Dīwān () bezeichnet seit etwa 638Tagung von al-Dschābiya. die Heeresversammlung muslimischer Armeen, im übertragenen Sinn auch das Heeresregister.Tilman Nagel: Staat und Glaubensgemeinschaft im Islam : Geschichte d. polit. Ordnungsvorstellungen d. Muslime (mehrteiliges Werk), Staat und Glaubensgemeinschaft im Islam (Bd. 2.: Vom Spätmittelalter bis zur Neuzeit). Artemis-Verlag, Zürich/München 1981, S. 406. Später wurde der Begriff auch für ein Büro, eine Behörde oder Ratsversammlung (auch StaatsratBozorg Alavi, Manfred Lorenz: Lehrbuch der persischen Sprache. Verlag Enzyklopädie, Leipzig 1967; 7., durchgesehene Auflage, Langenscheidt Verlag Enzyklopädie, Leipzig/Berlin/München u. a. 1994, ISBN 3-324-00253-2, S. 308.) verwendet. Die doppelte Bedeutung „Versammlung“ und „Register“ beschreibt im Sinne einer Werksammlung (eines Autors) in der Literatur eine Gedichtsammlung.

Wortherkunft Die Herkunft des Wortes kann nicht endgültig geklärt werden: Einige Quellen vermuten eine arabische Herkunft und leiten das Wort von ab.Vgl. Hans Wehr 4. Ausgabe (arabisch-englisch), S. 350. Etliche Sprachforscher verorten die Wurzel dieses Wortes hingegen in den vorislamischen Sprachen Mittel- und sogar Altpersisch. Von dort sei es als Lehnwort zu frühislamischer Zeit in die arabische Sprache eingegangen.

Das gleich lautende persische Wort ist die Pluralform von und weist von daher auf eine unterschiedliche Wortherkunft hin.Vgl. auch .

Nach heute verbreiteter Etymologie ist dīwān ursprünglich ein mittelpersisches Wort und bezeichnete schon im vorislamischen Sassanidenreich eine Schriftensammlung, ein Archiv, eine Kanzlei und die gesamte Beamtenverwaltung des Reiches.Vgl. Josef Wiesehöfer: Das antike Persien. Düsseldorf/Zürich 1998, S. 243ff. Die Ursprünge des Wortes lassen sich über altpersisch dipi- (Inschrift, Dokument), vermittelt durch die elamitische Sprache vom akkadischen (assyrisch-babylonischen) tuppu (Schrifttafel) bis zum sumerischen dub (Schrifttafel) zurückverfolgen. Das mittelpersische Wort *dipi-vān- (die Dokumente betreffend, Archiv, Schriftensammlung, Schriftenverwaltung) ist in der transliterierten Form DPYW’N überliefert, denn in der mittelpersischen „Buch-Pahlavi“-Schrift wurden die kurzen Vokale nicht mitgeschrieben. Daraus entwickelte sich im späten Mittelpersischen offenbar durch Lautkontraktion das Wort dīvān, das transliteriert als DYW’N überliefert ist und mit dem modernen persisch-arabischen Ausdruck übereinstimmt. Für diese Etymologie spricht außerdem, dass dieses Wort bereits zu vorislamischer Zeit in die armenische Sprache als divan (Bündel von Schreibblättern, meistens aber Bibelhandschrift, Bibelübersetzung) Eingang gefunden hatte. Von der Bezeichnung leitet sich ebenfalls ab.

Während des Kalifats Der erste Dīwān (dīwān al-ğund) wurde von ʿUmar ibn al-Chattāb etabliert, um die Zahlung der Angehörigen seiner Armee effektiver organisieren zu können; es umfasste die Bewohner Medinas, die am Krieg beteiligten Truppen und Personen, die einwanderten, um sich den Garnisonen in den Provinzen anzuschließen und deren Familien. Auch einige Mawālī wurden zunächst in das Register aufgenommen, später wurde diese Praxis jedoch wieder verworfen. Für die Durchführung der Registration waren jeweils drei Sonderbeauftragte zuständig, diese Praxis dauerte bis zum Untergang der Umayyaden-Dynastie an. Auch in anderen Provinzen wurde dieses Konzept später eingeführt.

Umayyaden Während der Herrschaft der Umayyaden wurde der dīwān al-ḫarāǧ ausschlaggebend, hatte fortan seinen Sitz in Damaskus und diente vor allem dem Zweck, die Abgaben für die Grundsteuer festzulegen. Später wurde von Muʿāwiya der dīwān al-rasāʿil und der dīwān al-ḫātam ins Leben gerufen, beide dienten vor allem dem Zweck der Kontrolle und Dokumentation der staatlichen Korrespondenz, auch um Fälschungen vorzubeugen. Auch für die Verteilung der Almosen und Zakāt (dīwān aṣ-ṣadaqa) und für die Anfertigung der Flaggen und Uniformen (dīwān aṭ-ṭirāz) und für die Verwaltung des staatseigenen Grundbesitzes (dīwān al-mustaǧallat) wurden später entsprechende Einrichtungen etabliert.

Alle Provinzen hatten einen dīwān al-ḫariǧ, wo alle Einnahmen zentral in Empfang genommen wurden. Unter al-Ḥaǧǧāǧ wurde der Chefsekretär jeweils mit 300 Dirham monatlich entlohnt.

Arabisierung Unter ʿAbd al-Malik wurde eine Arabisierung der Dīwāne vorgenommen, hierfür wurde unter anderem die arabische Sprache als Standardsprache festgelegt.

Die ʿAbbāsidische Periode / Fatimidische Periode Unter den Abbasiden und Fatimiden wurde die umayyadische Verwaltungsstruktur weiter fortentwickelt, außerdem wurde die Verwaltung unter die zentrale Direktion eines Wazīrs gestellt. Weitere Einrichtungen für die Beschlagnahmung feindlicher Besitztümer, Fürsorge für die Dienerschaft des Palasts oder für die Angelegenheiten der Obrigkeit und viele weitere wurden eingerichtet.

Buyiden-Periode Unter den Buyiden wurden Dīwane weitgehend beibehalten, wenngleich sie teilweise auch wieder umbenannt wurden.

Spätere Perioden In der späteren Zeit unterlagen die Dīwāne weiteren Umbenennungen und Umstrukturierungen, die hier nicht im Einzelnen aufgezählt werden können.

Ägypten Für die Entwicklung der Dīwāne in Ägypten ist vor allem die Zeitspanne der Zugehörigkeit zum islamischen Großreich (649–969 n. Chr.), das Fāṭimidische Kalifat (969–1171 n. Chr.) und die ayyubidische und mamlūkische Periode von herausragender Bedeutung.

Islamisches Großreich Zunächst wurden mit Hilfe der ortsässigen christlichen Bevölkerung die von den Byzantinern etablierte Verwaltungsstruktur fortgeführt und weiterentwickelt. Ihnen wurde dafür sogar die Verwendung der koptischen Sprache gestattet. Der Begriff dīwān war den Byzantinern gänzlich unbekannt, man kann davon ausgehen, dass dieser Begriff erst später von den neuen Herrschern des Landes etabliert wurde. Severus b. al-Muḳaffaʿ berichtet, dass der Dīwān miṣr vom zweiten Gouverneur ʿAbd Allāh b. Saʿd b. Sahl etabliert wurde. An diese Behörde mussten alle Steuern und Abgaben in Ägypten entrichtet werden.Siehe Christian Friedrich Seybold: Alexandrinische Patriarchengeschichte. In den muslimischen Quellen finden weder Belege für die Einrichtung eines zentralen Einnahmebüros einerseits, noch für die Verwendung des Wortes dīwān in dieser frühen Periode andererseits.

Während der fatimidischen/ayyubidischen und mamlūkischen Periode Während der fatimidischen Periode wurde der dīwān al-maǧlis (Diwan des Konzils) die Keimzelle für die Entwicklung der anderen Regierungseinrichtungen des Staates und dessen Machtzentrale. Hierarchisch waren dieser Behörde weitere Dīwāne unterstellt. Nach dem Untergang des Fatimidenḫalifats wurde die bestehende Struktur und teilweise sogar die bestehende Besetzung der Dīwāne beibehalten.

Muslimischer Westen Im 10. Jahrhundert waren während der Umayyaden-Dynastie vor allem drei Dīwāns in Gebrauch, um die essentiellen Bedürfnisse der staatlichen Administration abzudecken. Diese waren

Dīwān ar-rasāʾil waʾl-kitāba (Staatssekretariat), in erster Linie für die Bearbeitung der ausgehenden und eingehenden Korrespondenz des Staates zuständig Dīwān al-ḫaraǧ wa ʾl-ǧibāyāt (Finanzministerium), für die Erhebung und Eintreibung der Steuern und Abgaben zuständig Dīwān al-Ǧayš / Dīwān al-Ǧund (Verteidigungsministerium)

Was Nordafrika der präalmohadinischen Periode betrifft, so ist über die Existenz von Dīwānen nichts bekannt. Auch über die folgende Zeit existieren wenig Informationen, bekannt ist beispielsweise die Existenz eines Dīwāna al-ǧayš zur Verwaltung der Streitkräfte. Dort, wo Hafenanlagen entstanden, die dem Handel mit dem christlichen Europa dienten, entstanden ebenfalls verschiedene Verwaltungseinrichtungen. Im 16. Jahrhundert hielten die Dīwāns dann Einzug in die türkischen Verwaltungsapparate in Algier, Tunis und Tripoli.

Iran Im Iran wurde die Bezeichnung hauptsächlich für die Zentralregierung (dīwān-e aʿlā) als Zivilverwaltung bzw. für die militärische Verwaltung verwendet, wenngleich eine klare Abgrenzung nicht immer möglich war. In der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der Begriff durch doulat bzw. dāʾere-ye doulat ersetzt.

Weitere Entwicklung Die Begriffsbedeutung entwickelte sich über „Schatzbuch“ hin zu „Schatzamt“, „Zollamt“, „Ratskammer“ und weiters zu „Polsterbank, Bettsofa“, die üblicherweise in orientalischen Ratskammern entlang der Wände anzufinden waren (siehe dazu den Hauptartikel Sofa). Noch im 19. Jahrhundert wurde im Osmanischen Reich ein Zollbüro und ein Büro eines Steuerpächters ebenso als Diwan bezeichnet wie die gesamte Finanzadministration. In der Bedeutung als „Finanzverwaltung“, „Zollverwaltung“ wurde der Begriff schon seit dem Mittelalter in europäische Sprachen übernommen. Die heutigen französischen und spanischen Bezeichnungen douane und aduana für Zoll stammen von diwan, ebenso das italienische Wort dogana.

Ministerien In einigen islamischen Staaten wurde die aus dem Kalifat, ursprünglich aber aus dem Sassanidenreich stammende Tradition, die Administration als Diwan zu bezeichnen, beibehalten und auf moderne Ministerien übertragen.

Im Sultanat von Marokko basierten zahlreiche Ministerialbezeichnungen auf der Bezeichnung Diwan. Diwan al-Alaf: Kriegsministerium Diwan al-Baḥr: „See-Ministerium“, d. h. (Übersee) Außenministerium Diwan aš-Šikayat (oder in französischer Umschrift -Chikayat): Beschwerdeministerium

Rat, Staatsrat links|mini|Außenansicht des Versammlungsgebäudes des Osmanischen Diwan im Topkapi-Palast, Istanbul, 18. Jh. mini|Innenansicht des Diwan-Saals des Krimkhanates im Palast in der Hauptstadt Bağçasaray

Seit dem Mittelalter wurde auch das den Herrscher beratende Gremium, das aus den Vorstehern einzelner Ämter bestand, als Diwan bezeichnet. Der Diwan der Hohen Pforte bildete lange Zeit über den Staatsrat des Osmanischen Reiches und wurde seit 1647 auch im deutschen Sprachraum als DiwanFriedrich Kluge, Alfred Götze: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. 20. Aufl., hrsg. von Walther Mitzka, De Gruyter, Berlin/New York 1967; Neudruck („21. unveränderte Auflage“) ebenda 1975, ISBN 3-11-005709-3, S. 135 (Diwan), hier S. 136. bezeichnet. Dieser bestand aus dem Großwesir, der den Sultan in dessen Abwesenheit im Rat vertrat, und anderen Wesiren. Gelegentlich nahm auch der Ağa der Janitscharen diese Rolle ein. In der bosnischen, kroatischen und serbischen Sprache bedeutet das Verb divaniti überdies so viel wie „reden, lange erörtern, beratschlagen“.Bratoljub Klaić: Veliki rječnik stranih riječi. Izraza i Kratica. Zora, Zagreb 1972. In der Bedeutung von Orientalischer Staatsrat verbreitete sich der Begriff seit dem 16. Jahrhundert auch in anderen europäischen Sprachen.

Auch in anderen muslimischen Staaten, wie im Khanat der Krim und in indischen Staaten wurde das höchste beratende Gremium des Herrschers als Divan bezeichnet. Im Krimkhanat gehörten dem Divan nicht nur die Wesire, sondern alle Stammesführer (bey), Geistlichen und hohen Würdenträger des Staates an.

mini|Audienz im Diwan-i-Khas, die dem französischen Botschafter Vicomte d’Andrezel von Sultan Ahmed III. am 10. Oktober 1724 erteilt wurde. Zeitgenössisches Gemälde von Jean-Baptiste van Mour. Im Osmanischen Reich wurden die Mitglieder des Diwans oft ehrenhalber mit Diwan angeredet. Auch in einigen indischen Reichen (u. a. Mysore) entwickelte sich der Titel Diwan zu einem formellen Amtstitel spezieller hoher Berater an der Spitze der Verwaltung.

Im Javanesischen und anderen Sprachen ist das mit dieser Bezeichnung verwandte Wort die Standardbezeichnung für „Rat“, zum Beispiel beim Dewan Perwakilan Rakyat (Rat der Volksvertreter). Auch im Sikhismus gibt es seit über 100 Jahren einen hohen Rat, der sich mit der Verwaltung sozialer Institutionen, Schulen, Gebäuden und des kulturellen Erbes dieser Religionsgemeinschaft beschäftigt, den Chief Khalsa Diwan.

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