mini|Bahnpost-Briefkasten der Deutschen Bundespost um 1990 mini|Wappen aus dem Jahr 1908 auf einem Postwagen der Kaiserlichen Post Sachsen von 1908 mini|Bahnpostwagen der Deutschen Bundespost in Rottweil Die Bahnpost in Deutschland trat an die Stelle der Beförderung von Postsendungen durch Postreiter und Postkutschen. Sie war in der gesamten Zeit der Reichspost das Rückgrat der Postbeförderung. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg nutzten die Deutsche Bundespost und die Deutsche Post der DDR die Möglichkeiten der Bahn. Fahrzeiten der oft planmäßigen Fernzügen beigestellten oder als gesonderter (Güter-)Zug verkehrenden Bahnpostwagen waren in einem speziellen Postkursbuch veröffentlicht. Nach der Wiedervereinigung, der bereits begonnenen Postreform und dem Aufkommen von Sortierzentren am Rand der Städte wurde die Beförderung der Sendungen auf LKW umgestellt.

Geschichtliche Entwicklung Baden Die badische Postverwaltung nutzte das neue Verkehrsmittel Eisenbahn bereits unmittelbar nach dessen Inbetriebnahme 1840 zur begleiteten Mitnahme von Postsendungen. Badische Bahnposten, mit Umarbeitung der Post durch Postconducteure, verkehrten vom 1. April 1848 an in einigen von Heidelberg ausgehenden Zügen. Die Leitung des Eisenbahnpostdienstes war, solange Baden ein eigenes Postwesen besaß (bis 31. Dezember 1871), zunächst Aufgabe der Postämter in Karlsruhe, Basel und Konstanz, später der drei Eisenbahnpostämter in Karlsruhe, Mannheim und Konstanz.Handwörterbuch des Postwesens; 2. Auflage; S. 74.

Preußen Am 3. November 1838 erschien in Preußen das Gesetz über die Eisenbahnunternehmungen. § 36 behielt der Postverwaltung vor, die Eisenbahnen zur Beförderung von postmäßigen Versendungen zu benutzen.Herbert Körting,"Eisenbahnen und Postwesen in Thüringen", Archiv für deutsche Postgeschichte, Heft 1/1988 der Gesellschaft für Dt. Postgeschichte e. V., Zentrale Geschäftsstelle Frankfurt/Main, S. 8. Ein erster Bahnpostwagen wurde 1841 zwischen Berlin und Leipzig eingesetzt. Die Einführung des neuen Speditionsverfahrens, des Bahnpostdienstes selbst, erfolgte am 1. Mai 1849. Acht Post-Speditions-Ämtern wurden die in den Zügen tätigen Post-Speditions-Bureaus unterstellt. Die Vorsteher dieser Ämter waren anfänglich Postsekretäre, später Postdirektoren (in den 1850er Jahren wurden die Ämter – je nach ihrem Geschäftsumfang – von Beamten des höheren oder des gehobenen Dienstes geleitet). Am 29. Januar 1856 erhielten die Speditionsämter und die Bureaus den Namen Eisenbahn-Post-Amt und Eisenbahn-Post-Bureau. Zur Beaufsichtigung des preußischen Bahnpostdienstes wurde am 1. April 1850 ein Eisenbahn-Postinspektor eingesetzt, dessen Stelle aber bereits 1854 wieder eingezogen wurde; seine Dienstgeschäfte gingen auf die Bezirks-Postinspektoren über.Handwörterbuch des Postwesens. 2. Auflage. S. 74.

Mit dem Preußischen Kleinbahngesetz bzw. dem Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen vom 28. Juli 1892 wurden mit dem Paragraphen 42 die Kleinbahnen, zu denen damals auch die Straßenbahnbetriebe gehörten, zu Leistungen für die Postzustellung verpflichtet.

Hamburg In Hamburg wurden gesammelte Postsendungen ab 1917 mit der Straßenbahn befördert, ab 1920 gab es bei den Linien, die an Hamburgs Zentralpostämtern (Stephansplatz und Hauptbahnhof) vorbeifuhren, an den Fahrzeugen Briefkästen für den individuellen Einwurf von Postsendungen. Dieser Dienst wurde bis 1958 geboten.Straßenbahn und Post Literatur: Erich Kuhlmann: Post und Straßenbahn in Hamburg, Postgeschichtliche Blätter Hamburg 1978, Heft 21 Hermann Hoyer: Die Hamburger Straßenbahn, Wagenpark, 1. Teil 1894 bis 1921, Hamburg 1977, VVM Harald Krieg, Thomas Kahlbom: Postbeförderung mit der Hamburger Straßenbahn, Norderstedt 2005

Weitere deutsche Länder mini|Sächsischer Bahnwagen mit Postabteil um 1860 mini|Bahnpostwagen Nr. 2680 aus dem Jahr 1908 im Bahnbetriebswerk Wilsdruff

Deutsches Reich Reichsgebiet mini|Bahnpostamt Hamburg-Hühnerposten 1904 mini|Ehemaliger Eilpostpavillon am Hamburger Hauptbahnhof Nach Inkrafttretens der Verfassung des Norddeutschen Bundes am 1. Juli 1867 trat gleichzeitig eine Neuordnung des Postwesens in Kraft. Nachdem am 1. Januar 1868 die Norddeutsche Bundespostverwaltung ihre Arbeit aufnahm, wurde der Bahnpostdienst nur noch durch Bahnposten der Norddeutschen und der Königlich Bayerischen Postverwaltung betrieben.H.Körting, S. 19. Am 1. April 1868 wurden die Eisenbahnpostämter gegründet.H.Körting, S. 21 Bei Gründung des Deutschen Reichs 1871 gingen die vorher schon zu einem großen Teil im Norddeutschen Bund vereinigten deutschen Postverwaltungen mit Ausnahme von Bayern und Württemberg in der Reichs-Post- und Telegraphenverwaltung auf. Mit § 4 des Gesetzes über das Postwesen im Deutschen Reich vom 28. Oktober 1871 blieb der Sachverhalt des § 36 des Eisenbahngesetzes erhalten.H.Körting, S. 9. Am 5. Januar 1875 wurden die Bezeichnungen „Bahnpostamt“ und „Bahnpost“ allgemein eingeführt. Am 20. Dezember 1875 erschien ein neues Gesetz unter dem Titel „Gesetz, betreffend die Abänderung des § 4 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reiches vom 28.10.1871“. Es wurde kurz als „Eisenbahnpostgesetz“ bezeichnet.H.Körting, S. 9.

In den ersten Jahrzehnten lag die Bearbeitung der Postsendungen in den Bahnposten ausschließlich in den Händen von Beamten des mittleren Dienstes; Beamte des einfachen Dienstes leisteten nur Hilfsdienste (Öffnen und Schließen der Briefbunde und Beutel, Stempeln usw.).

1871 wurde aber auch den Beamten des einfachen Dienstes ein Teil der Bahnpostgeschäfte, insbesondere die Verteilung der gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen, zur selbständigen Erledigung übertragen. Es entstanden die so genannten „Schaffnerbahnposten“, d. h. nur mit Beamten des einfachen Dienstes besetzte Bahnposten. Zur Unterscheidung von ihnen erhielten die Bahnposten, in denen Beamte des mittleren Dienstes tätig waren, den Namen „Beamtenbahnposten“. Mit dem Gesetz zur „Verpflichtung der Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung für die Zwecke des Postdienstes“ vom 28. Mai 1879 wurde die Bahnpost auch auf Nebenstrecken eingeführt und am 28. Juli 1892 wurden die Sondervorschriften des preußischen Kleinbahngesetzes für alle Kleinbahnen im Reich gültig.H.Körting, S. 9 Die Aufgaben der Schaffnerbahnposten wurden nach und nach erweitert, sie verkehrten nicht nur wie anfangs in den weniger bedeutenden Zügen, namentlich auf Nebenstrecken, sondern auch auf wichtigen Strecken. Damit hatte die Trennung an Bedeutung verloren und wurde schließlich 1922 fallengelassen; seitdem gab es nur die einheitliche Bezeichnung „Bahnpost“.Handwörterbuch des Postwesens; 2. Auflage; S. 74.

Um 1914 waren insgesamt 2400 Bahnpostwagen in Deutschland im Einsatz, in denen etwa 8000 Mitarbeiter beschäftigt waren.

Zum 1. April 1920 wurde zwischen dem Deutschen Reich und den acht deutschen Eisenbahnländern ein Staatsvertrag geschlossen, mit dem die Ländereisenbahnen in das Eigentum der nunmehrigen Deutschen Reichsbahn (bis 1921 zunächst als Deutsche Reichseisenbahnen bezeichnet) und damit in Reichseigentum übergingen. Gleichzeitig kam es zur Einführung des einheitlichen Zug-Nummern-Systems nach dem Gesamtfahrplan der ehemals Preußischen Staatsbahnen.H.Körting, S. 32

Infolge der Inflation verfügte das Reichspostministerium am 16. November 1923 Einschränkungen für den Bahnpostdienst, nachdem die Bahn am 12. November umfangreiche Einschränkungen im Personenzugverkehr verkündet hatte. Am 13. Juni 1924 ermächtigte das Reichspostministerium die Oberpostdirektionen (OPD), denen Bahnpostämter (BPÄ) untergeordnet waren, zur selbständigen Wiedereinrichtung von Bahnposten auf minder wichtigen Hauptbahnen sowie auf Neben- und Kleinbahnen.H. Körting, S. 36f.

Nachdem der Reichstag am 18. März 1924 das „Reichspostfinanzgesetz“ beschlossen hatte, welches ab 1. April das alte Postgesetz ablöste, war die Post aus dem Staatshaushalt herausgelöst und entsprach einem selbständigen Staats-Unternehmen.Wolfgang Lotz, „Deutsche POSTGeschichte Essays und Bilder“, Nicolaische Verlagsbuchhandlung Beuermann GmbH Berlin, 1989, Seite 277 Daraufhin wurde die Unentgeltlichkeit der Leistungen der Reichsbahn gegenüber der Post durch § 13 des Gesetzes über die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft aufgehoben.H.Körting, S. 10 1936 setzten Versuche ein, sich mit Omnibussen vom starren Bahnfahrplan zu lösen (Pilotstrecken waren Berlin-Leipzig und Berlin-Stettin).

Deutsche Schutzgebiete und Kolonien Ein, wenn auch recht beschränkter, Bahnpostdienst wurde nach und nach auch in den früheren Kolonien und Schutzgebieten eingerichtet. In Ostafrika 1903 auf der Usambarabahn und 1912 auf der Tanganjikabahn. In Kamerun 1911 auf der Manengubabahn. In Kiautschou 1904 auf der Schantung-Bahn. Auf chinesischem Gebiet (Deutsche Post in China) verkehrte ferner eine deutsche Bahnpost auf der Strecke Schanhaikwan–Tongku–Tientsin–Peking. Begleitet wurden alle diese Bahnposten von Einheimischen.Handwörterbuch des Postwesens; 2. Auflage; S. 74

Deutschland nach 1945 Unter Aktenzeichen Pr/II/2a 1-2450-0 teilte die Deutsche Zentralverwaltung für das Post- und Fernmeldewesen in einem Telegramm mit, dass der Postverkehr zwischen den vier Besatzungszonen wieder hergestellt wird. Bei der Deutschen Bundespost war das Posttechnische Zentralamt (PTZ) und bei der Deutschen Post der DDR das Institut für Post- und Fernmeldewesen (IPF) maßgeblich an der Entwicklung der als Bahnpostwagen eingesetzten Fahrzeuge beteiligt.

Mit Einführung des Winterfahrplans 1952/53 erfolgte in der DDR eine Neuaufteilung aller Eisenbahnstrecken auf die BPÄ und außerdem ein Übergang von Bahnpostangelegenheiten von den betriebsführenden Ämtern auf die BPÄ.H.Körting, S. 88

Zur schnelleren Beförderung wurde Überland-Post nur grob nach Richtung vorsortiert und in Beuteln zu den Bahnpostämtern gebracht, die sie an die Bahnpostwagen weitergaben, die an Reisezüge angehängt wurden. Bis zu 20 Postbeamte (Postschaffner, später Bahnpostbegleiter) sortierten die Briefe und Zeitungen während der Fahrt nach Orten. Das Personal musste über gute geographische Kenntnisse verfügen. Die Beutel mit der jeweiligen Orts- oder Streckenpost wurden dann beim Halt ausgeladen zur ortsinternen Weiterleitung oder zur Weiterführung zu anderen Bahnpoststrecken.

Die während eines Halts auf einem Bahnhof in den Briefschlitz eines Bahnpostwagens eingeworfene Post wurde im Wagen mit einem Bahnpoststempel abgestempelt. Er hatte gegenüber dem Tagesstempel eine ovale Form und enthielt Angaben zum Kurs (z. B. Köln–Berlin), die Zugnummer und das Datum. Daneben gab es einen speziellen Bahnpoststempel mit dem Zusatz „Nachträglich entwertet“ für Sendungen, die vom Bahnpostamt angeliefert wurden und deren Briefmarken noch nicht entwertet waren. Briefe mit Bahnpoststempeln, speziell von seltenen Nebenstrecken oder speziellen Fahrten, sind heute bei Sammlern sehr begehrt.

Man unterscheidet verschiedene Typen von Bahnpostwagen je nach ihrer Ausstattung: Briefbahnpostwagen für die ausschließliche Bearbeitung von Briefen, Paketbahnpostwagen für die ausschließliche Bearbeitung von Paketen und Alles-Bahnpostwagen zur Bearbeitung von Briefen und Paketen. Daneben gab es Päckereiwagen, die lediglich zum Transport und Umarbeitung von Paketen vorgesehen waren, Postabteile in auch noch anderweitig genutzten Bahnwagen usw.

Ende der 1950er Jahre wurde die Bahnpost auf Briefkartenschlüsse und Zeitungen durch Eisenbahnzugpersonal (E-Beförderung) und Zeitungen durch Eisenbahnzugpersonal (Z-Beförderung) beschränkt.H.Körting, S. 95