mini|Blick auf Rimbach von Westen (Kreiswald) mit Tromm-Höhenzug im Hintergrund Rimbach ist eine Gemeinde des südhessischen Landkreises Bergstraße.

Geografie Geografische Lage Die Gemeinde liegt im Odenwald etwa 30 km nordöstlich von Mannheim und rund 35 km nördlich von Heidelberg. Sie befindet sich an der B 38 und wird von der Weschnitz durchflossen. mini|Blick auf Rimbach vom Trommturm

Nachbargemeinden Rimbach grenzt im Norden an die Gemeinde Fürth, im Osten an die Gemeinde Grasellenbach, im Südosten an die Gemeinde Wald-Michelbach, im Süden an die Gemeinde Mörlenbach sowie im Westen an die Stadt Heppenheim.

Gemeindegliederung Nach der Hauptsatzung wurden für die Ortsteile

Albersbach (einschließlich der Gehöftgruppe Helmsberg), Lauten-Weschnitz, Mitlechtern und Zotzenbach (mit dem Weiler Unter-Mengelbach)

Für die Ortsteile sind Ortsbezirke mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet, nicht hingegen für Rimbach-Mitte und den in der Gemarkung Rimbach gelegenen Weiler Münschbach.

Klima Durch die nahe Lage zur Bergstraße herrscht in Rimbach ein mildes Klima, das häufig in einer für Deutschland frühen Mandelbaumblüte sichtbar wird.

Klimadiagramm Rimbach

Geschichte Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert Rimbach geht wohl auf eine fränkische Siedlung zurück, die im Zuge der fränkischen Landnahme ab dem 5. Jahrhundert n. Chr. entstand. Die älteste erhalten gebliebene urkundliche Erwähnung von Rimbach erfolgte 795 im Lorscher Codex, einem Besitzverzeichnis des Klosters Lorsch, und steht im Zusammenhang mit der Schenkung der Mark Heppenheim durch Karl den Großen an das Kloster. Die Mark Heppenheim umfasste den größten Teil des heutigen Landkreises Bergstraße und große Teile des Odenwaldkreises. Im Zusammenhang mit dieser Schenkung entwickelten sich Grenzstreitigkeiten zwischen dem Kloster Lorsch und dem Bistum Worms, die 795 zur Einberufung eines Schiedsgerichtes auf dem Kahlberg bei Weschnitz führten, einer alten Versammlungs- und Gerichtsstätte unweit der heutigen Walburgiskapelle. Als Ergebnis dieses Schiedsgerichtes wurde eine neue Grenzbeschreibung festgelegt, die nun auch die wichtigsten Orte innerhalb der Grenzen der Mark Heppenheim benannte, nämlich Furte (Fürth), Rintbach (Rimbach), Morlenbach (Mörlenbach), Birkenowa (Birkenau), Winenheim (Weinheim), Heppenheim, Besinsheim (Bensheim), Urbach (Auerbach), Lauresham (Lorsch) und Bisestat (Bürstadt).

Eine weitere frühe Erwähnung findet sich ebenfalls im Lorscher Codex, als 877 ein Liuthar von Hausen die villa Rinthbach dem Kloster schenkte und als Lehen wieder empfing. Gefördert durch viele weitere Schenkungen gehörte das Kloster im 9.–12. Jahrhundert zu den größten und mächtigsten Benediktinerabteien Deutschlands. Der Blütezeit des Klosters Lorsch folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. Während des Investiturstreits von 1076 (Hoftag zu Worms) bis 1122 (Wormser Konkordat) mussten viele Besitzungen an den Adel abgegeben werden. Im späten 12. Jahrhundert wurde mit der Aufzeichnung der alten Besitzurkunden versucht, die Verwaltung zu reorganisieren (Lorscher Codex). Dennoch unterstellte Kaiser Friedrich II. im Jahre 1232 die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und seinem Bischof Siegfried III. von Eppstein zur Reform. Zu diesem Zeitpunkt befand sich das Gebiet des späteren Amtes Schönberg, zu dem später auch Rimbach gehörte, im Besitz der Pfalzgrafen. Allerdings belehnte im Jahre 1409 noch der Erzbischof Johann von Mainz den Schenk Konrad von Erbach noch mit dem Haus und Burgstadel von Rimbach. Alle anderen Lehensurkunden an die Schenken von Erbach wurden allerdings durch die Pfalzgrafen ausgestellt. So genehmigte 1385 Pfalzgraf Ruprecht I. dem Schenk Eberhard von Erbach die Verpfändung der Dörfer Rimbach und Zotzenbach an Hanemann von Sickingen, Vogt zu Lindenfels und Hennel von Mosbach, Vogt zu Heidelberg.

Das Dorf entstand als geschlossenes Haufendorf bei einseitiger Tallage. Die Hohe Gerichtsbarkeit über den Ort wurde durch die Zent Heppenheim ausgeübt, deren oberster Richter der 1267 erstmals erwähnte Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) war. Die Niedere Gerichtsbarkeit lag beim Vogteigericht, dessen Bezirk neben Rimbach auch Lützel-Rimbach, Ober- und Unter-Mengelbach, Mossbach und Zotzenbach umfasste. Das Niedergericht besaßen die Schenken von Erbach bereits in den ältesten Urkunden als pfälzisches Lehen.Gustav Simon: Die Geschichte der Dynasten und Grafen zu Erbach und ihres Landes, Verlag Brönner, Frankfurt a. M. 1858, S. 143ff (online bei Google Books) Die Wormser Klostervögte waren Verwalter und Gerichtsherren innerhalb des Klosterbesitzes. Dieses Amt kam bereits um 1165 in den Besitz der Pfalzgrafen. Wirtschaftlich war der Ort bis ins 18. Jahrhundert von der Dreifelderwirtschaft der Gutsherren und der Dorfgenossenschaft geprägt. Angebaut wurden Roggen, Dinkel, Hafer, Sommergerste, Hirse und andere Feldfrüchte.

Aus dem Mittelalter sind eine Reihe weiterer Grundherren überliefert. So traten die Adelsgeschlechter Betzer von Rimbach, Rauch von Rimbach, Jude vom Stein, Beyer von Boppard und die Herren von Rodenstein als Lehensträger der Grafen von Erbach oder der Pfalzgrafen auf. Während der erbachischen Herrschaft über Rimbach war der Ort dem Amt Schönberg zugeordnet. Der Zehnt in Rimbach stand zur Hälfte der Pfarrei Rimbach und zur Hälfte den Herrn von Dalberg zu, die dafür das Langhaus der Kirche zu unterhalten hatten.

Im 16. Jahrhundert hielt die Reformation auch im Odenwald Einzug. Bis 1544 hatten die Grafen von Erbach für ihre Grafschaft das lutheranische Glaubensbekenntnis eingeführt, und auch die pfälzischen Herrscher sympathisierten offen mit dem lutherischen Glauben; aber erst unter Ottheinrich, Kurfürst von 1556 bis 1559, erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Kirchlich gehörte die Pfarrei Rimbach vor der Reformation zum „Weinheimer Landkapitel“ des Bistums Worms. Das Patronat hatten die Erbacher Grafen aus der Linie Erbach-Fürstenau inne, die es als pfälzisches Lehen besaßen. Das Kirchspiel bestand neben Rimbach aus den Orten Lützel-Rimbach, Münchbach, Zotzenbach, Obermengelbach und zwei Höfen in Untermengelbach. Vor 1516 gehörten auch die für pfälzischen Anteil an Reichenbach eingetauschten Orte Mittelshausen, Scheuerberg, Mitlechtern, Knoden, Schannenbach, Ober-Laudenbach und Scharbach, sowie das mit den Ullnern von Dieburg getauschte Igelsbach zum Kirchspiel.

1618 begann der Dreißigjährige Krieg, unter dem spätestens 1622 auch das Amt Schönberg zu leiden hatte, als ligistische Truppen es mehrfach überfielen und ausplünderten. Mitte der 1630er Jahre folgte mit dem Schwedisch-Französischen Krieg das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichteten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“.

Im Herbst 1696 wurde im Pfälzischen Erbfolgekrieg das Schloss Schönberg überfallen. Erst mit dem Frieden von Rijswijk, 1697, zogen sich die Franzosen hinter den Rhein zurück.

Anfang des 18. Jahrhunderts wurden in den Orten Rimbach, Lützelrimbach und Münschbach zusammen 34 Centmänner und 5 Beisassen gezählt. Die Landwirtschaft wurde um den Anbau von Hülsenfrüchten wie Luzernen oder Esparsetten, aber auch Kartoffeln bereichert; der Kartoffelanbau ist in Zotzenbach etwa bereits für 1769 belegt. Im Jahr 1717 kam es zur Teilung des Erbacher Grafenhauses, und Schloss Schönberg wurde Sitz der jüngeren Linie Erbach-Schönberg unter Graf Georg August zu Erbach-Schönberg. Dieser erhielt die Ämter Schönberg und König und die Hälfte der Herrschaft Breuberg. Die Linie Erbach-Schönberg machte die Burg zu ihrem Wohnsitz, wodurch sie ihren heutigen Schlosscharakter erhielt.

Vom 19. Jahrhundert bis heute Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zum Großherzogtum. Mit der Rheinbundakte wurde die Grafschaft Erbach mediatisiert und zum größten Teil in das Großherzogtum Hessen eingegliedert; dazu gehörte auch das „Amt Schönberg“, welches vorerst als standesherrschaftliches Amt erhalten blieb.

Bereits am 9. Dezember 1803 war das Gerichtswesen in der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt neu organisiert worden. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die Zente und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt. Die Bestimmungen galten auch im Großherzogtum.

Nach der endgültigen Niederlage Napoleons bestätigte der Wiener Kongress 1814/15 auch die Zugehörigkeit der Grafschaft Erbach zum „Fürstentum Starkenburg“ des Großherzogtums Hessen. Daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet und dabei das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. 1821/22 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei 1822 das Amt Schönberg dem Landratsbezirk Lindenfels zugeteilt wurde. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Für das Amt Schönberg gingen erst 1826 alle Funktionen des ehemaligen standesherrlichen Amts Schönberg an den Staat über. Diese Reform ordnete auch die Administrative Verwaltung auf Gemeindeebene. So war die Bürgermeisterei in Rimbach auch für Litzelrimbach (Siedlung in der Gemarkung Rimbach) und Mönsbach (heute als Münschbach ein Weiler in der Gemarkung von Rimbach) zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Rimbach:

1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert, und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem jetzt Rimbach gehörte.

1835 praktizierte der erste Arzt mit akademischer Ausbildung in Rimbach. In diesen Jahren erfolgte der Bau einer Synagoge durch die jüdische Gemeinde, die 1846 auch einen Friedhof anlegte.

Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 findet sich folgender Eintrag: