Die Altersbeschränkung ist nach dem deutschen Jugendschutzgesetz die Freigabe von Medien nach Altersstufe.
Einrichtungen der Kontrolle Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) für Filme Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen für private Fernsehanbieter Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten für Rundfunk und Internet Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) für Computerspiele Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V. (fsm) für Online-Medien Automaten-Selbstkontrolle (ASK)Automaten-Selbstkontrolle für Automatenspiele Interessengemeinschaft Selbstkontrolle elektronischer Datenträger im Pressevertrieb (DT-Control) für „Trägermedien, die mit einer periodischen Druckschrift verbunden sind“ ( Abs. 5 JuSchG) vulgo Heft-CDs Deutscher Werberat für Werbung
Der Deutsche Presserat ist die Freiwillige Selbstkontrolle der Printmedien. Die Selbstkontrolle der Illustrierten konnte sich nicht durchsetzen. Printmedien werden nicht freigegeben.
Siehe auch Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Parental Advisory
Weblinks Who is who des Jugendmedienschutzes
Einzelnachweise
Kategorie:Medienrecht (Deutschland)