Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE) bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland eine seit 2005 bestehende Form der Sozialberatung von Migranten. Aufgabe der MBE ist es, den Integrationsprozess gezielt zu initiieren, zu steuern und zu begleiten.
Mit der MBE soll in Ergänzung zum Integrationskurs ein individuelles Beratungsangebot für erwachsene Neuzuwanderer (Ausländer und Spätaussiedler) geschaffen werden (Aufenthaltsgesetz: „migrationsspezifisches Beratungsangebot“). Die Zuwanderer sollen dadurch zu selbstständigem Handeln in allen Bereichen des täglichen Lebens befähigt werden. Eine gezielte Einzelfallbegleitung soll die Potenziale der Zuwanderer ermitteln sowie darauf zugeschnittene Integrationsmaßnahmen zusammenstellen und in einem Förderplan festschreiben.
Grundlagen der Migrationsberatung Auftrag, Träger, Finanzierung Rechtsgrundlage der Migrationsberatung ist das Aufenthaltsgesetz ( Nr. 9, Satz 1).
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist für die Konzeption und die Begleitung der Durchführung der Migrationsberatung verantwortlich, mit der Durchführung selbst werden insbesondere die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege beauftragt. Beauftragt sind: Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutscher Caritasverband (DCV), Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. (ZWST), Bund der Vertriebenen (BdV) – (Stand: 2015).
Der Etat für die Migrationsberatung betrug 2023 81 Millionen Euro und sollte nach Plänen der Bundesregierung für 2024 zunächst trotz Rekordzuwanderung um ein Drittel auf 57 Millionen Euro gekürzt werden. 2024 betrug der Etat letztendlich 77,5 Millionen Euro. Zwischen 2017 und 2024 nahmen im Schnitt über 300.000 Menschen bundesweit das Angebot in Anspruch.
Case-Management als Methode Beim Case Management-Verfahren können neben schriftlichen Förderpläne auch von den Klienten mit den Beratern getroffene (weniger formelle) Zielvereinbarungen eingesetzt werden, um den Beratungsprozess zu strukturieren. Diese Zielvereinbarungen, hier auch als „Integrationsvereinbarungen“ bezeichnet, werden beiderseitig freiwillig geleistet, gelten dann allerdings als verbindlich. Die Verbindlichkeit setzt voraus, dass die notwendigen Förderangebote vor Ort vorhanden und zugänglich sind.
Abgrenzung zu ähnlichen Angeboten Neben der MBE, die sich vornehmlich an Erwachsene im Alter von 27 oder mehr Jahren richtet, bietet der Jugendmigrationsdienst speziell jungen Migranten Unterstützung und professionelle Begleitung bei der Integration. Nach der gesetzlichen Grundlage ( Satz 1 AufenthG) sind sowohl Bund als auch die deutschen Bundesländer für die die Integrationskurse ergänzende sozialpädagogische und migrationsspezifische Beratungsangebote zuständig. Da die Länder die ergänzenden Förderprogramme unterschiedlich gesetzlich geregelt haben, gibt es in einigen Bundesländern ergänze Landesprogramme, in anderen Ländern hingegen bestehen stärkere Überschneidungen zwischen von Bund und Land geförderten migrationsspezifischen Beratungsangeboten.
Geschichte Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer ist ein Teil der Migrationssozialarbeit (auch migrationsbezogene Soziale Arbeit oder auch Soziale Arbeit mit Migranten genannt). Diese entstand in Deutschland erst in der Nachkriegszeit, schrittweise und in einem engen Zusammenhang mit Migrationsbewegungen und -politiken.Süleyman Gögercin: Migration und migrationsbezogene Soziale Arbeit in Deutschland. In: B. Blank, S. Gögercin, K. Sauer, B. Schramkowski (Hrsg.): Soziale Arbeit in der Migrationsgesellschaft. Springer VS, Wiesbaden 2018, S. 31–41. doi:10.1007/978-3-658-19540-3_3. (rd.springer.com, Zusammenfassung) Zu den Migrationsbewegungen der Nachkriegszeit zählen insbesondere der Zuzug von Heimatvertriebenen, von Arbeitsmigranten aufgrund der Anwerbepolitik und der EU-Osterweiterungen, von (Spät-)Aussiedlern und von Flüchtlingen.
Die Migrationsberatung wurde unter der Bezeichnung Migrationserstberatung (MEB) im Jahr 2005 eingeführt, die die bis dahin getrennt durchgeführten Bundesprogramme zur Aussiedlerberatung und zur Ausländersozialberatung zusammenfasste. Im Jahr 2009 wurde das MEB-Programm in Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) umbenannt. Dies geschah, da das Beratungsangebot deutlich häufiger als erwartet von Menschen in Anspruch genommen wurden, als die ursprünglich beabsichtigte Zielgruppe. 2010 wurde in einer neuen Förderrichtlinie festgelegt, dass die Zielgruppe des Programms Einwanderer in den ersten drei Jahren nach der Einreise seien, das Programm jedoch auch für anderen Personen für eine „nachholende Integration“, insbesondere bei geringen Deutschkenntnissen, offenstehe. 2023 wurde im Rahmen einer neuen Förderrichtlinie das Beratungsangebot erneut umbenannt in „Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte“.
2023 veröffentlichte der Bundesrechnungshof ein Bericht über die MBE, in welchem er unter anderem die fehlende Abgrenzung zu bundeslangeförderten Intergrationsprogrammen sowie die Tatsache kritisierte, dass viele beratene Personen bereits länger als die zuvor angestrebte Zielgruppe in Deutschland lebten. 2025 konkretisierte das BAMF als Auftraggeber die Aufgaben der MBE in einem informellen Aufgabenpapier. Die MBE solle keine Ausfüllhilfe durchführen und nicht zu den Themen Einbürgerung, Asylverfahren und Wohnungssuche Hilfe leisten, sondern stattdessen an entsprechende alternative Angebote verweisen.
Weblinks Informationen zur Migrationsberatung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Informationen für Träger der Migrationsberatung, BAMF Suche nach einer Beratungsstelle, BAMF Webseite des Programms der Migrationsberatung
Einzelnachweise
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