mini|Plakate, Kerzen und Blumen zum Gedenken an Tuğçe Albayrak am 6. Dezember 2014, Bahnhofstraße, Hannover Tuğçe Albayrak (* 28. November 1991 in Bad Soden-Salmünster; † 28. November 2014 in Offenbach am Main) war eine deutsche Lehramtsstudentin türkischer Abstammung. Sie wurde am 15. November 2014 auf dem Parkplatz eines McDonald’s-Restaurants in Offenbach am Main niedergeschlagen. Beim dadurch verursachten Sturz erlitt sie schwere Schädel- und Hirnverletzungen und fiel ins Koma. Nachdem am 26. November ihr Hirntod festgestellt worden war, wurden am 28. November, ihrem 23. Geburtstag, die intensivmedizinischen Maßnahmen eingestellt.

In- und ausländische Medien berichteten ausführlich über den Vorfall, der in Deutschland eine öffentliche Diskussion über Jugendkriminalität, aber auch über persönliches Engagement im Alltag auslöste; Albayrak wurde zu einer Symbolfigur für Zivilcourage.

Am 16. Juni 2015 wurde der Täter, der zum Tatzeitpunkt 18-jährige Serbe Sanel M., wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt.LG Darmstadt, Urteil vom 16. Juni 2015, Az.: 1340 Ks 95002/14 Nach der Verbüßung des Großteils seiner Strafe wurde er am 20. April 2017 nach Serbien abgeschoben. hessenschau.de, 20. April 2017.

Leben Tuğçe Albayrak war die Tochter türkischer Eltern. Sie lebte in Gelnhausen in Hessen und studierte an der Universität Gießen die Fächer Deutsch und Ethik für das Lehramt.

mini|Gedenkstein für Tuğçe Albayrak in der Zufahrt zum McDrive in Offenbach-Kaiserlei Tod Freundinnen von Albayrak gaben Medien zufolge an, am 15. November 2014 gegen 3 Uhr morgens eine McDonald’s-Filiale in Offenbach-Kaiserlei zusammen besucht zu haben. Dort seien ihren Aussagen zufolge zwei weibliche Jugendliche im Toilettenbereich des McDonald’s-Restaurants von männlichen Jugendlichen belästigt worden. Albayrak habe den beiden helfen wollen und habe sich in die Situation eingemischt, woraufhin ein Streit entstanden sei. Im Verlauf der Auseinandersetzung soll Albayrak den späteren Täter beleidigt haben. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hätten sich die Mädchen von den jungen Männern allerdings „nicht bedroht gefühlt und sollen sich zu jedem Zeitpunkt zugetraut (haben), allein aus der Situation herauszukommen“.

Der Streit sei dann auf dem Parkplatz fortgesetzt worden. Als Sanel M. auf dem Weg zu seinem Auto gewesen sei, habe ihm Albayrak nochmals eine Beleidigung zugerufen. Daraufhin soll es zu einem Gerangel gekommen sein, in dessen Verlauf er Albayrak zu Boden geschlagen habe. Die tödliche Verletzung wurde einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge durch den ungebremsten Aufprall des Kopfes auf den Boden verursacht. Dabei muss Albayrak nach Darstellung von Professor Marcel Verhoff auf einen am Boden liegenden Gegenstand aufgeschlagen sein, bei dem es sich um ihren eigenen Ohrring gehandelt haben könnte.Ohrring spielte fatale Rolle bei Tugces Tod. Focus Online, 1. Februar 2015 Albayrak fiel ins Koma,Der Tag als Tugçe ging. Frankfurter Rundschau online, 27. November 2014 aus dem sie nicht mehr erwachte. Am 26. November 2014 wurde ihr Hirntod festgestellt, zwei Tage später – an ihrem 23. Geburtstag – wurden die lebenserhaltenden Maßnahmen auf Wunsch der Eltern eingestellt. Aufgrund ihrer Bereitschaft zur Organspende sei – so ließen die Angehörigen über soziale Medien wissen – bei zwei Patienten die Lebensqualität erheblich verbessert und drei weiteren in akuter Lebensgefahr geholfen worden.

Die Beisetzung von Tuğçe Albayrak am 3. Dezember 2014 auf dem Friedhof in Bad Soden-Salmünster, über die international berichtet wurde, fand auf Wunsch der Familie ohne Medienvertreter statt. Unter den Trauergästen befanden sich Vertreter der Politik wie der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier, der Oberbürgermeister von Offenbach, Horst Schneider, und der Landrat des Main-Kinzig-Kreises, Erich Pipa.

Ermittlungen und juristische Aufarbeitung Der 18-jährige Sanel M. wurde in Untersuchungshaft genommen.Der Fall Tugce Albayrak. Wer ist der Totschläger? In: n-tv. 2. Dezember 2014, abgerufen am 11. Dezember 2014 Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Medienangaben zufolge soll er auch an den vorangegangenen Belästigungen der Mädchen im Toilettenbereich des McDonald’s-Schnellrestaurants beteiligt gewesen sein. Mehreren Medienberichten zufolge wurde er im heutigen Serbien (damals Teil der Bundesrepublik Jugoslawien) geboren, laut einem Spiegel-Bericht dagegen in Offenbach. Die Offenbacher Polizei ging nicht davon aus, dass die Tat ethnische Hintergründe hatte. Bei Sanel M. wurde ein Blutalkoholwert von 1,4 Promille festgestellt, bei Albayrak von 0,8 Promille.

Für den Versuch einer Rekonstruktion der Geschehnisse stand der Polizei ein 60-minütiges Überwachungsvideo zur Verfügung. Am 1. Dezember veröffentlichte die Bild-Zeitung einen Zusammenschnitt des Videos. Ausschnitte davon wurden auch von den türkischen Zeitungen Hürriyet und Sabah, vom Telegraph und der Washington Post veröffentlicht. Unklar blieb, wie das Video, das von den Ermittlungsbehörden nicht freigegeben worden war, an die Öffentlichkeit gelangen konnte.

Staatsanwaltschaft und Polizei kritisierten die frühe öffentliche Positionierung und dass immer neue Gerüchte zum Tathergang kursierten. Besonders kritisch bewertete die Staatsanwaltschaft die Weitergabe des Videos über den Tathergang. Befürchtet wurde vor allem eine Minderung der Beweiskraft von Zeugenaussagen, da die Möglichkeit bestanden habe, dass potentielle Zeugen das Videomaterial vor ihrer Aussage vor Gericht hätten sehen und dadurch ihre eigene Erinnerung überlagert werden können.

Der Rechtswissenschaftler und Kriminologe Arthur Kreuzer warnte vor einer Vorverurteilung des Verdächtigen. Von einer Prüfung der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an Albayrak, die Bundespräsident Gauck bereits am Tag ihres Todes angekündigt hatte, riet Kreuzer vor dem polizeilichen und gerichtlichen Abschluss des Falles ab. Zu den ungeklärten Fragen gehöre sowohl das Geschehen am 15. November auf dem Parkplatz vor dem Offenbacher McDonald’s als auch die diesem vorangegangenen Ereignisse im Toilettenbereich. Angesichts der Vielzahl offener Fragen halte er es für verfrüht, Albayrak zu einer Heldin zu stilisieren. Er gehe davon aus, dass „die öffentliche Darstellung eher die Ermittlungen stören“ werde.

Am 24. April 2015 begann vor dem Landgericht Darmstadt der Prozess gegen M., für den etwa 60 Zeugen geladen waren. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten; sie beklagte die öffentliche Vorverurteilung des Angeklagten.

Am 16. Juni 2015 wurde M. zu drei Jahren Haft nach Jugendstrafrecht gemäß StGB, JGG verurteilt. Der Richter analysierte in seiner Urteilsbegründung die Rezeption des Falls. Darin sagte er unter anderem, der Täter sei „einer großen Zeitung“ ausgeliefert gewesen und als „Killer“ und „Komaschläger“ gebrandmarkt worden. Andere Zeitungen und auch Politiker seien „auf den Zug aufgesprungen“.

Die Verteidigung legte Revision gegen das Urteil ein. Der Antrag auf Revision wurde am 22. Januar 2016 vom Bundesgerichtshof abgelehnt, wodurch das Urteil vom 16. Juni 2015 rechtskräftig geworden ist.

Nach Verbüßung seiner Haft wurde Sanel M. ausgewiesen und sollte nach Serbien abgeschoben werden; die Dauer der Einreisesperre nach Deutschland wurde auf acht Jahre festgelegt. Gegen die Ausweisung stellte M. einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, der vom Verwaltungsgericht Wiesbaden am 10. Januar 2017 abgelehnt wurde. Die daraufhin eingelegte Beschwerde wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel am 14. März 2017 in letzter Instanz zurück.Focus Online: „Verurteilter Tugce-Schläger wehrt sich erneut gegen Abschiebung nach Serbien“ Focus vom 23. Januar 2017 Der Verwaltungsgerichtshof argumentierte, dass es zweifelhaft sei, dass M. seine gescheiterte wirtschaftliche und soziale Integration in Deutschland nachholen werde. Am 20. April 2017 wurde er schließlich abgeschoben.

Reaktionen und Wertungen Innerhalb Deutschlands Bereits vor Albayraks Tod sorgte der Fall für großes Aufsehen. Bilder der jungen Frau wurden überall im Fernsehen, in den sozialen Medien und in Tageszeitungen verbreitet. TV-Sender entsandten Reporter nach Offenbach. Staatliche Auslandssender wie Deutsche Welle, öffentlich-rechtliche Sender wie ARD, ZDF und Privatsender wie ProSieben, Sat.1, RTL oder n-tv berichteten detailliert und mit Liveübertragungen vor dem Krankenhaus über die Entwicklungen.

Landesweit setzte der Vorfall eine Debatte über Zivilcourage im Alltag in Gang. In Fernsehen und Radio, insbesondere aber in den sozialen Medien wurde die Frage diskutiert, ob die Menschen in Deutschland das für notwendig erachtete Maß an Zivilcourage aufbieten würden. Es wurden Vergleiche mit dem Fall von Dominik Brunner gezogen, einem bayerischen Manager, dem fünf Jahre zuvor posthum das Bundesverdienstkreuz verliehen worden war. Noch vor Klärung der Geschehnisse, die dem Gewaltakt vorausgegangen waren, wurde Tuğçe Albayrak zu einem Symbol für Zivilcourage. In deutschen Medien erhielt sie den Status einer „modernen Märtyrerin“ oder „Ikone der Zivilcourage“.

Der Offenbacher Psychologe Werner Gross äußerte die Ansicht, dass das Schicksal der jungen Frau deshalb so starke Emotionen ausgelöst und so viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen habe, weil sie sich in einer heiklen Lage so verhalten habe, wie viele es eben nicht getan hätten. Auch Zeit und Ort wären für ein derart couragiertes Handeln ungewöhnlich. Des Weiteren habe Albayrak bürgerliche Werte hochgehalten, obwohl sie dem Islam angehörte, der zu oft verdächtigt werde, westliche Werte geringzuschätzen. Zusätzlich habe sie über ihren Tod hinaus als Organspenderin Leben gerettet. Der Psychologe warf die Frage auf, ob die fast schon kultische Trauer und ihre Stilisierung zur Ikone auch dadurch zu erklären seien, dass Albayrak durch ihr vorbildliches Engagement bei vielen Menschen eine Entlastung in deren Konflikt zwischen dem eigenen ungenügenden Verhalten und einer erhofften besseren Welt herbeiführen könne. Sie eigne sich daher auch für Projektionen.

Gauck bekundete der Familie Albayrak nach Tuğçes Tod sein Beileid. In seinem Kondolenzschreiben erklärte er, er sei „wie ungezählte Bürgerinnen und Bürger entsetzt und erschüttert über diese schreckliche Tat“. Die junge Frau habe „unser aller Dankbarkeit und Respekt verdient“ und werde immer ein Vorbild bleiben. „Wo andere Menschen wegschauten, hat Tuğçe in beispielhafter Weise Mut und Zivilcourage bewiesen“.

Am 26. November rief ein Hannoveraner auf der Internetplattform Change.org eine Online-Petition ins Leben, worauf binnen drei Tagen mehr als 100.000 Unterschriften mit dem Ziel abgegeben wurden, Albayrak mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes zu würdigen. Auch der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) regte an, ihr für ihren Einsatz posthum das Bundesverdienstkreuz zu verleihen. Bundespräsident Joachim Gauck teilte am 29. November mit, er werde diesen Wunsch prüfen. Die deutsche Bundesregierung begrüßte den Vorschlag, Regierung und Bundeskanzlerin Angela Merkel äußerten „große Sympathie“ für die Absicht. Nach der Prüfung des Vorschlags kam das Bundespräsidialamt 2015 zu dem Ergebnis, „dass die sehr engen Voraussetzungen für eine posthume Verleihung nicht im erforderlichen Maße erfüllt sind“. Damit wurde Tuğçe Albayrak kein Bundesverdienstkreuz verliehen.