Die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist eine deutsche Verordnung zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie 89/656/EWG im Arbeitsschutz.
Die Verordnung regelt die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) durch den Arbeitgeber sowie deren Benutzung durch die Beschäftigten ().
beschreibt die grundlegenden Anforderungen, die der Arbeitgeber bei Beschaffung, Wartung und Lagerung zu beachten hat.
enthält Hinweise für die Unterweisung der Mitarbeiter über die Benutzung von PSA.
Gemäß Abs. 3 ArbSchG hat grundsätzlich der Arbeitgeber die entstehenden Kosten zu tragen.
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Psa-Benutzungsverordnung Kategorie:Rechtsquelle (20. Jahrhundert) Kategorie:Arbeitsschutzrecht