Zeugin der Anklage (Originaltitel Witness for the Prosecution) ist ein US-amerikanischer Kriminalfilm des Regisseurs Billy Wilder, der im Jahr 1957 erschien. Der in London spielende Schwarzweißfilm basiert auf Agatha Christies gleichnamigem Theaterstück von 1953. Er errang 1958 sechs Oscar-Nominierungen und wurde 2008 vom American Film Institute auf Platz sechs der „besten Gerichtsdramen aller Zeiten“ aufgenommen.
Handlung London im Jahr 1952: Der bekannte Londoner Strafverteidiger (Barrister) Sir Wilfrid Robarts übernimmt – gerade erst nach einem Herzinfarkt aus dem Krankenhaus entlassen – einen scheinbar aussichtslosen Fall, den der Rechtsanwalt (Solicitor) Mayhew ihm andient. Sein Mandant, der freundlich und etwas naiv wirkende arbeitslose Handelsvertreter Leonard Vole, wird beschuldigt, die reiche Witwe Emily French ermordet zu haben. Da die Witwe zuvor aufgrund einer gewachsenen Freundschaft ihr Testament zu seinen Gunsten geändert und ihm eine beträchtliche Summe zugedacht hat, hat er ein handfestes Motiv. Vole beteuert jedoch seine Unschuld, von dem Testament habe er nichts gewusst.
Während des Prozesses werden bei der Beweisaufnahme zunächst Inspektor Hearne von Scotland Yard und danach Janet McKenzie, die alte und ergebene Haushälterin der Witwe, als Zeugen der Anklage, die durch den Staatsanwalt Myers vertreten wird, vernommen. Sir Wilfrid gelingt es aber, die Glaubwürdigkeit beider Zeugen in Zweifel zu ziehen. Überraschend präsentiert die Anklage dann als dritte und letzte Zeugin die aus Deutschland stammende Ehefrau des Angeklagten, Christine. Sie tritt unter dem Namen Christine Helm auf, beweist, dass ihre Ehe mit Vole nichtig ist, da sie bei der Eheschließung bereits mit einem anderen verheiratet war, widerlegt sein Alibi und belastet ihn mit ihrer Aussage schwer. Sie erscheint als kühl berechnende Frau, die ihren Mann abserviert und seine leidenschaftliche Liebe zu ihr ignoriert.
Sir Wilfrid, sein Kollege Brogan-Moore und Mr. Mayhew versuchen alles, um auch diese Zeugin als unglaubwürdig darzustellen, doch die Stimmung im Gerichtssaal und bei der Jury tendiert trotzdem zur Schuld des Angeklagten. Als einzigen Zeugen der Verteidigung kann Sir Wilfrid den Angeklagten selbst aufbieten und muss ihn anschließend dem Kreuzverhör der Anklage überlassen, wobei weitere belastende Aspekte ans Licht kommen. Danach erscheint die Lage für Leonard ausweglos und seine Hinrichtung unabwendbar.
Am Abend vor der Urteilsverkündung spielt eine fremde Frau, die sich an Christine rächen will, Sir Wilfrid ein Bündel Briefe zu, die Christine an einen gewissen Max geschrieben hat und in denen sie schildert, dass sie eine Falschaussage plant, um Leonard loszuwerden und frei für Max zu sein. Durch dieses in letzter Minute vorgelegte neue Beweismaterial kann Sir Wilfrid Christines Glaubwürdigkeit als Zeugin zerstören und einen Freispruch erreichen. Jedoch kommen ihm Zweifel, da die Sache „zu glatt“ verlaufen sei.
Direkt nach der Urteilsverkündung kommt es zu mehreren überraschenden Wendungen: Sir Wilfrid unterhält sich im ansonsten leeren Gerichtssaal mit Christine und erfährt, dass sie tatsächlich Leonard leidenschaftlich liebt und nur deshalb als kaltblütige Zeugin der Anklage aufgetreten ist, um den Prozess gegen ihn zusammenbrechen zu lassen. Sie selbst war es, die am Abend zuvor in Verkleidung Sir Wilfrid die eigens dafür geschriebenen Briefe übergeben hat. Sir Wilfrid bewundert dieses geschickte Vorgehen. Gleich darauf stellt sich heraus, dass Leonard tatsächlich der Mörder ist und es Christine darum ging, die Tat zu verschleiern. Da Leonard wegen derselben Tat kein zweites Mal angeklagt werden kann, gesteht sie Sir Wilfrid alles.
Kurz darauf betritt auch Leonard den Gerichtssaal und gesteht die Tat. Dann stellt Leonard überraschend eine junge Frau namens Diana als seine neue Verlobte vor und droht Christine mit einem Prozess wegen Beihilfe zum Mord, falls sie ihn daran zu hindern versucht, diese zu heiraten. Christine gegenüber erklärt er, er habe ihr Leben in Deutschland gerettet und sie jetzt seines, sie seien also quitt. Christine ist zutiefst verletzt, und als Sir Wilfrid mit seinem Monokel einen Lichtreflex auf das noch im Saal liegende Brotmesser wirft, ergreift sie es. Sie ersticht Leonard und wird sofort verhaftet. Tief bewegt kündigt Sir Wilfrid an, seinen geplanten Urlaub zu streichen, um ihre Verteidigung zu übernehmen.
Entstehungsgeschichte Literaturvorlage und Erfolg als Theaterstück Der Film geht auf Agatha Christies Kurzgeschichte Traitor’s Hands zurück, die am 31. Januar 1925 erstmals in der britischen Zeitschrift Flynn’s erschien. In den 1930er und 1940er Jahren wurde Christies Werk mehrfach in Großbritannien und den Vereinigten Staaten unter dem Titel Witness for the Prosecution wiederveröffentlicht,Witness for the Prosecution (1958). In: AFI Catalog of Feature Films (englisch); abgerufen am 12. September 2021. ehe es 1953 von Wallace Douglas als Theaterstück produziert wurde. Die Geschichte wurde von Christie für die Theaterfassung geändert – während die Kurzgeschichte mit dem Geständnis von Leonards Ehefrau endete, über den Mord Bescheid zu wissen, wurde nachträglich die Ermordung Leonards ergänzt.
Das Stück wurde in Nottingham am 28. September 1953 uraufgeführt,Carl Zuckmayer’s War Play „The Devil’s General“. In: The Times. 21. September 1953, S. 10. die Londoner Erstaufführung von Witness for the Prosecution war am 28. Oktober 1953 im Winter Garden Theatre mit Derek Blomfield und Patricia Jessel als Ehepaar Vole sowie David Horne, D. A. Clarke-Smith, Percy Marmont und Milton Rosmer.Winter Garden Theatre: „Witness For The Prosecution“. In: The Times. 29. Oktober 1953, S. 7. Dort wurde das Stück bis November 1954 gespielt.Beworben wird die Londoner Aufführung in der Tageszeitung The Times letztmals am 20. November 1954, S. 2.
An die Londoner Aufführung schloss sich am 16. Dezember 1954 die New Yorker Broadway-Premiere im Henry Miller’s Theatre an, die von Gilbert Miller und Peter Saunders produziert wurde. Die Regie übernahm Robert Lewis. Aus der Londoner Besetzung war nur Patricia Jessel übrig geblieben. Der Brite Francis L. Sullivan übernahm die Rolle des Sir Wilfrid, Gene Lyons den Part des Leonard Vole. Christies Theaterstück entwickelte sich zum Publikumserfolg und wurde bis 30. Juni 1956 über 600 Mal aufgeführt. Im April 1955 wurde Witness for the Prosecution mit dem New York Drama Critics’ Circle Award als bestes ausländisches Theaterstück des Jahres ausgezeichnet. New York Drama Critics’ Circle Award. In: The Times. 22. April 1955, S. 17. Im selben Jahr wurden Patricia Jessel und Francis L. Sullivan mit dem Tony Award als beste Nebendarsteller in einem Theaterstück ausgezeichnet. Agatha Christie unterband, dass die überraschende Wendung zum Ende des Stückes in früh gedruckten Textbüchern zum Theaterstück erschien.
Filmversion Die Filmrechte an dem Theaterstück sollen von Agatha Christies Agenten Harold Ober auf eine Summe von 450.000 US-Dollar festgelegt worden sein. Ursprünglich hatte sich der Produzent Louis B. Mayer für eine Verfilmung des Stoffes in England mit Clarence Brown als Regisseur interessiert, doch sicherte sich Gilbert Miller, Koproduzent der Broadway-Version, die Rechte für 325.000 US-Dollar. Dieser verkaufte sie wiederum für 430.000 US-Dollar an Edward Small, der den Film schließlich mit Arthur Hornblow Jr. und Billy Wilder als Regisseur realisierte (die Los Angeles Times schrieb von den teuersten Drehbuchrechten für ein MelodramPhilip K. Scheuer: 'Witness for the Prosecution' . In: Los Angeles Times. 15. Dezember 1957, S. E1–E2.). Wilder hatte nach ernsten Filmen wie Frau ohne Gewissen, Das verlorene Wochenende oder Boulevard der Dämmerung überwiegend als Regisseur an leichten Stoffen (Sabrina, Das verflixte 7. Jahr, Ariane – Liebe am Nachmittag) gearbeitet und öffnete gemeinsam mit den Autoren Larry Marcus und Harry Kurnitz die Theatervorlage für weitere Schauplätze außerhalb des Gerichtssaals (u. a. die Rückblende im Nachkriegsdeutschland, die an Wilders Eine auswärtige Affäre – ebenfalls mit Marlene Dietrich – erinnert). Weitere Änderungen waren u. a. der Austausch des Namens der weiblichen Hauptfigur von Romaine in Christine sowie die Hinzufügung der Figur von Sir Wilfrids gestrenger Krankenschwester Miss Plimsoll, die von Charles Laughtons Ehefrau Elsa Lanchester übernommen wurde. Laughton erhielt für sein Auftreten als Sir Wilfrid eine Gage von 75.000 US-Dollar und soll sich bei seiner Darstellung vornehmlich an dem Engländer Florance Guedella orientiert haben – sein und Marlene Dietrichs Anwalt. Tyrone Power und Marlene Dietrich erhielten 150.000 bzw. 100.000 US-Dollar.Rob Nixon, Deborah Looney: Artikel. tcm.com (englisch; abgerufen am 26. Dezember 2012). Einzig Una O’Connor wurde aus der Broadway-Besetzung als Haushälterin des Mordopfers verpflichtet, die ihren letzten Filmauftritt absolvierte. In kleinen, im Abspann unerwähnten Rollen spielen unter anderem Patrick Aherne, Franklyn Farnum, Bess Flowers sowie Norbert Schiller als Beleuchter im deutschen Café.
Obwohl Zeugin der Anklage ursprünglich in London gedreht werden sollte, fand die britische Hauptstadt nur für einige wenige Hintergrundbilder Verwendung. Alle Innenaufnahmen fanden in den Filmstudios von Samuel Goldwyn in Hollywood statt. Da die Londoner Behörden weder Dreharbeiten noch Fotoaufnahmen im Gerichtsgebäude Old Bailey zuließen, musste Szenenbildner Alexandre Trauner die Dekorationen anhand ein paar schnell gefertigter Skizzen entwerfen. Dieses Filmset ließ auch Billy Wilders Forderung zu, die Kamera flexibel einzusetzen. Die Zwischenwände aus imitiertem Eichenholz konnten leicht entfernt werden, so dass der Gerichtsraum nach Bedarf vergrößert oder verkleinert werden konnte.Zeugin der Anklage. In: Das große TV-Spielfilm-Filmlexikon. (CD-ROM). Directmedia Publ., 2006, ISBN 3-89853-036-1. Kameramann Russell Harlan orientierte sich bei seiner Arbeit an Lee Garmes Einstellungen aus Alfred Hitchcocks Der Fall Paradin (1947).
Für die Produktion des Kinofilms war das Produktionsunternehmen Theme Productions des Filmproduzenten Edward Small verantwortlich. Mit dem Filmunternehmen United Artists besaß Small einen Vertriebsvertrag über die von ihm produzierten Kinofilme.Company credits in der Internet Movie Database (abgerufen am 26. Dezember 2011).
Deutsche Fassung Die deutsche Synchronfassung entstand 1958 in den Ateliers der Ultra-Film in Berlin. Die künstlerische Leitung übernahm Friedrich Luft, der Generalstaatsanwalt Gerhard Friedrich Kramer fungierte als juristischer Berater. Josef Wolf führte Dialogregie nach einem Dialogbuch von Erika Streithorst und Johannes Szelinski.Thomas Bräutigam: Lexikon der Film- und Fernsehsynchronisation. Mehr als 2000 Filme und Serien mit ihren deutschen Synchronsprechern etc. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 2001, ISBN 3-89602-289-X, S. 407.
Beschreibung Leonard Stephen Vole Tyrone Power Paul Klinger Angeklagter Christine Helm Vole Marlene Dietrich Tilly Lauenstein Leonards Frau Sir Wilfrid Robarts Charles Laughton Eduard Wandrey Verteidiger Miss Plimsoll Elsa Lanchester Elfie Beyer Robarts’ Pflegerin Mr. Brogan-Moore John Williams Siegfried Schürenberg Robarts’ Barrister Mr. Mayhew Henry Daniell Friedrich Joloff Leonards Solicitor Carter Ian Wolfe Hugo Schrader Robarts’ Hausdiener Mr. Myers Torin Thatcher Werner Peters Staatsanwalt Emily Jane French Norma Varden Friedel Schuster Mordopfer Janet McKenzie Una O’Connor Agnes Windeck Mrs. French’ Haushälterin Richter im Mordprozess Francis Compton Gerd Prager Inspector Hearne Philip Tonge Curt Ackermann Ermittler Diana Ruta Lee Lis Verhoeven Leonards Geliebte Arzt Jack Raine Kurt Waitzmann
Rezeption