Wetterhilfenfunkdienst () ist – gemäß Definition der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) in der VO FunkVO Funk, Sektion I – Abschnitt III Funkdienste, Artikel 1.50, Ausgabe 2012 – ein Funkdienst für Beobachtungen und Untersuchungen in der Wetterkunde, einschließlich der Gewässerkunde. Frequenzen sind für die einseitige Übertragung der bei Aufstiegsflügen von Radiosonden gewonnenen Wetterdaten zuteilbar.
Frequenzzuteilung in Deutschland Zuteilungsberechtigt sind neben dem Deutschen Wetterdienst und den militärischen Bedarfsträgern auch Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen, zu deren Aufgaben die Erfassung von meteorologischen Daten gehört.
Es können folgende Frequenzen zugeteilt werden. +Frequenzen und technische ParameterMittenfrequenzen in MHzERP in mWKanalraster in kHzBedarfsträger (prim.)Bedarfsträger (sek.)402,3 – 402,9404,1 – 405,7200200Deutscher Wetterdienst, Bundeswehrzivile Nutzer405,7 – 405,9200200Bundeswehr, US-amerikanische Streitkräfte403,03 – 403,89100 (bis 10 km)300 (bis 30 km)20Mobile Nutzer (militärisch)403,91 – 403,9720020zivile Nutzerbritische und niederländische Streitkräfte
Abgrenzung Wetterradar ist im deutschen Frequenzplan nicht dem Wetterhilfenfunkdienst, sondern mit 5600–5650 MHz und 9200–9500 MHz dem nichtnavigatorischen Ortungsfunkdienst zugeordnet.
Kommunikation mit Wettersatelliten unterfällt dem Wetterfunkdienst über Satelliten.
Weblinks Internationale Fernmeldeunion Informationen und Antrag auf Frequenzzuteilung bei der Bundesnetzagentur
Einzelnachweise
Kategorie:Funkdienst Kategorie:Angewandte Meteorologie