Eberhard Poppe (* 12. September 1931Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig; SAW-Leipzig, online – abgerufen am 18. Februar 2022 in Wiesenburg; † 28. Dezember 2020 in Leipzig Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften; verifiziertes Sterbedatum online – abgerufen am 7. April 2022) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.Meyers Universallexikon. 3. Auflage. Band 3, Leipzig 1981, Stichwort: Poppe, Eberhard, S. 456. Seine Forschungsgebiete in der DDR waren Staatsrecht und Staatstheorie. In der DDR war er zuletzt Inhaber des Lehrstuhls Staatsrecht an der Universität HalleStaat und Recht. 33. Jahrgang (1984), S. 195, und Ordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften (AdW). Von 1971 bis 1990 war er Abgeordneter der Volkskammer der DDR für den Kulturbund. Poppe war von 1981 bis 1983 Ordentliches Mitglied und ab 1993 bis 1994 Korrespondierendes Mitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften (SAW).
Juristische Laufbahn Eberhard Poppe wuchs in einer Angestelltenfamilie auf. 1950 legte er das Abitur ab. 1952 wurde er Mitglied der SED. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig bis 1954 wurde er ab 1955 Assistent/Oberassistent an der Juristischen Fakultät der Leipziger Karl-Marx-Universität und anschließend bis 1959 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) in Halle (Saale). Dort verteidigte er seine Doktorarbeit zur Volkssouveränität und Abgeordnetenstellung.Halle, Juristische Fakultät. Dissertation vom 11. Oktober 1958; Seine Habilitierung erfolgte 1963.Müller-Enbergs, Wielgohs/Hoffmann: Wer war wer in der DDR? Ein biographisches Lexikon. Stichwort "Poppe, Eberhard" erarbeitet von Jan Wielgohs, S. 686 Spalte 1, Berlin 2006, ISBN 3-8289-0552-8. Zum 1. Oktober 1960 wurde Poppe mit der Wahrnehmung einer Dozentur für Staatsrecht an der Juristenfakultät in Halle beauftragt.Breithaupt, Dirk: Rechtswissenschaftliche Biographie DDR. Dissertation, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Berlin 1993, S. 133. Seit 1965 wirkte er als ordentlicher Professor für Verfassungstheorie und StaatsrechtKürschners Deutscher Gelehrten-Kalender, Berlin 1966, S. 1882 unter Poppe, E. an der MLU und zudem als Prorektor für Studienangelegenheiten sowie für Gesellschaftswissenschaften von 1968 bis 1970. Bei einer Tagung christlicher Persönlichkeiten in der Martin-Luther-Universität 1969 wies der Prorektor darauf hin, dass diese Veranstaltung ein überzeugendes Beispiel für die Praktizierung des Verfassungsgrundsatzes von der Gewissens- und Glaubensfreiheit darstelle.Neue Zeit, 11. Februar 1969, S. 1/2.
In den Jahren 1971 bis 1977 war Poppe Rektor der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.Prof. Dr. sc. jur. E. Poppe unterzeichnete als Rektor zusammen mit dem jeweils zuständigen Dekan der neu gebildeten Fakultäten die Promotionsurkunden, in denen die Verleihung eines akademischen Grades durch den Wissenschaftlichen Rat der Martin-Luther-Universität mit Datum und eigenhändigen Unterschriften dokumentiert wurde – Sammlung Schudi 45, Beleg aus 1975. Zusammen mit seinem Professoren-Kollegen auf dem Gebiet des Staatsrechts, Büchner-Uhder, setzte Poppe sich für die Stärkung des Verwaltungsrechts im Rechtssystem der DDR ein.Zur Stellung des sozialistischen Verwaltungsrechts im Rechtssystem der DDR, Autoren: Poppe, Eberhard/Büchner-Uhder, Willy; in: Staat und Recht, 1967, Band 16, S. 241–254. Von seinem akademischen Kollegen Lieberwirth, einem emeritierten Professor für Rechtsgeschichte und Internationales Privatrecht an der Universität Halle-Wittenberg, wurde er in einem Interview 2007 gewürdigt als „... sehr beliebt ... unter den Studenten, auch weil er wissenschaftlich was geboten hat und auch mal eine Gegenmeinung hörte. Er war fair und hatte eine gute Art mit den Studenten umzugehen.“Albrecht Cordes: Interview mit Prof. Dr. Rolf Lieberwirth am 12. September 2007 in Halle (21. Dezember 2007), in "forum historiae iuris"; fhi – Erste Internetzeitschrift für europäische Rechtsgeschichte; Bei politischen Auseinandersetzungen mit Jura-Studenten im Jahr des Mauerbaus 1961 verhielt sich Poppe als Parteisekretär der SED-Parteiorganisation der Juristischen Fakultät nach damaligen Maßstäben fair und moderat, als eine Studierende des 3. Studienjahrs äußerte, sie sei nicht bereit, „die Kugeln zu drehen, die auf ihre Angehörigen in Westdeutschland abgeschossen werden könnten,“ ließ er es mit einer Aussprache zusammen mit dem noch amtierenden Dekan Leschkas bewenden, zumal sich die Jura-Studentin nachträglich verpflichtete, die verlangte Zustimmungserklärung „zur Verteidigung unserer sozialistischen Republik“ zu unterschreiben.Bericht über die politisch-ideologische Situation der Juristischen Fakultät an die Universitätsparteileitung für den Zeitraum vom 11. August 1961 bis zum 9. Oktober 1961, abgedruckt in: Rupieper, Hermann-J. (Hrsg.): "Es gibt keinen Ausweg für Brandt zum Krieg": August 1961 an der Martin-Luther-Universität; Halle (Saale), (S. 86–90) hier: S. 89 i. V. m. Anmerkungen 93 (S. 83) und 98 (S. 89); ISBN 3-89812-149-6. Poppe wurde zu Beginn der politischen Wende in der DDR zusammen mit einem seiner Studienfreunde von der Leipziger Universität, Gregor Schirmer, in die am 18. November 1989 gebildete Zeitweilige Kommission der Volkskammer zur Änderung und Ergänzung der DDR-Verfassung von der Kulturbund-Fraktion entsandt,Schirmer, Gregor: Ja, ich bin dazu bereit. Eine Rückblende. Verlag am Park in der Edition Ost, Verlag und Agentur GmbH, Berlin 2014, Abschnitt: Ende der DDR-Verfassung, ISBN 978-3-89793-193-0, S. 207. In der Hallenser Universitäts-Zeitung verlangte Poppe Ende November 1989 den Rücktritt der Volkskammer.Universitäts-Zeitung / Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Nr. 22 vom 23. November 1989, S. 1
Eberhard Poppe gilt als einer der bedeutendsten Staatsrechtler der DDR.Michael Stolleis: Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft in West und Ost 1945–1990. (Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland, Band 4). Verlag C. H. Beck, München 2012, ISBN 978-3-406-63203-7, S. 582; Snippets 1990 wurde Poppe im Zusammenhang mit der Abwicklung der Sektion Staats- und Rechtswissenschaft an der MLU als Professor in den Ruhestand versetzt, blieb aber weiterhin wissenschaftlich aktiv.Heuer, U.-J.: Im Streit – ein Jurist in zwei deutschen Staaten, Baden-Baden, 2002; Uwe-Jens Heuer nennt auf S. 103 u. a. Eberhard Poppe, ISBN 3-7890-7913-8. Als Korrespondierendes Mitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften (SAW) arbeitete er zum Thema „Die verfassungsrechtliche Stellung des Freistaates Sachsen als Bundesland“ und trug seine Ergebnisse auf der Dezember-Sitzung der Philogisch-Historischen Klasse in der SAW 1991 vor.Poppe, Eberhard: Die Verfassungsrechtliche Stellung des Freistaates Sachsen. (gebundene Ausgabe) 1992, ISBN 3-05-002244-2.
Ehrenamtliche (gesellschaftliche) Tätigkeit Poppe war Mitglied des Präsidialrates des Kulturbundes der DDR (KB) seit 1971. Seit Gründung eines DDR-Komitees für europäische Sicherheit am 24. März 1970 in Berlin war der Staatsrechtler Poppe in diesem Gremium Mitglied wie auch der Völkerrechtler Reintanz ebenfalls von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.Berliner Zeitung, 25. März 1970, S. 2. Er gehörte ab 1971 als Abgeordneter der Volkskammer zur Fraktion des KB und war Mitglied des Verfassungs- und Rechtsausschusses.Meyers Universallexikon, Leipzig, 1981, Band 3, S. 456, Spalte 2, Stichwort "Poppe, Eberhard". Während der politischen Wende setzte sich Eberhard Poppe in der Volkskammer als Abgeordneter und Vertreter des Verfassungs- und Rechtsausschusses für die strikte Gewährleistung der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit ein und ihre detaillierte Regelung in einem künftig zu verabschiedenden Mediengesetz.Tageszeitung Neues Deutschland, 30. Januar 1990, S. 1. Bereits 1976 wurde Poppe stellvertretender Vorsitzender der Interparlamentarischen Gruppe der DDR (IPG) und sprach sich als Vertreter der IPG der DDR auf der 1989 in London stattgefundenen Konferenz der Interparlamentarischen Union (IPU) für die Schaffung einer internationalen Weltraumorganisation im Rahmen des UNO-Systems aus; 1972 wurde Poppe Korrespondierendes MitgliedTageszeitung Neues Deutschland, 8. Juli 1972, S. 2. und 1975 Ordentliches Mitglied der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW); 1973 wurde Poppe Mitglied im Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung der DDR. Gelegentlich nahm Poppe am Professorenkollegium des Berliner Rundfunks teil und diskutierte als Staatsrechtler in der Sendung mit.Tageszeitung Neues Deutschland, 14. Mai 1974, S. 8. Der Hallenser Staatsrechtler Poppe referierte zusammen mit seinem Professoren-Kollegen, dem Hallenser Völkerrechtler Reintanz, 1976 auf einer Seminartagung der Christlichen Friedenskonferenz (CFK) zu Fragen der Bürger- und Menschenrechte, insbesondere zu den Rechten auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, der Freiheit von Presse, Rundfunk und Fernsehen in der DDR, unter Beachtung der UN-Bürgerrechtskonvention sowie der UN-Sozialkonvention.Tageszeitung Neue Zeit, 24. Juli 1976, S. 7.
Dienstreisen (Auswahl) Er nahm am Bergedorfer Gesprächskreis zum Thema „10 Jahre Helsinki – die Herausforderung bleibt“ in der Bad Godesberger Redoute im Jahre 1985 teil.10 [Zehn] Jahre Helsinki - die Herausforderung bleibt / 78. Bergedorfer Gesprächskreis am 24. u. 25. November 1985 in der Bad Godesberger Redoute, Bonn. Körber-Stiftung; MLU-Rektor Poppe wurde 1975 in den Verwaltungsrat der Internationalen Assoziation der Universitäten (International Association of Universities, IAU), als Vollmitglied gewähltTageszeitung Neues Deutschland, 26. August 1975, S. 4. und gehörte ihm bis 1980 an.
Poppe weilte mit Karl-Heinz Röder vom 16. Oktober bis 3. November 1989 zu einem Studienaufenthalt in den USAInformationen, Neue Justiz 1/1990, Seite 37Karl A. Mollnau: Recht und Juristen im Spiegel der Beschlüsse des Politbüros und Sekretariats des Zentralkomitees der SED, in: Normdurchsetzung in osteuropäischen Nachkriegsgesellschaften (1944–1989). Einführung in die Rechtsentwicklung mit Quellendokumentationen, Band 5, DDR (1958–1989), herausgegeben von Heinz Mohnhaupt, 1. Halbband, Frankfurt am Main 2003, Seite 713. Die Reise kam durch Vermittlung des damaligen Botschafters der USA in Ostberlin, Richard Clark Barkley auf Einladung der United States Information Agency (USIA), zustandeEberhard Poppe: Das Rechtssystem der USA - Impressionen von einer Studienreise, in: Neue Justiz 3/1990, Seite 119 ff.. Poppe und Röder wurden u. a. vom ehemaligen Präsidenten (Chief Justice) des US Supreme Court, Warren E. Burger, der Politikwissenschaftlerin Catherine Rudder und dem damaligen Gouverneur von Arkansas und späterem US-Präsidenten Bill Clinton empfangen, der beiden Rechtswissenschaftlern den Ehrentitel eines „Arkansas Traveler“ verlieh, womit ihnen die Ehre erteilt wurde, als Botschafter des guten Willens des US-Bundesstaates Arkansas aufzutreten. Poppe und Röder gaben der Arkansas Gazette ein Interview zur Frage der sich unmittelbar abzeichnenden friedlichen Revolution in der DDR. Vom Chefredakteur der Tageszeitung Arkansas Gazette John Hanchette befragt, ob es nicht offensichtlich sei, dass die Ostdeutschen ihr Land verlassen, weil sie mehr Freiheit wollen, antwortete Poppe: „Wir sind natürlich nicht glücklich, dass Zehntausende Menschen die DDR verlassen, die Gründe sind sehr komplex. Es ist nicht nur ein Ruf nach mehr Freiheit, es ist der Wunsch nach einem besseren sozialen Leben mit mehr Konsumgütern …“.Arkansas Gazette, 29.10.1989, 5C-6C