Die allgemeine Wahlbeteiligung war 2015 weiter rückläufig. Mit nur 65,82 Prozent gingen nicht einmal zwei Drittel der Berechtigten zur Wahl. Damit blieb man deutlich hinter 2010 mit 71,60 Prozent zurück. 2005 lag sie bei 71,17 Prozent, 2000 bei 74,10 Prozent, 1995 bei 75,32 Prozent und 1990 bei 78,90 Prozent.

Die höchste Wahlbeteiligung war in St. Georgen am Reith mit 94,86 Prozent zu verzeichnen. Auf über 90 Prozent konnten weiters Großhofen (93,18) und Altendorf (90,32) verweisen.

Die geringste Wahlbeteiligung gab es in Semmering, wo nur 43,98 Prozent der Berechtigten zur Wahl gingen. Unter 50 Prozent blieben weiters Schwechat (48,68), Mödling (48,95), Strasshof an der Nordbahn (49,55), Pressbaum (49,89) und Vösendorf (49,90).

Einsprüche