mini|Gebäude des ehemaligen Amtsgerichts Plau am See Das Amtsgericht Plau am See war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Schwerin.
Gerichtssitz und -bezirk Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Plau am See.§ 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 83,6 kB). Der Gerichtsbezirk umfasste den damaligen Amtsgerichtsbezirk Lübz. Bis zur Aufhebung des Gerichts und Umwandlung in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Parchim am 1. Januar 1998 bestand der Gerichtsbezirk daher aus dem Gebiet des damaligen Landkreises Lübz.§ 4 Abs. 8 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991. Am 12. April 1999 wurde die Zweigstelle geschlossen.Verordnung vom 5. März 1999, GVOBl. M-V 1999, S. 241.
Gebäude Der zweigeschossige, historisierende Backsteinbau aus der Gründerzeit, mit dem Walmdach über einem dekorativen Kraggesims, dem markanten mittigen Giebelrisalit sowie den Segmentbögen über den Fenstern, wurde 1878/79 als Großherzogliches Amtsgericht gebaut. Er wird seit 2002 als Polizeistation genutzt. Das entsprechende Gebäude Alter Wall 43 steht unter Denkmalschutz.Liste der Baudenkmale in Plau am See
Übergeordnete Gerichte Dem Amtsgericht Plau am See war das Landgericht Schwerin übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.
Weblinks
Einzelnachweise
Plau am See Kategorie:Plau am See Kategorie:Aufgelöst 1997